Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/043: Unterschied zwischen den Versionen
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Hof, den Tonys von Hüchelhoven von seinem Schwiegervater erhalten hatte, dependirte zu keiner Zeit von der Herrschaft Müddersheim; er war ein reines Allodium, ein freyadliges Rittergut. Mithin konnte der Inhaber desselben nicht, gleich den Unterthanen der Herrschaft, zur Huldigung herangezogen werden. Das Wort Manne erklären wir uns aber einfach so. Die beiden genannten Herren hatten die herrschaftliche Länderei in Pachtung genommen, dadurch waren sie Manne des Herrn zu Müddersheim geworden, und als solche mussten sie dem neuen Herrn huldigen. — Ob Ritter Gerart Rost zu Müddersheim Eigenthum besessen, ist mir nicht bekannt. Vielleicht war er Inhaber eines Hofes, der in der Folge den Namen Birgeler Hof führt.<ref>Den Birgeler Hof „''eyn vry guit van Dienst ind schatz''“ mit 68 {{Bruch|1|4}} Morgen Artland und 2 Morgen Benden besass um das J. 1493 Beatrix von Birgel. Von diesem Hof ist jetzt dort keine Kunde mehr. Da gemäss dem Müddersheimer Weissthum v. J. 1582 der Birgeler und Heckhof die Verpflichtung hatten, je eine Brücke zu unterhalten, so zieht der welcher mit der dortigen Oertlichkeit bekannt ist, daraus den Schluss, dass der Birgeler Hof in der Nähe des alten Burghauses oder der sogenannten Herrlichkeit gestanden haben müsse.</ref> Wenn dieser Ritter im J. 1351 noch im Jugendalter stand, dann könnte er wohl der Vater der Agnes von Binsfeld gewesen sein. Wir wollen ihn einstweilen dafür halten, bis sich ein anderer als solcher findet. Und so beginne ich denn jetzt mit den neuern Herren von Binsfeld. | |||
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Heynrich Mule von Binsfeld Ritter und Agnes von Binsfeld Eheleute hinterlassen etwa folgende Kinder: | |||
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Hof, den Tonys von Hüchelhoven von seinem Schwiegervater erhalten hatte, dependirte zu keiner Zeit von der Herrschaft Müddersheim; er war ein reines Allodium, ein freyadliges Rittergut. Mithin konnte der Inhaber desselben nicht, gleich den Unterthanen der Herrschaft, zur Huldigung herangezogen werden. Das Wort Manne erklären wir uns aber einfach so. Die beiden genannten Herren hatten die herrschaftliche Länderei in Pachtung genommen, dadurch waren sie Manne des Herrn zu Müddersheim geworden, und als solche mussten sie dem neuen Herrn huldigen. — Ob Ritter Gerart Rost zu Müddersheim Eigenthum besessen, ist mir nicht bekannt. Vielleicht war er Inhaber eines Hofes, der in der Folge den Namen Birgeler Hof führt.[1] Wenn dieser Ritter im J. 1351 noch im Jugendalter stand, dann könnte er wohl der Vater der Agnes von Binsfeld gewesen sein. Wir wollen ihn einstweilen dafür halten, bis sich ein anderer als solcher findet. Und so beginne ich denn jetzt mit den neuern Herren von Binsfeld.
A.
Heynrich Mule von Binsfeld Ritter und Agnes von Binsfeld Eheleute hinterlassen etwa folgende Kinder:
- Reynart Rost von Binsfeld (B).
- Hellenberch von Binsfeld verheirathet mit Johann von Birgel Sohn des Erbmarschalls.[2] Ich bemerke übrigens, dass ich keinen bestimmten Beweis dafür habe, dass sie eine Tochter obiger Eheleute sei.
- Ayleit von Binsfeld kommt im J. 1439 als Dechantin
- ↑ Den Birgeler Hof „eyn vry guit van Dienst ind schatz“ mit 68 1/4 Morgen Artland und 2 Morgen Benden besass um das J. 1493 Beatrix von Birgel. Von diesem Hof ist jetzt dort keine Kunde mehr. Da gemäss dem Müddersheimer Weissthum v. J. 1582 der Birgeler und Heckhof die Verpflichtung hatten, je eine Brücke zu unterhalten, so zieht der welcher mit der dortigen Oertlichkeit bekannt ist, daraus den Schluss, dass der Birgeler Hof in der Nähe des alten Burghauses oder der sogenannten Herrlichkeit gestanden haben müsse.
- ↑ Die Erbmarschalle folgen in dieser Ordnung nach einander — 1. Engelbrecht Nyt — 2. Frambach — 3. Engelbrecht Nyt— 4. Frambach — 5. Engelbrecht Nyt von Birgel. Jetzt sage ich: Johann von Birgel war ein Sohn des zweiten Erbmarschalls.