Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/33: Unterschied zwischen den Versionen
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Zedlitz und die auf den Gütern haftenden Steuerreste tilgen und dem königlichen Amte Rechnung legen sollte. | |||
Doch der einmal gefaßte Plan, die umfangreiche Besitzung nur in katholische Hände gelangen zu lassen, sollte ausgeführt werden. Schon am 26. Februar konnte der Abt Bernhard von Grüssau dem Landeshauptmann melden, daß {{Sperrschrift|Karl Heinrich von Zedlitz}} sich bereit erklärt habe, „das obstaculum successionis, nämlich die Ermangelung der alleinseligmachenden katholischen Religion zu beseitigen“, indem er sich darin unterrichten lassen und dieselbe annehmen wolle. Freilich entfährt ihm am Ende dieses Schreibens der Seufzer: „Wenn er nur nicht der Güter wegen, sondern nach erkannter Wahrheit aus einem rechten Eifer die katholische Religion anzunehmen, auch dabei bis an sein Ende beständig zu verharren gemeint ist.“ | |||
Die Sequestration ist nun vollendete Tatsache; der Ratmann {{Sperrschrift|Johann George Schnorpfeil}} in Bolkenhain wird zum Sequester ernannt und dies dem auf der Burg wohnenden Niklas Sigmund von Zedlitz amtlich angezeigt, der allerdings am 27. Februar dem Landeshauptmann schreibt, er hätte eher an des Himmels Fall, als an eine Depossidierung aus den Bolkenhainschen Gütern geglaubt. | |||
Die Einsetzung des Sequesters Schnorpfeil sollte aber nicht ganz glatt verlaufen. Die Mitglieder des Schweidnitzer Hofgerichts, Hans Heinrich von Schultz und Johann Gregorius Benisch, die mit derselben beauftragt waren, berichten darüber am 1. März: Der Freiherr Niklas Sigmund von Zedlitz auf Schildau, Inhaber der Burg, hat ihnen, als sie ihm ihre Ankunft durch den Gerichtspfänder angezeigt, sagen lassen, daß er mit ihnen nichts zu reden hätte. Trotzdem sind sie nach der Burg gefahren, fanden die Tore verschlossen, das Vordertor aber mit vier Wächtern besetzt, die den Befehl hatten, sie nicht einzulassen. Sie ließen den Baron auffordern, die Tore zu öffnen und den Vortrag anzuhören, den sie im Auftrage des königlichen Manngerichts auszurichten hätten, worauf dieser durch zwei herausgesandte Wirtschaftsverwalter wider die Einlassung und Vollziehung des „kommittierten Aktus" protestierte. Er wäre zwar erbötig, für die Kaiserl. Majestät Gut und Blut einzusetzen, könne aber ohne Befehl des Kaisers nicht gehorsamen. Eine abermalige Ermahnung an seine Pflichten war ebenfalls nutzlos. Weil die Berichterstatter dies für eine Beschimpfung des Manngerichts halten, bitten sie den Landeshauptmann schleunigst um Instruktion, bis zu deren Eingang sie in Bolkenhain bleiben wollen. | |||
Schon am folgenden Tage ging der Amtsbefehl ein, den Sequester unter allen Umständen einzusetzen, und noch an demselben |
Aktuelle Version vom 17. November 2008, 20:14 Uhr
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Zedlitz und die auf den Gütern haftenden Steuerreste tilgen und dem königlichen Amte Rechnung legen sollte.
Doch der einmal gefaßte Plan, die umfangreiche Besitzung nur in katholische Hände gelangen zu lassen, sollte ausgeführt werden. Schon am 26. Februar konnte der Abt Bernhard von Grüssau dem Landeshauptmann melden, daß Karl Heinrich von Zedlitz sich bereit erklärt habe, „das obstaculum successionis, nämlich die Ermangelung der alleinseligmachenden katholischen Religion zu beseitigen“, indem er sich darin unterrichten lassen und dieselbe annehmen wolle. Freilich entfährt ihm am Ende dieses Schreibens der Seufzer: „Wenn er nur nicht der Güter wegen, sondern nach erkannter Wahrheit aus einem rechten Eifer die katholische Religion anzunehmen, auch dabei bis an sein Ende beständig zu verharren gemeint ist.“
Die Sequestration ist nun vollendete Tatsache; der Ratmann Johann George Schnorpfeil in Bolkenhain wird zum Sequester ernannt und dies dem auf der Burg wohnenden Niklas Sigmund von Zedlitz amtlich angezeigt, der allerdings am 27. Februar dem Landeshauptmann schreibt, er hätte eher an des Himmels Fall, als an eine Depossidierung aus den Bolkenhainschen Gütern geglaubt.
Die Einsetzung des Sequesters Schnorpfeil sollte aber nicht ganz glatt verlaufen. Die Mitglieder des Schweidnitzer Hofgerichts, Hans Heinrich von Schultz und Johann Gregorius Benisch, die mit derselben beauftragt waren, berichten darüber am 1. März: Der Freiherr Niklas Sigmund von Zedlitz auf Schildau, Inhaber der Burg, hat ihnen, als sie ihm ihre Ankunft durch den Gerichtspfänder angezeigt, sagen lassen, daß er mit ihnen nichts zu reden hätte. Trotzdem sind sie nach der Burg gefahren, fanden die Tore verschlossen, das Vordertor aber mit vier Wächtern besetzt, die den Befehl hatten, sie nicht einzulassen. Sie ließen den Baron auffordern, die Tore zu öffnen und den Vortrag anzuhören, den sie im Auftrage des königlichen Manngerichts auszurichten hätten, worauf dieser durch zwei herausgesandte Wirtschaftsverwalter wider die Einlassung und Vollziehung des „kommittierten Aktus" protestierte. Er wäre zwar erbötig, für die Kaiserl. Majestät Gut und Blut einzusetzen, könne aber ohne Befehl des Kaisers nicht gehorsamen. Eine abermalige Ermahnung an seine Pflichten war ebenfalls nutzlos. Weil die Berichterstatter dies für eine Beschimpfung des Manngerichts halten, bitten sie den Landeshauptmann schleunigst um Instruktion, bis zu deren Eingang sie in Bolkenhain bleiben wollen.
Schon am folgenden Tage ging der Amtsbefehl ein, den Sequester unter allen Umständen einzusetzen, und noch an demselben