Ortsteil: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Ortsteil''' ist ein Teil einer [[Stadt]] oder [[Gemeinde]]. Der Begriff wird '''regional sehr unterschiedlich''' verwendet: | |||
Ein '''Ortsteil''' ist ein Siedlungsobjekt, das lediglich einen eigenen, offiziellen Namen hat, aber keine selbständige Kommune oder Gebietskörperschaft ist und (in seiner Eigenschaft als ''Ortsteil'') auch keine eigene Vertretung hat. | |||
Auch in nicht offiziellen Zusammenhängen wird häufig von "Ortsteilen" gesprochen, ohne dass es sich um einen offiziellen Ortsteil handelt. Richtiger wäre in solchen Fällen oft ''[[Wohnplatz]]'', ''[[Dorf]]'' oder ''[[Weiler]]''. | |||
In einigen Ländern (z.B. Brandenburg und Thüringen) steht "Ortsteil" für ein Verwaltungsobjekt, das einen Ortsbeirat bzw. eine Ortschaftsverfassung hat. Für diesen Typ von Ortsteil ist der Objekttyp [[Ortsteil (Verwaltung)]] definiert worden. Da bei Einrichtung dieses Objekttyps bereits eine große Anzahl von Ortsteilen modelliert war, finden sich sehr viele Objekte dieses Typs noch (Stand August 2014) als Ortsteil wieder. Das entsprechende Siedlungsobjekt heißt dagegen in anderen Bundesländern, z.B. in Brandenburg ''[[Gemeindeteil]]'' (und muss nicht identisch mit Ortsteilen sein). | |||
Der Sprachgebrauch, der eigentlich durch die jeweiligen Gemeindeordnungen festgelegt ist, wird aber selbst z. B. auf offiziellen Webseiten nicht immer konsequent eingehalten, so die Unterscheidung von ''[[Ortsteil]]'' und ''[[Ortsbezirk]]''(!). | |||
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40 - Ortsteil - {deu=Ortsteil, pol=część miejscowości, rus=часть местности}<br /> | |||
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list | |||
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===Ähnliche Objekttypen=== | ===Ähnliche Objekttypen=== | ||
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=== Ansetzungsregeln === | |||
Ortsteile werden ohne Hauptort angesetzt. Auf den Hauptort wird mit Jahreszahl und Quellenangabe verwiesen: | |||
<pre>gehört ab .. zu <gov-id> </pre> | |||
worin <gov-id> die GOV-ID des Hauptortes ist | |||
Die vorherige Kreiszuordnung ist mit | |||
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anzugeben. | |||
Im Text ist das Datum der Eingemeindung oder Zusammenlegung oder Ausgliederung anzugeben. Form: | |||
<pre>TEXT: Am tt.mm.jjjj Eingemeindung/Zusammenlegung/Ausgliederung in/aus <Ort>. :TEXT,</pre> | |||
Bei Eingemeindungen des Hauptortes ist der Ortsteil dem neuen Hauptort zuzuordnen. | |||
<pre>gehört ab .. bis ... zu <gov-id alter Hauptort> | |||
gehört ab .. zu <gov-id neuer Hauptort></pre> | |||
Das Datum ist im Text anzugeben. | |||
Es ist anzugeben, dass aus dem vorgerigen Objekttyp ein Ortsteil wurde | |||
<pre> ist ab ... Ortsteil</pre> | |||
Im Unterschied zu den Regeln für die Formal-Katalogisierung [http://de.wikipedia.org/wiki/Regeln_f%C3%BCr_die_Formalkatalogisierung (RAK)] § 443 steht im GOV nicht der Hauptort mit Bindestrich vor dem Ortsteilnamen. | |||
== Anmerkungen und Quellenangaben == | == Anmerkungen und Quellenangaben == | ||
<references /> | <references /> | ||
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]] | [[Kategorie:Verwaltungsbegriff]] | ||
[[Kategorie:GOV-Objekttyp]] | |||
[[Kategorie:GOV-Objekttyp Siedlung]] |
Aktuelle Version vom 22. Juli 2018, 23:51 Uhr
Projekt GOV |
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hier: Ortsteil |
GOV-Datenbankabfrage: Infoseiten zum Projekt: Datenerfassung: Kontakt:
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Der Begriff
Dieser Artikel beschreibt den Objekttyp Ortsteil als Siedlungsobjekt, also nicht als Verwaltungseinheit.
Ein Ortsteil ist ein Teil einer Stadt oder Gemeinde. Der Begriff wird regional sehr unterschiedlich verwendet:
Ein Ortsteil ist ein Siedlungsobjekt, das lediglich einen eigenen, offiziellen Namen hat, aber keine selbständige Kommune oder Gebietskörperschaft ist und (in seiner Eigenschaft als Ortsteil) auch keine eigene Vertretung hat.
Auch in nicht offiziellen Zusammenhängen wird häufig von "Ortsteilen" gesprochen, ohne dass es sich um einen offiziellen Ortsteil handelt. Richtiger wäre in solchen Fällen oft Wohnplatz, Dorf oder Weiler.
In einigen Ländern (z.B. Brandenburg und Thüringen) steht "Ortsteil" für ein Verwaltungsobjekt, das einen Ortsbeirat bzw. eine Ortschaftsverfassung hat. Für diesen Typ von Ortsteil ist der Objekttyp Ortsteil (Verwaltung) definiert worden. Da bei Einrichtung dieses Objekttyps bereits eine große Anzahl von Ortsteilen modelliert war, finden sich sehr viele Objekte dieses Typs noch (Stand August 2014) als Ortsteil wieder. Das entsprechende Siedlungsobjekt heißt dagegen in anderen Bundesländern, z.B. in Brandenburg Gemeindeteil (und muss nicht identisch mit Ortsteilen sein).
Der Sprachgebrauch, der eigentlich durch die jeweiligen Gemeindeordnungen festgelegt ist, wird aber selbst z. B. auf offiziellen Webseiten nicht immer konsequent eingehalten, so die Unterscheidung von Ortsteil und Ortsbezirk(!).
GOV-Objekttyp
40 - Ortsteil - {deu=Ortsteil, pol=część miejscowości, rus=часть местности}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Ortsteil,
oder
ist (auf deu) Ortsteil sagt QUELLE,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Ansetzungsregeln
Ortsteile werden ohne Hauptort angesetzt. Auf den Hauptort wird mit Jahreszahl und Quellenangabe verwiesen:
gehört ab .. zu <gov-id>
worin <gov-id> die GOV-ID des Hauptortes ist Die vorherige Kreiszuordnung ist mit
gehört bis .. zu <gov-id>
anzugeben. Im Text ist das Datum der Eingemeindung oder Zusammenlegung oder Ausgliederung anzugeben. Form:
TEXT: Am tt.mm.jjjj Eingemeindung/Zusammenlegung/Ausgliederung in/aus <Ort>. :TEXT,
Bei Eingemeindungen des Hauptortes ist der Ortsteil dem neuen Hauptort zuzuordnen.
gehört ab .. bis ... zu <gov-id alter Hauptort> gehört ab .. zu <gov-id neuer Hauptort>
Das Datum ist im Text anzugeben.
Es ist anzugeben, dass aus dem vorgerigen Objekttyp ein Ortsteil wurde
ist ab ... Ortsteil
Im Unterschied zu den Regeln für die Formal-Katalogisierung (RAK) § 443 steht im GOV nicht der Hauptort mit Bindestrich vor dem Ortsteilnamen.