Schultheissbezirk: Unterschied zwischen den Versionen

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Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines [[Schulze (Beruf)|Schulzen]] (Schultheiss) als Amts- oder Gemeindevorsteher.
Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines [[Schulte|Schulten]], [[Schulze (Beruf)|Schulzen]] oder [[Schultheiß]]en als Amts- oder Gemeindevorsteher.


Im [[Kreis Wittgenstein]] ([[Provinz Westfalen]]) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt.
Im [[Kreis Wittgenstein]] ([[Provinz Westfalen]]) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht unbedingt und immer an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt.


Um 1816- 1835 in der [[Provinz Westfalen]] ausschließlich im [[Kreis Wittgenstein]] angewandt.
Um 1816 1835 in der [[Provinz Westfalen]] ausschließlich im [[Kreis Wittgenstein]] angewandt.


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 11. September 2011, 17:44 Uhr

Verwaltungsbezirk eines Amts- oder Gemeindeverbandes unter der Leitung eines Schulten, Schulzen oder Schultheißen als Amts- oder Gemeindevorsteher.

Im Kreis Wittgenstein (Provinz Westfalen) ein willkürlich festgesetzter Verwaltungsbereich, welcher sich nicht unbedingt und immer an althergebrachte und gewachsene Grenzen von Kirchspielen und Dörfern hielt.

Um 1816 – 1835 in der Provinz Westfalen ausschließlich im Kreis Wittgenstein angewandt.