Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises): Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Amt''' ist bzw. war in einigen deutschen Ländern eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich  aus mehreren '''[[Gemeinde]]n''' innerhalb desselben '''[[Kreises]]''' bzw. '''[[Landkreis]]es''' zusammensetzt und eine gemeinsame Verwaltung hat. Das Amt ist keine [[Gebietskörperschaft]] im rechtlichen Sinne, sondern eine [[Körperschaft öffentlichen Rechts]]. Einen ersten Überblick bietet der {{Wikipedia-Link|Amt_%28Kommunalrecht%29|Amt (Kommunalrecht)}}.
{{Begriffsklärungshinweis|Amt|Amt}}<br>
{{Projektbox GOV}}


Dieses Amt ist zu unterscheiden von dem ''[[Amt (kreisähnlich)|Amt als historische Verwaltungseinheit]]'', das vor der Bildung von Kreisen in vielen Territorien existierte und im 19. und 20. Jahrhundert durch die Kreise abgelöst wurde.
== Der Begriff ==
Ein '''Amt (Verwaltung)''' ist bzw. war in einigen deutschen Ländern eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich  aus mehreren '''[[Gemeinde]]n''' innerhalb desselben '''[[Kreis]]es''' bzw. '''[[Landkreis]]es''' zusammensetzt und eine gemeinsame Verwaltung hat. Das Amt ist keine [[Gebietskörperschaft]] im rechtlichen Sinne, sondern eine [[Körperschaft öffentlichen Rechts]]. Einen ersten Überblick bietet der {{Wikipedia-Link|Amt_%28Kommunalrecht%29|Amt (Kommunalrecht)}}.
 
Dieses Amt ist zu unterscheiden von dem ''[[Amt (deutscher Verwaltungsbegriff)|Amt als historische Verwaltungseinheit]]'', das vor der Bildung von Kreisen in vielen Territorien existierte und im 19. und 20. Jahrhundert durch die Kreise abgelöst wurde.
 
==Einzelne Definitionen==
===Deutschland vor 1945===
====Preußen====
=====Rheinprovinz und Westfalen=====
In der [[Provinz Westfalen]] (nach 1841) und in der [[Rheinprovinz]] (1927) löste die Bezeichnung ''Amt'' die Bezeichnung '''[[Bürgermeisterei]]''' ab.<ref>[[Media:PR-GS-1927-NR-43.djvu|Preußische Gesetzessammlung, Nr. 43/1927 (DjVu) S. 211ff.]] §2</ref> Damit wurde die Bezeichnung an die gleichnamige Bezeichnung ähnlicher Strukturen in anderen preußischen Provinzen angepasst. In Westfallen stand an der Spitze des Amtes zunächst der ''Amtmann'', der 1927 in ''Bürgermeister'' umbenannt wurde<ref>[[Media:PR-GS-1927-NR-43.djvu|Preußische Gesetzessammlung, Nr. 43/1927 (DjVu) S. 211ff.]] §2 Satz 2</ref>.


==Deutschland vor 1945==
===Preußen===
====Rheinprovinz und Westfalen====
In der [[Provinz Westfalen]] (nach 1841) und in der [[Rheinprovinz]] (nach 1927) löste die Bezeichnung ''Amt'' die Bezeichnung '''[[Bürgermeisterei]]''' ab. Damit wurde die Bezeichnung an die gleichnamige Bezeichnung ähnlicher Strukturen in anderen preußischen Provinzen angepasst.
===Saargebiet===
===Saargebiet===
Das Saargebiet wurde 1920 aus der Rheinprovinz und kleineren Teilen der damals bayerischen [[Pfalz]] gebildet. Aus dieser Zeit haben sich die ''Bürgermeistereien'', später ''Ämter'' erhalten.
Das Saargebiet wurde 1920 aus der Rheinprovinz und kleineren Teilen der damals bayerischen [[Pfalz]] gebildet. Aus dieser Zeit haben sich die ''Bürgermeistereien'', später ''Ämter'' erhalten.


==Bundesrepublik Deutschland==
===Bundesrepublik Deutschland===
===Brandenburg===
====Brandenburg====
Stellung, Aufgaben und Organisation der Ämter sind in der Amtsordnung (=Teil 3 der Kommunalverfassung)<ref>[http://www.jura.uni-osnabrueck.de/institut/jkr/kommunalrecht/gomeck.pdf Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV MV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2006 (GVOBl. S. 539, 546)] (Stand Juni 2007)</ref> des Landes geregelt.
Stellung, Aufgaben und Organisation der Ämter sind im Kommunalrechtsreformgesetz § 133 <ref>https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_I_19_2007.pdf</ref> des Landes geregelt.
===Mecklenburg-Vorpommern===
====Mecklenburg-Vorpommern====
Stellung, Aufgaben und Organisation der Ämter sind in der Amtsordnung des Landes<ref>[http://www.politische-bildung-brandenburg.de/kommunal/glossar/amtsordnung.htm#1 Amtsordnung für das Land Brandenburg (Amtsordnung - AmtsO) (=Artikel 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg), in der Fassung der Bekanntmachung Vom 10. Oktober 2001 (GVBl.I/01 S.188) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04. Juni 2003 (GVBl. I/03 S.172, 176)] (Stand Juni 2007)</ref> geregelt.
Stellung, Aufgaben und Organisation der Ämter sind in der Amtsordnung des Landes<ref>[http://www.politische-bildung-brandenburg.de/kommunal/glossar/amtsordnung.htm#1 Amtsordnung für das Land Brandenburg (Amtsordnung - AmtsO) (=Artikel 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg), in der Fassung der Bekanntmachung Vom 10. Oktober 2001 (GVBl.I/01 S.188) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04. Juni 2003 (GVBl. I/03 S.172, 176)] (Stand Juni 2007)</ref> geregelt.
===Nordrhein-Westfalen===
====Nordrhein-Westfalen====
Ämter gab es bis zum Inkrafttreten der Gebiets- und Verwaltungsreform am 1. Januar 1975<ref> {{Wikipedia-Link|Amt_%28Kommunalrecht%29|Amt (Kommunalrecht)}} (20.06.2007)</ref>.
Ämter gab es bis zum Inkrafttreten der Gebiets- und Verwaltungsreform am 1. Januar 1975<ref> {{Wikipedia-Link|Amt_%28Kommunalrecht%29|Amt (Kommunalrecht)}} (20.06.2007)</ref>.
===Rheinland-Pfalz===
====Rheinland-Pfalz====
In Rheinland-Pfalz gab es nach seiner Gründung 1946 in den Teilen, die zur ehemaligen  
In Rheinland-Pfalz gab es nach seiner Gründung 1946 in den Teilen, die zur ehemaligen  
Rheinprovinz gehört, also den damaligen Regierungsbezirken [[Regierungsbezirk Koblenz|Koblenz]] und [[Regierungsbezirk Trier|Trier]] bis zur Gebietsreform 1968/70 noch die ''Ämter''. Sie wurden 1968/70 durch die neue Einrichtung der rheinland-pfälzischen ''[[Verbandsgemeinde]]'' abgelöst. <ref>http://www.gstbrp.de/html/mitgliederservice/rundbriefe/anlagen/komzukunft.pdf</ref>.
Rheinprovinz gehört, also den damaligen Regierungsbezirken [[Regierungsbezirk Koblenz|Koblenz]] und [[Regierungsbezirk Trier|Trier]] bis zur Gebietsreform 1968/70 noch die ''Ämter''. Sie wurden 1968/70 durch die neue Einrichtung der rheinland-pfälzischen ''[[Verbandsgemeinde]]'' abgelöst. <ref>http://www.gstbrp.de/html/mitgliederservice/rundbriefe/anlagen/komzukunft.pdf</ref>.


===Saarland===
====Saarland====
Ämter gab es bis zum Inkrafttreten der Gebiets- und Verwaltungsreform am 1. Januar 1974<ref> {{Wikipedia-Link|Amt_%28Kommunalrecht%29|Amt (Kommunalrecht)}} (20.06.2007)</ref>.
Ämter gab es bis zum Inkrafttreten der Gebiets- und Verwaltungsreform am 1. Januar 1974<ref> {{Wikipedia-Link|Amt_%28Kommunalrecht%29|Amt (Kommunalrecht)}} (20.06.2007)</ref>.
===Schleswig-Hostein===
====Schleswig-Hostein====
Stellung, Aufgaben und Organisation der Ämter sind in der Amtsordnung des Landes<ref>[http://sh.juris.de/sh/AmtsO_SH_2003_P1.htm Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006, GVBl. 2006, S. 285] (Stand Juni 2007)</ref> geregelt.
Stellung, Aufgaben und Organisation der Ämter sind in der Amtsordnung des Landes<ref>[http://sh.juris.de/sh/AmtsO_SH_2003_P1.htm Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2006, GVBl. 2006, S. 285] (Stand Juni 2007)</ref> geregelt.
== Benutzte Quellen und Literatur ==
 
==[[GOV]]-Objekttyp==
1 - Amt - {deu=Amt (Verwaltung), eng=Amt (administrative division), rus=aмт}<br />
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
 
===Quicktext===
Im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]] schreibt man für das Objekt
  ist (auf deu) Amt (Verwaltung),
 
===Eigenschaften===
 
 
===Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen===
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]]:
  gehört zu <GOV-Kennung>,
  ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
 
===Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen===
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]]:
  gehört zu <GOV-Kennung>,
  ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
 
===Besonderheiten===
Beschreibung der Besonderheiten ...
  TEXT: Besonderheiten :TEXT
 
===Ähnliche Objekttypen===
[[Amt (deutscher Verwaltungsbegriff)]] - Objekttyp 78<br />
[[Amt (dänischer Verwaltungsbegriff)]] - Objekttyp 57
 
===Historie===
28.09.2008 falsche Weiterleitung von Objekttyp 78  auf diese Seite <br />
23.05.2021 falsche Weiterleitung behoben. Objekttyp 1 wird jetzt hierhin weitergeleitet
 
== Anmerkungen und Quellenangaben ==
<references/>
<references/>


[[Kategorie:GOV-Objekttyp Staatliche Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:GOV-Objekttypen]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp]]

Aktuelle Version vom 21. Oktober 2023, 17:48 Uhr

Disambiguation notice Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt.


Projekt GOV
hier: Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises)

GOV-Datenbankabfrage:

Infoseiten zum Projekt:

Datenerfassung:

Kontakt:

Kategorien:


Der Begriff

Ein Amt (Verwaltung) ist bzw. war in einigen deutschen Ländern eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich aus mehreren Gemeinden innerhalb desselben Kreises bzw. Landkreises zusammensetzt und eine gemeinsame Verwaltung hat. Das Amt ist keine Gebietskörperschaft im rechtlichen Sinne, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Einen ersten Überblick bietet der Artikel Amt (Kommunalrecht). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie..

Dieses Amt ist zu unterscheiden von dem Amt als historische Verwaltungseinheit, das vor der Bildung von Kreisen in vielen Territorien existierte und im 19. und 20. Jahrhundert durch die Kreise abgelöst wurde.

Einzelne Definitionen

Deutschland vor 1945

Preußen

Rheinprovinz und Westfalen

In der Provinz Westfalen (nach 1841) und in der Rheinprovinz (1927) löste die Bezeichnung Amt die Bezeichnung Bürgermeisterei ab.[1] Damit wurde die Bezeichnung an die gleichnamige Bezeichnung ähnlicher Strukturen in anderen preußischen Provinzen angepasst. In Westfallen stand an der Spitze des Amtes zunächst der Amtmann, der 1927 in Bürgermeister umbenannt wurde[2].

Saargebiet

Das Saargebiet wurde 1920 aus der Rheinprovinz und kleineren Teilen der damals bayerischen Pfalz gebildet. Aus dieser Zeit haben sich die Bürgermeistereien, später Ämter erhalten.

Bundesrepublik Deutschland

Brandenburg

Stellung, Aufgaben und Organisation der Ämter sind im Kommunalrechtsreformgesetz § 133 [3] des Landes geregelt.

Mecklenburg-Vorpommern

Stellung, Aufgaben und Organisation der Ämter sind in der Amtsordnung des Landes[4] geregelt.

Nordrhein-Westfalen

Ämter gab es bis zum Inkrafttreten der Gebiets- und Verwaltungsreform am 1. Januar 1975[5].

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gab es nach seiner Gründung 1946 in den Teilen, die zur ehemaligen Rheinprovinz gehört, also den damaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier bis zur Gebietsreform 1968/70 noch die Ämter. Sie wurden 1968/70 durch die neue Einrichtung der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde abgelöst. [6].

Saarland

Ämter gab es bis zum Inkrafttreten der Gebiets- und Verwaltungsreform am 1. Januar 1974[7].

Schleswig-Hostein

Stellung, Aufgaben und Organisation der Ämter sind in der Amtsordnung des Landes[8] geregelt.

GOV-Objekttyp

1 - Amt - {deu=Amt (Verwaltung), eng=Amt (administrative division), rus=aмт}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Amt (Verwaltung),

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Amt (deutscher Verwaltungsbegriff) - Objekttyp 78
Amt (dänischer Verwaltungsbegriff) - Objekttyp 57

Historie

28.09.2008 falsche Weiterleitung von Objekttyp 78 auf diese Seite
23.05.2021 falsche Weiterleitung behoben. Objekttyp 1 wird jetzt hierhin weitergeleitet

Anmerkungen und Quellenangaben