Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/020: Unterschied zwischen den Versionen

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an der Ostsee, das reichste Kloster des Landes, das {{Sperrschrift|Pribislaus}} im J. 1170 gestiftet hat und das jetzt zu  den  großherzoglichen Domainen gehört, mit wahrhaft fürstlichen Schenkungen begnadigt: er gebahrte sich überall in den Briefen, die  er über diese Schenkungen ausstellte, gleich {{Sperrschrift|Wilhelm dem Eroberer von England}}, als vollkommener Eigenthümer des  Landes, das er mit seinen Rittern und Bogenschützen sich erobert habe.<ref><tt>„In terra Sclavorum Transalbina tres episcopatus construximus, allodiis et reditibus mensae nostrae dotavimus, insuper ea, quam gladio et arcu nostro conquisivimus, hereditate ampliavimus.</tt>“ Dotationsurkunde für Schwerin vom 5. September 1171. Wie in England betrachteten sich auch die mecklenburgischen Landesherrn auf Grund dieser Eroberung als Erbherrn und Obereigenthümer des gesammten Grundes und Bodens.</ref> Als der große Welfe von seinem großen Feinde, dem Hohenstaufen {{Sperrschrift|Friedrich Barbarossa}}, in des Reiches Acht erklärt ward, stellte er dem  {{Sperrschrift|Pribislaus}} sein Land Mecklenburg zurück; nur in der {{Sperrschrift|Graffschaft Schwerin}}blieb als Landesherr  ein Graf {{Sperrschrift|deutscher}} Abkunft, von dem sächsischen Geschlechte der {{Sperrschrift|von Hagen}}. Dessen Stamm erlosch im Laufe des 14ten Jahrhunderts und nun kam auch diese deutsche Graffschaft Schwerin wieder an die slavischen Fürsten zu ihrem Fürstenthum, das sie bisher besessen hatten und das „{{Sperrschrift|Fürstenthum Wenden}}" genannt wurde. Mit der Christianisirung erfolgte auch die Germanisirung des ganzen Landes, doch erhielten sich hin und wieder noch Wenden und noch gegenwärtig unterscheidet man deutlich in einigen
 
an der   Ostsee,   das reichste Kloster des Landes,   das {{Sperrschrift|Pribislaus}}   im J. 1170 gestiftet   hat und   das jetzt zu  den  großherzoglichen Domainen   gehört,   mit   wahrhaft   fürstlichen Schenkungen begnadigt:   er gebahrte sich überall in den Briefen,   die  er über diese Schenkungen ausstellte, gleich Wilhelm dem {{Sperrschrift|Eroberer von England}}, als vollkommener Eigenthümer des  Landes, das er mit seinen Rittern und Bogenschützen sich erobert habe.*) Als   der große Welfe von seinem großen Feinde, dem Hohenstaufen {{Sperrschrift|Friedrich Barbarossa}}, in des Reiches Acht erklärt   ward,   stellte er   dem  {{Sperrschrift|Pribislaus}} sein Land   Mecklenburg   zurück;   nur   in   der   {{Sperrschrift|Grafschaft Schwerin}} blieb als   Landesherr  ein Graf {{Sperrschrift|deutscher}} Abkunft, von dem sächsischen Geschlechte der   {{Sperrschrift|von Hagen}}.   Dessen Stamm erlosch im Laufe des 14ten Jahrhunderts   und   nun   kam   auch   diese   deutsche   Grafschaft Schwerin wieder an die slavischen Fürsten zu ihrem Fürstenthum, das sie bisher besessen hatten und das „{{Sperrschrift|Fürstenthum Wenden}}" genannt wurde.   Mit der Christianisirung erfolgte   auch   die Germanisirung des ganzen Landes, doch erhielten sich hin und wieder noch Wenden und noch gegenwärtig unterscheidet man deutlich in eini-
 
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gen Aemtern im Südwesten *) wendische Bewohner mit schwarzem Haar und gelber Haut und in andern Aemtern **) Germanen mit rothblondem Haar, weißer Haut und schöner kräftiger Natur ***).
 
Damals, als der geächtete Löwe dem {{Sperrschrift|Pribislaus}} sein Land zurückgab, ward dieser im J. 1170 von {{Sperrschrift|Barbarossa}} zum Reichsfürsten gemacht; der Sohn des {{Sperrschrift|Pribislaus, Borwin I.}} hatte {{Sperrschrift|Mathilde}}, die Tochter des Löwen zur Gemahlin: aus dieser Ehe des Slavenfürsten {{Sperrschrift|Borwin I.}} mit der Welfin {{Sperrschrift|Mathilde}} stammen alle noch heut zu Tage lebenden Fürsten von Mecklenburg.
 
Bei dieser mecklenburgischen Fürstenfamilie ist neben einer nicht zu leugnenden Gutmüthigkeit eine gewisse altslavische Wildheit zu allen Zeiten nicht zu verkennen gewesen. Schon im J. 1291 kommen in dieser Familie {{Sperrschrift|Vatermörder}} vor +), drei Jahrhunderte später 1592 stellte dieselbe einen Selbstmörder.++)    Adolf Friedrich,  der
 
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:<nowiki>*</nowiki>) In den Domanialämtern Neustadt, Grabow; Eldena und zum Theil auch Lübthen.
:<nowiki>**</nowiki>) In Dömitz, Lübz, besonders in dem ritterschaftlichen Amte Lübz, das bis an die Südwestseite des Malchiner Sees reicht.
:<nowiki>***</nowiki>) {{Sperrschrift|Boll}},  Geschichte Mecklenburgs, Vorrede S. IV.
:+) {{Sperrschrift|Heinrich und Nicolaus, Fürsten von Werle-Güstrow}}, erschlugen bei Saale unweit Damgarten ihren Vater, {{Sperrschrift|Heinrich}}, der der Urenkel {{Sperrschrift|Borwin's I.}} und der Welfin {{Sperrschrift|Mathilde}} war, auf der Jagd.
:++) Herzog {{Sperrschrift|Johann IV.}}, der Großneffe des „Friedfertigen", welcher die Reformation einführte, exequirte sich im Bette neben seiner Gemahlin: „Einige meinen, er habe den Schnitt an seinem Geburtsgliede gethan.“ {{Sperrschrift|Klüver.}}

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an der Ostsee, das reichste Kloster des Landes, das Pribislaus im J. 1170 gestiftet hat und das jetzt zu den großherzoglichen Domainen gehört, mit wahrhaft fürstlichen Schenkungen begnadigt: er gebahrte sich überall in den Briefen, die er über diese Schenkungen ausstellte, gleich Wilhelm dem Eroberer von England, als vollkommener Eigenthümer des Landes, das er mit seinen Rittern und Bogenschützen sich erobert habe.[1] Als der große Welfe von seinem großen Feinde, dem Hohenstaufen Friedrich Barbarossa, in des Reiches Acht erklärt ward, stellte er dem Pribislaus sein Land Mecklenburg zurück; nur in der Graffschaft Schwerinblieb als Landesherr ein Graf deutscher Abkunft, von dem sächsischen Geschlechte der von Hagen. Dessen Stamm erlosch im Laufe des 14ten Jahrhunderts und nun kam auch diese deutsche Graffschaft Schwerin wieder an die slavischen Fürsten zu ihrem Fürstenthum, das sie bisher besessen hatten und das „Fürstenthum Wenden" genannt wurde. Mit der Christianisirung erfolgte auch die Germanisirung des ganzen Landes, doch erhielten sich hin und wieder noch Wenden und noch gegenwärtig unterscheidet man deutlich in einigen


  1. „In terra Sclavorum Transalbina tres episcopatus construximus, allodiis et reditibus mensae nostrae dotavimus, insuper ea, quam gladio et arcu nostro conquisivimus, hereditate ampliavimus.“ Dotationsurkunde für Schwerin vom 5. September 1171. Wie in England betrachteten sich auch die mecklenburgischen Landesherrn auf Grund dieser Eroberung als Erbherrn und Obereigenthümer des gesammten Grundes und Bodens.