Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/020: Unterschied zwischen den Versionen
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Theologen sicheres Geleit und erlaubte ihnen, das Lutherthum ungehindert zu predigen. Auf dem Herrentage zu Odensee 1527 trat Friederich in einer Rede, die er hielt, offener hervor. Habe er, so ließ er sich vernehmen, freilich angelobt, die katholische und Römische Religion in diesen Reichen aufrecht zu erhalten, so wolle er doch dies nicht so gedeutet wissen, als sei er verpflichtet, alle Irrthümer und altvettelischen Fabeln, die sich neben dem Worte Gottes eingeschlichen hätten, zu vertheidigen, und daß solche Mißbräuche und falsche Lehren eingeschlichen wären, sei ja bekannt genug. Nur was auf den Fels des göttlichen Wortes gegründet wäre, sei zu halten. Dahingegen die Ehren und Vorrechte der Bischöfe aufrecht zu erhalten, wenn sie ihres Amtes treu warteten, das verspreche er abermals. Weil übrigens die Reformation Lutheri bereits so tiefe Wurzeln geschlagen, daß sie ohne viel Blutvergießen und Unheil des Reichs nicht ausgerottet werden könne, so sei sein Königlicher Wille, daß beide, die lutherische und die päpstliche Religion freizulassen seien, bis etwa eine allgemeine Kirchenversammlung zu Stande käme. Das war der Hauptinhalt der Königlichen Rede, die freilich lebhafte Verhandlungen hervorrief, welche aber doch zu dem Beschlusse führten, die Gewissensfreiheit zu sanctioniren und die Priesterehe zu gestatten. Im Jahre vorher (1526) hatte übrigens der König seinen Uebertritt zur evangelischen Lehre dadurch öffentlich an den Tag gelegt, daß er zu Kopenhagen angefangen hatte, an den Fasttagen Fleischspeisen zu genießen und das Abendmahl unter beiderlei Gestalt zu empfangen. In den Herzogthümern hatte die Reformation unterdessen bedeutendere Fortschritte gemacht, wenngleich auch hier der Widerstand nicht ausblieb. | |||
Nachdem schon 1524 in den Herzogthümern die Glaubensfreiheit verkündet war, was erst, wie wir gesehen haben, einige Jahre später im Königreiche geschah, hatte die Reformation bedeutendere Fortschritte machen können. In dem gedachten Jahre hatte Friederich I. in Oldesloe einen evangelischen Pastor angestellt, Peter Petersen, dem sich ein aus Deventer in den Niederlanden vertriebener Prediger Peter Christian von Friemersheim zugesellte. Es war dies wegen der Nähe von Lübeck von besonderem Einfluß. Die Lübecker Bürger, welche auf der Trave bedeutenden Handel trieben, hörten hier Beide, und ruhten nicht, ehe sie den zuletzt genannten Prediger 1526 als Pastor für ihre Jacobi-Kirche erlangten, obgleich es dort in Lübeck noch |
Aktuelle Version vom 1. Juni 2008, 10:18 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Theologen sicheres Geleit und erlaubte ihnen, das Lutherthum ungehindert zu predigen. Auf dem Herrentage zu Odensee 1527 trat Friederich in einer Rede, die er hielt, offener hervor. Habe er, so ließ er sich vernehmen, freilich angelobt, die katholische und Römische Religion in diesen Reichen aufrecht zu erhalten, so wolle er doch dies nicht so gedeutet wissen, als sei er verpflichtet, alle Irrthümer und altvettelischen Fabeln, die sich neben dem Worte Gottes eingeschlichen hätten, zu vertheidigen, und daß solche Mißbräuche und falsche Lehren eingeschlichen wären, sei ja bekannt genug. Nur was auf den Fels des göttlichen Wortes gegründet wäre, sei zu halten. Dahingegen die Ehren und Vorrechte der Bischöfe aufrecht zu erhalten, wenn sie ihres Amtes treu warteten, das verspreche er abermals. Weil übrigens die Reformation Lutheri bereits so tiefe Wurzeln geschlagen, daß sie ohne viel Blutvergießen und Unheil des Reichs nicht ausgerottet werden könne, so sei sein Königlicher Wille, daß beide, die lutherische und die päpstliche Religion freizulassen seien, bis etwa eine allgemeine Kirchenversammlung zu Stande käme. Das war der Hauptinhalt der Königlichen Rede, die freilich lebhafte Verhandlungen hervorrief, welche aber doch zu dem Beschlusse führten, die Gewissensfreiheit zu sanctioniren und die Priesterehe zu gestatten. Im Jahre vorher (1526) hatte übrigens der König seinen Uebertritt zur evangelischen Lehre dadurch öffentlich an den Tag gelegt, daß er zu Kopenhagen angefangen hatte, an den Fasttagen Fleischspeisen zu genießen und das Abendmahl unter beiderlei Gestalt zu empfangen. In den Herzogthümern hatte die Reformation unterdessen bedeutendere Fortschritte gemacht, wenngleich auch hier der Widerstand nicht ausblieb.
Nachdem schon 1524 in den Herzogthümern die Glaubensfreiheit verkündet war, was erst, wie wir gesehen haben, einige Jahre später im Königreiche geschah, hatte die Reformation bedeutendere Fortschritte machen können. In dem gedachten Jahre hatte Friederich I. in Oldesloe einen evangelischen Pastor angestellt, Peter Petersen, dem sich ein aus Deventer in den Niederlanden vertriebener Prediger Peter Christian von Friemersheim zugesellte. Es war dies wegen der Nähe von Lübeck von besonderem Einfluß. Die Lübecker Bürger, welche auf der Trave bedeutenden Handel trieben, hörten hier Beide, und ruhten nicht, ehe sie den zuletzt genannten Prediger 1526 als Pastor für ihre Jacobi-Kirche erlangten, obgleich es dort in Lübeck noch