Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/16: Unterschied zwischen den Versionen
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=== 3. Die Bolkoburg in den Händen der Familie von Salza. === | |||
1532 bis 1570. | 1532 bis 1570. | ||
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Der Vormund Christoph von Hochberg schloß zwar Freitag vor Galli (13. Oktober) 1531 wegen des Pfandschillings Bolkenhain mit den Gebrüdern Reinsberger, auch Regensberger genannt, einen Kaufvertrag ab, nach welchem Stadt und Schloß Bolkenhain, „wie alles die Witwe des Michael Tschirnhaus seit dessen Tode und Christoph Hochberg als Vormund der Kinder besessen und gebraucht hat, | Der Vormund {{Sperrschrift|Christoph von Hochberg}} schloß zwar Freitag vor Galli (13. Oktober) 1531 wegen des Pfandschillings Bolkenhain mit den Gebrüdern {{Sperrschrift|Reinsberger}}, auch {{Sperrschrift|Regensberger}} genannt, einen Kaufvertrag ab, nach welchem Stadt und Schloß Bolkenhain, „wie alles die Witwe des Michael Tschirnhaus seit dessen Tode und Christoph Hochberg als Vormund der Kinder besessen und gebraucht hat,“ für 3200 gute ung. Gulden an die Käufer fallen sollte; doch der König {{Sperrschrift|Ferdinand I.}}, der diesen Kaufvertrag zu bestätigen hatte, trat, wie er in einem Schreiben d. d. Regensburg den 17. April 1532 meldet, „aus beweglichen Ursachen“ selbst in diesen Kauf. „Weil wir aber,“ so heißt es dort weiter, „jetziger Zeit mit vielen Ausgaben, auch der gemeinen Christenheit zu gut beladen und unser Gelegenheit diesmal nit ist, dermaßen Geld auszuzahlen, so haben wir aus solcher ehrhaften Notdurft uns mit dem hochwürdigem, unserm Fürsten, andächtigen und lieben {{Sperrschrift|getreuen Jakob}} (von Salza), Bischof zu Breslau, gnädiglich vertragen, also daß er solche 3200 Gulden von unsertwegen denjenigen, welchen es zusteht, geben und auszahlen soll.“ Dafür soll der Bischof Stadt und Schloß Bolkenhain mit allen Zugehörungen sein Lebenlang besitzen und genießen; nach seinem Tode aber soll der ganze Besitz wieder in weltliche Hände gelangen. | ||
Da der Bischof verhindert war, zur Übernahme des Burglehns in eigener Person nach Bolkenhain zu kommen, so bevollmächtigte er am 2. Mai von Neisse aus M. Joachim Czires, Domherr zu Breslau und Pfarrer zu Neisse, Hans Gotsch zu Hertwigswalde (Kr. Jauer) und Vincenz Gärtner, Kanzler, Schloß, Stadt, Dörfer und Zubehör zu seinen Händen einzunehmen, Pfandpflicht und Eid zu empfangen, die Verwaltung zu ordnen und an seiner Stelle Quittung zu leisten. Dieser Vollmacht fügte er am 3. Mai noch eine besondere Instruktion mit einem Formulare für die abzunehmende Pfandpflicht bei, worauf die Bevollmächtigten am 6. Mai das Burglehn für den Bischof in Besitz nahmen. Katharina von Lichtenburg, Gemahlin des Hans Tschirnhaus, | Da der Bischof verhindert war, zur Übernahme des Burglehns in eigener Person nach Bolkenhain zu kommen, so bevollmächtigte er am 2. Mai von Neisse aus M. Joachim Czires, Domherr zu Breslau und Pfarrer zu Neisse, Hans Gotsch zu Hertwigswalde (Kr. Jauer) und Vincenz Gärtner, Kanzler, Schloß, Stadt, Dörfer und Zubehör zu seinen Händen einzunehmen, Pfandpflicht und Eid zu empfangen, die Verwaltung zu ordnen und an seiner Stelle Quittung zu leisten. Dieser Vollmacht fügte er am 3. Mai noch eine besondere Instruktion mit einem Formulare für die abzunehmende Pfandpflicht bei, worauf die Bevollmächtigten am 6. Mai das Burglehn für den Bischof in Besitz nahmen. {{Sperrschrift|Katharina von Lichtenburg}}, Gemahlin des Hans Tschirnhaus, verzichtete auf ihr Recht und Leibgedinge |
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der Söhne, Hans Tschirnhaus, trat Freitag vor Hedwig (14. Oktober) 1530 im Namen seiner Geschwister und Miterben das Schloß Bolkenhain an den Vormund ab.
3. Die Bolkoburg in den Händen der Familie von Salza.
1532 bis 1570.
Der Vormund Christoph von Hochberg schloß zwar Freitag vor Galli (13. Oktober) 1531 wegen des Pfandschillings Bolkenhain mit den Gebrüdern Reinsberger, auch Regensberger genannt, einen Kaufvertrag ab, nach welchem Stadt und Schloß Bolkenhain, „wie alles die Witwe des Michael Tschirnhaus seit dessen Tode und Christoph Hochberg als Vormund der Kinder besessen und gebraucht hat,“ für 3200 gute ung. Gulden an die Käufer fallen sollte; doch der König Ferdinand I., der diesen Kaufvertrag zu bestätigen hatte, trat, wie er in einem Schreiben d. d. Regensburg den 17. April 1532 meldet, „aus beweglichen Ursachen“ selbst in diesen Kauf. „Weil wir aber,“ so heißt es dort weiter, „jetziger Zeit mit vielen Ausgaben, auch der gemeinen Christenheit zu gut beladen und unser Gelegenheit diesmal nit ist, dermaßen Geld auszuzahlen, so haben wir aus solcher ehrhaften Notdurft uns mit dem hochwürdigem, unserm Fürsten, andächtigen und lieben getreuen Jakob (von Salza), Bischof zu Breslau, gnädiglich vertragen, also daß er solche 3200 Gulden von unsertwegen denjenigen, welchen es zusteht, geben und auszahlen soll.“ Dafür soll der Bischof Stadt und Schloß Bolkenhain mit allen Zugehörungen sein Lebenlang besitzen und genießen; nach seinem Tode aber soll der ganze Besitz wieder in weltliche Hände gelangen.
Da der Bischof verhindert war, zur Übernahme des Burglehns in eigener Person nach Bolkenhain zu kommen, so bevollmächtigte er am 2. Mai von Neisse aus M. Joachim Czires, Domherr zu Breslau und Pfarrer zu Neisse, Hans Gotsch zu Hertwigswalde (Kr. Jauer) und Vincenz Gärtner, Kanzler, Schloß, Stadt, Dörfer und Zubehör zu seinen Händen einzunehmen, Pfandpflicht und Eid zu empfangen, die Verwaltung zu ordnen und an seiner Stelle Quittung zu leisten. Dieser Vollmacht fügte er am 3. Mai noch eine besondere Instruktion mit einem Formulare für die abzunehmende Pfandpflicht bei, worauf die Bevollmächtigten am 6. Mai das Burglehn für den Bischof in Besitz nahmen. Katharina von Lichtenburg, Gemahlin des Hans Tschirnhaus, verzichtete auf ihr Recht und Leibgedinge