Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/377: Unterschied zwischen den Versionen
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bei Crombach, in der Pfarre Richterche. 1112 schenkte Richesca de Richterche, die ebenfalls der Familie des Pfalzgrafen angehörte, mit dessen Bewilligung an Klosterrath 40 Morgen Ackerland nebst einem Hofe, wovon der Aachener Münster-Kirche der Zehent zukam; ihr Sohn Matolphus gab demselben Kloster 16 Morgen, die zwischen Crombach und Frohnrath lagen, und der Kirche zu Richterich den Zehnten. 1121 schenkte die Wittwe Adelburgis de Richterche, welche aus der Familie des Pfalzgrafen Wilhelm war, mit dessen Erlaubniß der Abtei Klosterrath 15 Morgen, von welchen die Kirche zu Richterich den Zehnet besaß. Richterich hatte also damals schon eine dotirte Kirche, welche jedoch der Pfarre Berge St. Laurentii einverleibt war. Im 14. Jahrhundert gehörte zur Pfarre Richterich noch das ganze Ländchen der Heiden, welches jetzt die Pfarreien Richterich, Horbach und Kohlscheid umfaßt. | |||
{{NE}}Das an der Landstraße gelegene Landgut Schönau ist der alte Sitz einer adeligen Familie und der Grundherrn der ehemaligen Herrschaft Schönau, welche zwischen dem vormaligen Reich von Aachen und dem Ländchen der Heiden gelegen war. Sie gehörte zur Pfarre Richterich, hatte aber ihr Schöffengericht, einen Schultheißen und ihren Latenhof. Die Inhaber der Herrschaft Schönau hatten mehrmals langwierige Rechtsstreite mit den Besitzern der Herrschaft des Ländchens der Heiden und mit den Herzogen von Jülich zu führen; jene behaupteten, Schönau gehöre zum Ländchen der Heiden, und diese, dasselbe wäre eine Unterherrschaft von Jülich. Im J. 1510 entschied das Gericht zu Gunsten Schönau's, welches damals im Besitz der Freiherren von Milendunk-Warden |
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bei Crombach, in der Pfarre Richterche. 1112 schenkte Richesca de Richterche, die ebenfalls der Familie des Pfalzgrafen angehörte, mit dessen Bewilligung an Klosterrath 40 Morgen Ackerland nebst einem Hofe, wovon der Aachener Münster-Kirche der Zehent zukam; ihr Sohn Matolphus gab demselben Kloster 16 Morgen, die zwischen Crombach und Frohnrath lagen, und der Kirche zu Richterich den Zehnten. 1121 schenkte die Wittwe Adelburgis de Richterche, welche aus der Familie des Pfalzgrafen Wilhelm war, mit dessen Erlaubniß der Abtei Klosterrath 15 Morgen, von welchen die Kirche zu Richterich den Zehnet besaß. Richterich hatte also damals schon eine dotirte Kirche, welche jedoch der Pfarre Berge St. Laurentii einverleibt war. Im 14. Jahrhundert gehörte zur Pfarre Richterich noch das ganze Ländchen der Heiden, welches jetzt die Pfarreien Richterich, Horbach und Kohlscheid umfaßt.
Das an der Landstraße gelegene Landgut Schönau ist der alte Sitz einer adeligen Familie und der Grundherrn der ehemaligen Herrschaft Schönau, welche zwischen dem vormaligen Reich von Aachen und dem Ländchen der Heiden gelegen war. Sie gehörte zur Pfarre Richterich, hatte aber ihr Schöffengericht, einen Schultheißen und ihren Latenhof. Die Inhaber der Herrschaft Schönau hatten mehrmals langwierige Rechtsstreite mit den Besitzern der Herrschaft des Ländchens der Heiden und mit den Herzogen von Jülich zu führen; jene behaupteten, Schönau gehöre zum Ländchen der Heiden, und diese, dasselbe wäre eine Unterherrschaft von Jülich. Im J. 1510 entschied das Gericht zu Gunsten Schönau's, welches damals im Besitz der Freiherren von Milendunk-Warden