Schulze (Beruf)
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Schulze, Schultheiß, oder Schulte als Amts- oder Gemeindevorsteher im Verwaltungsbezirk (Schultheißbezirk) eines Amts- oder Gemeindeverbandes.
Der Schulte, Schulze oder Schultheiß wurde entweder von der vorgesetzten Behörde (Kreisverwaltung, auch Gutsherrschaft) eingesetzt, wurde aber auch innerhalb seines Schultheissbezirkes nach unterschiedlichen regionalen/lokalen Regeln gewählt.
Um 1816 − 1835 in der Provinz Westfalen ausschließlich im Kreis Wittgenstein angewandt.