Goldap/Standesamt G: Unterschied zwischen den Versionen
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* Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum 1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die [[Standesamt|Standesämter]] gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen nur in den Städten hauptamtliche Standesbeamte gab, war diese Arbeit in den Gemeinden ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte, sie erhielten nur einen Ehrensold. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Laufe der Zeit wurden Standesämter aufgelöst oder neu gegründet. <ref> [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf Westfälische Geschichte online]</ref> <ref>Amtsblatt 1874 , Reg.-Bezirk Gumbinnen, S.516 {{MDZ|bsb11180220|522}}</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 17. Februar 2016, 09:14 Uhr
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