Borken (Kreis Borken)/Maße und Gewichte: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
** Siehe auch: [[Fürstbistum Münster/Maße und Einheiten]] | ** Siehe auch: [[Fürstbistum Münster/Maße und Einheiten]] | ||
* 1592 Eine Wiese von 5 Fuder Heu entspricht 10 Scheffelgesäe Land, jedes Fuder zu 2 Scheffel Landes. | * 1592 Eine Wiese von 5 Fuder Heu entspricht 10 Scheffelgesäe Land, jedes Fuder zu 2 Scheffel Landes. | ||
* '''vor 1802 laut Stadtarchiv:''' | |||
** 1 Borkener Scheffel = 4 Spint = 38 Pfund zu 16 Lot | |||
** 1 Borkener Spint = 9 Pfund zu 14 1/4 Lot | |||
** 1819 zählte 1 Handelspfund 467,7 Gramm oder 32 Lot | |||
==Private Zehntmaße in Borken (Kreis Borken)== | ==Private Zehntmaße in Borken (Kreis Borken)== | ||
Zeile 19: | Zeile 24: | ||
===Zehntscheffel des [[Kapitel Borken|Capitels Borken]]=== | ===Zehntscheffel des [[Kapitel Borken|Capitels Borken]]=== | ||
* 1840 Maß und Berechtigter: Zehntscheffel der Fürstlich Salm-Salmschen Rentei, Capitel Borken (St. Remigius), zu Bocholt | * 1840 Maß und Berechtigter: Zehntscheffel der Fürstlich Salm-Salmschen Rentei, [[Capitel]] Borken (St. Remigius), zu Bocholt | ||
** Messungsart: Streichmaß. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Korn | ** Messungsart: Streichmaß. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Korn | ||
*** Die Untersuchung wurde bewerkstelligt im Beisein des Berechtigten auf dem Eichamt zu [[Bocholt (Kreis Borken)|Bocholt]]. | *** Die Untersuchung wurde bewerkstelligt im Beisein des Berechtigten auf dem Eichamt zu [[Bocholt (Kreis Borken)|Bocholt]]. |
Aktuelle Version vom 22. November 2021, 11:23 Uhr
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Borken > Borken (Kreis Borken) > Borken (Kreis Borken)/Maße und Gewichte
Zehntmaße in Borken (Kreis Borken)
Borkener Maß
- 1840 Geltungsgebiet: Stadt Borken, Marbeck, Raesfeld, Heiden, Reken, Gemen, Ramsdorf, Weseke und Velen; vom Kreis Ahaus: Südlohn, (Wigbold und Kirchspiel); vom Kreis Recklinghausen: die Bürgermeisterei Lembeck (und bis 1802 auch das Kspl. Lippramsdorf).
- Benennung: Stadt Borkener Malt gleich 4 Scheffel, 1 Scheffel gleich 4 Spind, 1 Spind gleich 4 Becher.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt an zwei wohlerhaltenen unter einander wohl übereinstimmenden Exemplaren des Scheffels und einem kupfernen Spint. Messungsart: Streichmaß.
- Die Untersuchung hat für die Größe des Ortsmaßes ergeben in preußischen Kubikzoll 1.603.786 oder abgerundet 1.604 Kubikzoll. Ein Kubikzoll zu 17,89 ml gerechnet entspricht der Scheffel heute 28,70 Liter.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt an zwei wohlerhaltenen unter einander wohl übereinstimmenden Exemplaren des Scheffels und einem kupfernen Spint. Messungsart: Streichmaß.
- Siehe auch: Fürstbistum Münster/Maße und Einheiten
- Benennung: Stadt Borkener Malt gleich 4 Scheffel, 1 Scheffel gleich 4 Spind, 1 Spind gleich 4 Becher.
- 1592 Eine Wiese von 5 Fuder Heu entspricht 10 Scheffelgesäe Land, jedes Fuder zu 2 Scheffel Landes.
- vor 1802 laut Stadtarchiv:
- 1 Borkener Scheffel = 4 Spint = 38 Pfund zu 16 Lot
- 1 Borkener Spint = 9 Pfund zu 14 1/4 Lot
- 1819 zählte 1 Handelspfund 467,7 Gramm oder 32 Lot
Private Zehntmaße in Borken (Kreis Borken)
Zehntscheffel der Kirche und Armen
- 1840 Maß und Berechtigter: Zehntscheffel der Kirche und Armen zu Borken (Spital zum Heiligen Geist (Borken).
- Messungsart: Haufmessung durch die Verpflichteten; aus dem Sack, solange der Kegelhaufen noch Körner hält. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Roggen
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt im Beisein des Berechtigten und berufener Verpflichteten.
- Die Untersuchung hat für die Größe des Zehntscheffels ergeben in preußischen Kubikzoll 886,283 oder abgerundet 886 Kubikzoll. Ein Kubikzoll zu 17,89 ml gerechnet entspricht der Zehntscheffel heute 15.85 Liter.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt im Beisein des Berechtigten und berufener Verpflichteten.
- Messungsart: Haufmessung durch die Verpflichteten; aus dem Sack, solange der Kegelhaufen noch Körner hält. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Roggen
Zehntscheffel des Capitels Borken
- 1840 Maß und Berechtigter: Zehntscheffel der Fürstlich Salm-Salmschen Rentei, Capitel Borken (St. Remigius), zu Bocholt
- Messungsart: Streichmaß. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Korn
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt im Beisein des Berechtigten auf dem Eichamt zu Bocholt.
- Die Untersuchung hat für die Größe des Zehntscheffels ergeben in preußischen Kubikzoll 981,412 oder abgerundet 981 Kubikzoll. Ein Kubikzoll zu 17,89 ml gerechnet entspricht der Zehntscheffel heute 17,55 Liter.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt im Beisein des Berechtigten auf dem Eichamt zu Bocholt.
- Messungsart: Streichmaß. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Korn
Zehntscheffel der Kommende zu Borken
- 1840 Maß und Berechtigter: Zehntscheffel der Fürstlich Salm-Salmschen Rentei, Commende zu Borken.
- Messungsart: Kegelförmige Haufenmessung aus dem Sack, durch den Fürstlichen Renteidiener. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Roggen
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt auf dem Eichamt zu Borken.
- Die Untersuchung hat für die Größe des Zehntscheffels ergeben in preußischen Kubikzoll 942,753 oder abgerundet 943 Kubikzoll. Ein Kubikzoll zu 17,89 ml gerechnet entspricht der Zehntscheffel heute 16,87 Liter.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt auf dem Eichamt zu Borken.
- Messungsart: Kegelförmige Haufenmessung aus dem Sack, durch den Fürstlichen Renteidiener. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Roggen
Zehntscheffel der Pfarr-Geistlichkeit zu Borken
- 1840 Maß und Berechtigter: Zehntscheffel der Pfarr-Geistlichkeit zu Porken.
- Messungsart: Haufmessung durch die Verpflichteten; aus dem Sack, solange der Kegelhaufen noch Körner hält. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Roggen.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt im Beisein des Berechtigten und berufener Verpflichteten.
- Die Untersuchung hat für die Größe des Zehntscheffels ergeben in preußischen Kubikzoll 886,283 oder abgerundet 886 Kubikzoll. Ein Kubikzoll zu 17,89 ml gerechnet entspricht der Zehntscheffel heute 15,85 Liter.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt im Beisein des Berechtigten und berufener Verpflichteten.
- Messungsart: Haufmessung durch die Verpflichteten; aus dem Sack, solange der Kegelhaufen noch Körner hält. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Roggen.
Zehntscheffel des Hoffmann zu Dingden
- 1840 Maß und Berechtigter: Zehntscheffel des Peter Anton Hoffmann zu Dingden.
- Messungsart: Streichmaß. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Korn.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt auf dem Eichamt zu Bocholt.
- Die Untersuchung hat für die Größe des Zehntscheffels ergeben in preußischen Kubikzoll 1.005,904 oder abgerundet 1.006 Kubikzoll. Ein Kubikzoll zu 17,89 ml gerechnet entspricht der Zehntscheffel heute 18,00 Liter.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt auf dem Eichamt zu Bocholt.
- Messungsart: Streichmaß. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Korn.
Zehntscheffel Lück-Meynen zu Borken
- 1840 Maß und Berechtigter: Zehntscheffel der Erben Lück und des Ferdinand Meynen zu Borken.
- Messungsart: Streichmaß. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Korn.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt auf dem Eichamt zu Borken.
- Die Untersuchung hat für die Größe des Zehntscheffels ergeben in preußischen Kubikzoll 997.74 oder abgerundet 998 Kubikzoll. Ein Kubikzoll zu 17,89 ml gerechnet entspricht der Zehntscheffel heute 17,85 Liter.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt auf dem Eichamt zu Borken.
- Messungsart: Streichmaß. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Korn.
Zehntscheffel Erben Meynen zu Borken
- 1840 Maß und Berechtigter: Zehntscheffel der Erben Ferdinand u. A. Meynen zu Borken.
- Messungsart: Haufmessung durch die Verpflichteten; aus dem Sack, solange der Kegelhaufen noch Körner hält. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Roggen.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt auf dem Eichamt zu Borken im Beisein des Berechtigten und eines Verpflichteten.
- Die Untersuchung hat für die Größe des Zehntscheffels ergeben in preußischen Kubikzoll 1.006,164 oder abgerundet 1.006 Kubikzoll. Ein Kubikzoll zu 17,89 ml gerechnet entspricht der Zehntscheffel heute 18,00 Liter.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt auf dem Eichamt zu Borken im Beisein des Berechtigten und eines Verpflichteten.
- Messungsart: Haufmessung durch die Verpflichteten; aus dem Sack, solange der Kegelhaufen noch Körner hält. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Roggen.
Zehntscheffel des Nonnenklosters zu Borken
- 1840 Maß und Berechtigter: Zehntscheffel der Fürstlich Salm-Salmschen Rentei, Nonnenkloster (Marienbrink) zu Borken.
- Messungsart: Kegelförmige Haufenmessung aus dem Sack, durch den Fürstlichen Renteidiener. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Roggen
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt auf dem Eichamt zu Borken.
- Die Untersuchung hat für die Größe des Zehntscheffels ergeben in preußischen Kubikzoll 844,342 oder abgerundet 844 Kubikzoll. Ein Kubikzoll zu 17,89 ml gerechnet entspricht der Zehntscheffel heute 15,10 Liter.
- Die Untersuchung wurde bewerkstelligt auf dem Eichamt zu Borken.
- Messungsart: Kegelförmige Haufenmessung aus dem Sack, durch den Fürstlichen Renteidiener. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Roggen
Zehntscheffel von der Linde in Dingden
- 1840 Maß und Berechtigter: Zehntscheffel des Colons Heinr. Wilh. von der Linde in Dingden.
- Messungsart: Streichmaß. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Korn.
- Besonderer kupferner Zehntscheffel mit dem Bocholter Stadtwappen. Die Untersuchung wurde bewerkstelligt auf dem Eichamt zu Bocholt.
- Die Untersuchung hat für die Größe des Zehntscheffels ergeben in preußischen Kubikzoll 881,406 oder abgerundet 881 Kubikzoll. Ein Kubikzoll zu 17,89 ml gerechnet entspricht der Zehntscheffel heute 15,76 Liter.
- Besonderer kupferner Zehntscheffel mit dem Bocholter Stadtwappen. Die Untersuchung wurde bewerkstelligt auf dem Eichamt zu Bocholt.
- Siehe auch: Fürstbistum Münster/Maße und Einheiten
- Messungsart: Streichmaß. Bestimmung zum Empfang der Fruchtgattung: Korn.