Genealogie der Herren und Grafen von Velbrüggen/36: Unterschied zwischen den Versionen
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ist gemäss Fahne, 1491 gestorben. Wilhelm von Goer zu Zoppenbroich lebte um 1550. | ist gemäss Fahne, 1491 gestorben. Wilhelm von Goer zu Zoppenbroich lebte um 1550. | ||
'''Rost.''' Druda von Goch Gattin des Heinrich Rost zu Neuss ist vielleicht eine Schwester des 1373 bei Lacomblet vorkommenden Herman von Goch Canonich zu Kaiserswerth. In dieser Stadt besass die Familie von Goch ein Haus gleichen Namens, das in der Folge, wenigstens zur Hälfte, in andern Besitz gekommen. Petrus auf dem Rine verkauft 1342 dem Tilman de Werda ein halb Haus auf dem Rheine gelegen. Tilmannus auf dem Rhein verkauft 1357 dem Heinrich Rost sein Haus auf dem Rhein, und Halbscheid eines steinern Hauses gegen der Fleischhallen zu Werden, und noch eine Halbscheid eines Hauses, Goch genannt, binnen Werden gelegen. — Graf Adolph von Cleve bekennt im J. 1371, dem Heinrich Rost zu Neuss 1800 Mark Brabantisch schuldig zu sein. — Heinrich ist noch in selbigem Jahre gestorben. Seine Brüder heissen Herman Rost Canonich zu Mainz und Dechant an St. Peter zu Maestricht, Diederich und Adolph Rost. — Bürgermeister und Rath der Stadt Worms verkaufen im J. 1391 dem Herman Rost Dechant zu St. Victor baussen Neuss eine jährliche Rente von 25 Goldgulden. | {{NE}}'''Rost.''' Druda von Goch Gattin des Heinrich Rost zu Neuss ist vielleicht eine Schwester des 1373 bei Lacomblet vorkommenden Herman von Goch Canonich zu Kaiserswerth. In dieser Stadt besass die Familie von Goch ein Haus gleichen Namens, das in der Folge, wenigstens zur Hälfte, in andern Besitz gekommen. Petrus auf dem Rine verkauft 1342 dem Tilman de Werda ein halb Haus auf dem Rheine gelegen. Tilmannus auf dem Rhein verkauft 1357 dem Heinrich Rost sein Haus auf dem Rhein, und Halbscheid eines steinern Hauses gegen der Fleischhallen zu Werden, und noch eine Halbscheid eines Hauses, Goch genannt, binnen Werden gelegen. — Graf Adolph von Cleve bekennt im J. 1371, dem Heinrich Rost zu Neuss 1800 Mark Brabantisch schuldig zu sein. — Heinrich ist noch in selbigem Jahre gestorben. Seine Brüder heissen Herman Rost Canonich zu Mainz und Dechant an St. Peter zu Maestricht, Diederich und Adolph Rost. — Bürgermeister und Rath der Stadt Worms verkaufen im J. 1391 dem Herman Rost Dechant zu St. Victor baussen Neuss eine jährliche Rente von 25 Goldgulden. | ||
'''Linn.''' „Ein besiegelter Brief, darin Diederich von Wildenrade und Catharina Eheleute auf Erbe und Gut verzichten, so ihr Catharina vom Tod ihrer Mutter, Ahnherrn und Ahnfrauen, auch ihres Oehmen Heinrichen Baken anerfallen, zu Behuf Symons von Aldenbrüggen. | {{NE}}'''Linn.''' „Ein besiegelter Brief, darin Diederich von Wildenrade und Catharina Eheleute auf Erbe und Gut verzichten, so ihr Catharina vom Tod ihrer Mutter, Ahnherrn und Ahnfrauen, auch ihres Oehmen Heinrichen Baken anerfallen, zu Behuf Symons von Aldenbrüggen. 1456“. Aus der Erbtheilung der Kinder Symons erster Ehe v. J. 1447 ersieht man, dass Diederich von Symon 150 Gulden zu fordern hatte. Ferner ersieht man daraus, dass Simon ein Gut zu Linn besass. Und der Krumbstab besagt, dass Symon zu seiner Zeit mit dem Backenhof zu Linn belehnt gewesen. So dürfte wohl der eigentliche Inhalt des besiegelten Briefs dieser sein: Diederich und Catharina entsagen allen Ansprüchen auf die Güter zu Linn, nachdem ihre desfallsige Forderung vollständig berichtiget ist. | ||
'''Selicum.''' Ritter Johan von Meer verpfändet seinen Hof zu Selicheim mit seinen Zubehörungen dem Peter von Tüschenbroich: worauf dieser dann im J. 1341 eine Bescheinigung ausstellt, worin er dem Ritter vergünstiget, seinen Meerhof binnen den nächsten sechs Jahren mit 1682 Gulden, weniger einen halben, wieder einlösen zu können; wofern aber die Löse binnen | {{NE}}'''Selicum.''' Ritter Johan von Meer verpfändet seinen Hof zu Selicheim mit seinen Zubehörungen dem Peter von Tüschenbroich: worauf dieser dann im J. 1341 eine Bescheinigung ausstellt, worin er dem Ritter vergünstiget, seinen Meerhof binnen den nächsten sechs Jahren mit 1682 Gulden, weniger einen halben, wieder einlösen zu können; wofern aber die Löse binnen |
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ist gemäss Fahne, 1491 gestorben. Wilhelm von Goer zu Zoppenbroich lebte um 1550.
Rost. Druda von Goch Gattin des Heinrich Rost zu Neuss ist vielleicht eine Schwester des 1373 bei Lacomblet vorkommenden Herman von Goch Canonich zu Kaiserswerth. In dieser Stadt besass die Familie von Goch ein Haus gleichen Namens, das in der Folge, wenigstens zur Hälfte, in andern Besitz gekommen. Petrus auf dem Rine verkauft 1342 dem Tilman de Werda ein halb Haus auf dem Rheine gelegen. Tilmannus auf dem Rhein verkauft 1357 dem Heinrich Rost sein Haus auf dem Rhein, und Halbscheid eines steinern Hauses gegen der Fleischhallen zu Werden, und noch eine Halbscheid eines Hauses, Goch genannt, binnen Werden gelegen. — Graf Adolph von Cleve bekennt im J. 1371, dem Heinrich Rost zu Neuss 1800 Mark Brabantisch schuldig zu sein. — Heinrich ist noch in selbigem Jahre gestorben. Seine Brüder heissen Herman Rost Canonich zu Mainz und Dechant an St. Peter zu Maestricht, Diederich und Adolph Rost. — Bürgermeister und Rath der Stadt Worms verkaufen im J. 1391 dem Herman Rost Dechant zu St. Victor baussen Neuss eine jährliche Rente von 25 Goldgulden.
Linn. „Ein besiegelter Brief, darin Diederich von Wildenrade und Catharina Eheleute auf Erbe und Gut verzichten, so ihr Catharina vom Tod ihrer Mutter, Ahnherrn und Ahnfrauen, auch ihres Oehmen Heinrichen Baken anerfallen, zu Behuf Symons von Aldenbrüggen. 1456“. Aus der Erbtheilung der Kinder Symons erster Ehe v. J. 1447 ersieht man, dass Diederich von Symon 150 Gulden zu fordern hatte. Ferner ersieht man daraus, dass Simon ein Gut zu Linn besass. Und der Krumbstab besagt, dass Symon zu seiner Zeit mit dem Backenhof zu Linn belehnt gewesen. So dürfte wohl der eigentliche Inhalt des besiegelten Briefs dieser sein: Diederich und Catharina entsagen allen Ansprüchen auf die Güter zu Linn, nachdem ihre desfallsige Forderung vollständig berichtiget ist.
Selicum. Ritter Johan von Meer verpfändet seinen Hof zu Selicheim mit seinen Zubehörungen dem Peter von Tüschenbroich: worauf dieser dann im J. 1341 eine Bescheinigung ausstellt, worin er dem Ritter vergünstiget, seinen Meerhof binnen den nächsten sechs Jahren mit 1682 Gulden, weniger einen halben, wieder einlösen zu können; wofern aber die Löse binnen