Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/306
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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in Combination mit verschiedenen Momenten der politischen Geschichte zu untersuchen haben. Dahin gehören insonderheit die Landestheilungen und deren Folgen, die Amtsdistricte, welche nach den landesherrlichen Burgen meistens als Großvogteien sich abgränzten. Denn ein Verfahren, welches sich lediglich nach den einzelnen Kirchen richtete, um deren Entstehung mit Herbeiziehung aller urkundlichen und sagenhaften Nachrichten über dieselben und ihr Verhältniß zu den benachbarten Kirchen festzustellen, würde uns aus dem Bereiche der Kirchengeschichte nur zu sehr in das Gebiet der Kirchenstatistik hineinführen, welches hier nicht unsere Materie ist, obgleich eine gerechten Anforderungen der Wissenschaft entsprechende Darstellung der Kirchenstatistik eine durchgehende Ausführung auf historischer Grundlegung voraussetzt.
Allein wir wollen hier doch nicht unbemerkt lassen, daß in Erwägung der eben von uns angedeuteten Momente wir hinsichtlich der Einrichtung des Kirchenwesens für das alte Stormarn etwa folgende Bezirke annehmen möchten, deren jeder eine Pfarrkirche erhielt, und daneben Capellen hatte, die sich hernach als selbstständige Kirchen davon abtrennten: 1. Relling mit Wedel, Uetersen, Quickborn; 2. Barmstedt mit Elmshorn und der jetzigen Hörner Gemeinde; 3. Billwärder mit Allermöhe und Moorfleth; 4. Siek mit Lütjensee, Trittau, Steinbek, Rahlstedt und dem jetzigen Wandsbek; 5. ein District um Hamburg, befassend die jetzigen Kirchspiele Nienstedten, Eppendorf, Niendorf, Ottensen, Altona, S. Pauli; 6. Bergstedt mit Woldenhorn; 7. Barchteheide mit Süllfeld; 8. Bramstedt mit Kaltenkirchen und Stellau.
Gehen wir nun zu dem eigentlichen Holstein über, so ist auch dafür nicht zu bezweifeln, daß es hier ebenfalls Unterabtheilungen, Vogteien gegeben habe, welche die Kirchspielsdistricte wurden, als Schenefeld aufgehört hatte die einzige Taufkirche zu sein. Allein es fehlt uns auch dabei für einige Gegenden an sicheren Anhaltspunkten. Die östliche Gränze gegen Wagrien oder das Wendenland ist freilich durch die Lübecker Diöcesangränze vollkommen sicher festgestellt, und ebenso das östlichste Urkirchspiel Holsteins, der Faldergau, wenn wir so sagen wollen, oder das alte Kirchspiel Wippendorf, später, als das Stift Neumünster entstand, nach diesem benannt. Der nordwärts vom Faldergau belegene Kieler District hat schwerlich zu dem eigentlichen Holstein ursprünglich gehört; aber in der Folge