Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B094: Unterschied zwischen den Versionen
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Großherzogliches Kreisamt Offenbach.
v. Marquard.
Ordensverleihungen.
Ermächtigungen zur Einnahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
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Aktuelle Version vom 13. Juli 2015, 04:49 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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Vorstehende Uebersicht wird als wahrhaft bescheinigt und mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zielweise Erhebung der Umlagen in den Monaten Februar, April, Juni, August, October und December d. J. stattfinden soll.
Offenbach, den 31. März 1880.
v. Marquard.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 8. April dem Hauptmann Wagner im 3. Infanterie-Regiment (Leib-Regiment) Nr. 117 das Ritterkreuz 1. Classe und dem Feldwebel Reichert im 3. Infanterie-Regiment (Leib-Regiment) Nr. 117 das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
1) | am 25. März dem Leibkammerdiener Theodor Logoz, - dem Hoffourier Haushofmeister Carl Fleck und dem Kammerdiener Philipp Wolf die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland den beiden ersteren verliehenen großen, sowie der dem letzteren verliehenen kleinen goldenen Verdienstmedaille am St. Annenbande, - |
2) | am 27. März dem Geheimen Finanzrath Menges zu Darmstadt die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanislausordens 2. Classe mit dem Stern, - zu ertheilen. |