Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/305: Unterschied zwischen den Versionen
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Besetzungsrecht der Pfarre zu Rellingen und genoß von derselben 8 Mark jährlich. Im Schlosse Pinneberg war eine Capelle, gegründet von dem Dompropsten Bernhard, um 1388. Das Kirchspiel Quickborn ist erst 1529 von Rellingen abgelegt. Vermuthlich haben auch auf der andern Seite nach Westen hin die Dörfer, welche das Kirchspiel Uetersen ausmachen, nach Rellingen gehört, ehe dort das Kloster und die Kirche gegründet wurden, was erst um 1235 geschah. Vorher war hier nur eine Feste an der äußersten Gränze der Geest gegen die Marsch (üterst End, das äußerste Ende, daher die alte Schreibart Utersten). Die Kirche soll S. Georg gewidmet gewesen sein, sie diente zugleich als Kloster- und Pfarrkirche. | Besetzungsrecht der Pfarre zu Rellingen und genoß von derselben 8 Mark jährlich. Im Schlosse Pinneberg war eine Capelle, gegründet von dem Dompropsten Bernhard, um 1388. Das Kirchspiel Quickborn ist erst 1529 von Rellingen abgelegt. Vermuthlich haben auch auf der andern Seite nach Westen hin die Dörfer, welche das Kirchspiel Uetersen ausmachen, nach Rellingen gehört, ehe dort das Kloster und die Kirche gegründet wurden, was erst um 1235 geschah. Vorher war hier nur eine Feste an der äußersten Gränze der Geest gegen die Marsch (üterst End, das äußerste Ende, daher die alte Schreibart Utersten). Die Kirche soll S. Georg gewidmet gewesen sein, sie diente zugleich als Kloster- und Pfarrkirche. |
Aktuelle Version vom 8. Oktober 2008, 10:06 Uhr
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Besetzungsrecht der Pfarre zu Rellingen und genoß von derselben 8 Mark jährlich. Im Schlosse Pinneberg war eine Capelle, gegründet von dem Dompropsten Bernhard, um 1388. Das Kirchspiel Quickborn ist erst 1529 von Rellingen abgelegt. Vermuthlich haben auch auf der andern Seite nach Westen hin die Dörfer, welche das Kirchspiel Uetersen ausmachen, nach Rellingen gehört, ehe dort das Kloster und die Kirche gegründet wurden, was erst um 1235 geschah. Vorher war hier nur eine Feste an der äußersten Gränze der Geest gegen die Marsch (üterst End, das äußerste Ende, daher die alte Schreibart Utersten). Die Kirche soll S. Georg gewidmet gewesen sein, sie diente zugleich als Kloster- und Pfarrkirche.
Weiter nordwärts läßt sich ein großes Urkirchspiel in Barmstedt nachweisen, dessen Umfang sich mit völliger Bestimmtheit ergiebt durch die Gränze, welche sich für die Grafschaft Ranzau erhalten hat, wenn man diejenigen Ortschaften mit hinzunimmt, die südlich von der Krückau noch zur Kirche von Elmshorn gehören. Barmstedt ist ein sehr alter Ort, und war ohne Zweifel schon früh der Hauptort eines Verwaltungsbezirks. Es war hier ein erzbischöflicher Haupthof, der von dem Erzbischofe Adalbero um 1140 dem durch ihn wiederhergestellten Domcapitel zu Hamburg verliehen ward[1].
Daß Elmshorn von Barmstedt ausgegangen, ist sicher. Der Ort ist alt, kommt schon 1141 vor. Anfangs war hier nur eine Capelle, wie ausdrücklich gemeldet wird, die dann später zu einer Pfarrkirche erhoben ward. Der Hamburger Dompropst hatte sie zu verleihen, bis 1428 der damalige Propst die Kirche dem Kloster Uetersen incorporirte, welches seitdem hier den Gottesdienst durch einen Vice-Rector verwalten ließ. Die von Elmshorn damals neulich ausgegangene Capelle zu Seester ward auch dem Kloster Uetersen unterworfen.
Wenden wir uns nach anderen Gegenden von Stormarn hin, so verlassen uns noch mehr die nöthigen Anhaltspunkte, um die alten Unterabtheilungen des Landes und darnach die alten kirchlichen Bezirke zu bestimmen. Man wird die Entwickelung des Kirchenwesens
- ↑ Kuß in Falck's Archiv III. S. 83. Die Kirche zu Elmshorn kommt 1386 urkundlich vor. Westphalen, monum. ined. IV, 3478, 3481, 84. Lappenberg über die Elbkarte des Melchior Lorichs (Hamburg 1847), S. 107.