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[[Image:Lippedepartement.png|thumb|413px|Lippedepartement mit Arrondissements]] | |||
[[Bild:Carte-Civique1813.jpg|thumb|413px|Carte-Civique oder Personalausweis des Anton Selting im Jahre 1813, l`arrondissement Rees, Departement Lippe, Canton Borken, Section du Canton: Ramsdorf]] | |||
===Entstehung des Lippedepartements=== | ===Entstehung des Lippedepartements=== | ||
Das Lippe-Departement wurde aus Landesteilen zusannnengesetzt , welche früher dem [[Fürstbistum Münster|Bischof von Münster]] , dem König von [[Preussen]] und einigen Grafen zugehörten; späterhin, durch den, sich auf den am 2. Oktober 1801 geschlossenen Lüneviller Frieden gründenden [[Reichsdeputationshauptschluß]] vorn 24. März 1803 dem König von Preussen und verschiedenen [[Mediatisierung|mediasierten]] Herzögen und Grafen zur Entschädigung gegeben, und nachher durch einen, im Tilsiter Frieden vom 9.Juli 1807 sich gründenden Verein, an den [[Großherzogtum Berg|Großherzog von Berg]] abgetreten worden. | Das Lippe-Departement wurde aus Landesteilen zusannnengesetzt , welche früher dem [[Fürstbistum Münster|Bischof von Münster]] , dem König von [[Preussen]] und einigen Grafen zugehörten; späterhin, durch den, sich auf den am 2. Oktober 1801 geschlossenen Lüneviller Frieden gründenden [[Reichsdeputationshauptschluß]] vorn 24. März 1803 dem König von Preussen und verschiedenen [[Mediatisierung|mediasierten]] Herzögen und Grafen zur Entschädigung gegeben, und nachher durch einen, im Tilsiter Frieden vom 9.Juli 1807 sich gründenden Verein, an den [[Großherzogtum Berg|Großherzog von Berg]] abgetreten worden. | ||
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Durch das kaiserliche Dekret Napoleons vom 26. Dezember 1810 wurden die Lande zwischen der Lippe, der Ems und den Grenzen der holländischen Departements von dem [[Großherzogtum Berg|Grossherzogtum Berg]] getrennt, und diejenigen, welche zwischen der Lippe, dem Rhein, der Ober-Ijssel, längs dem Brekerflusse und einer bis zur Ems gegen Greven gezogenen Linie, dann längs dieses Flusses, bis zur Mündung der Ijessel, einer über Hiltrup gehenden bis [[Haltern am See]] in der Art verlängerten Linie, dass das [[Amt Lüdinghausen (historisch)|Amt Lüdinghausen]] zu ihrer rechten Seite bleibt, liegen, mit dem Departement der oberen Ijssel vereinigt , und daraus zwei Arrondissements , das von Rees und Münster gebildet. Diese Trennung war nach Lage der Akten tatsächlich bereits vor dem 09.11.1810 erfolgt. | Durch das kaiserliche Dekret Napoleons vom 26. Dezember 1810 wurden die Lande zwischen der Lippe, der Ems und den Grenzen der holländischen Departements von dem [[Großherzogtum Berg|Grossherzogtum Berg]] getrennt, und diejenigen, welche zwischen der Lippe, dem Rhein, der Ober-Ijssel, längs dem Brekerflusse und einer bis zur Ems gegen Greven gezogenen Linie, dann längs dieses Flusses, bis zur Mündung der Ijessel, einer über Hiltrup gehenden bis [[Haltern am See]] in der Art verlängerten Linie, dass das [[Amt Lüdinghausen (historisch)|Amt Lüdinghausen]] zu ihrer rechten Seite bleibt, liegen, mit dem Departement der oberen Ijssel vereinigt , und daraus zwei Arrondissements , das von Rees und Münster gebildet. Diese Trennung war nach Lage der Akten tatsächlich bereits vor dem 09.11.1810 erfolgt. | ||
Jene Lande, | Jene Lande, welche zwischen den mit dem Oberijssel - Departement vereinigten Landesteilen, dem Wege von Nordhorn nach Lingen und dem Emsfluss aufwärts oberhalb Greven liegen | ||
mit dem Departement der Ijssel -Mündungen , (wurden) unter dem Namen des Arrondissements Steinfurt; | mit dem Departement der Ijssel -Mündungen , (wurden) unter dem Namen des Arrondissements Steinfurt; | ||
und endlich jene, welche zwischen der Ems, den Grenzen des Westems - Departemens, längs der Vechte bis Nordhorn und dem Wege von Nordhorn nach Lingen liegen, unter dem Namen des Arrondissements | und endlich jene, welche zwischen der Ems, den Grenzen des Westems - Departemens, längs der Vechte bis Nordhorn und dem Wege von Nordhorn nach Lingen liegen, unter dem Namen des Arrondissements Neuenhaus mit dem Departement der Westems vereinigt. | ||
Durch das am 28. April 1811 vom Kaiser Napoleon genehmigte Senatus - Consult vom 27. desselben Monats wurden diese vier Arrondissements wieder von Holland getrennt und daraus ein eignes Departement der Lippe gebildet, zu dessen Hauptort | Durch das am 28. April 1811 vom Kaiser Napoleon genehmigte Senatus - Consult vom 27. desselben Monats wurden diese vier Arrondissements wieder von Holland getrennt und daraus ein eignes [[Lippedepartement|Departement der Lippe]] gebildet, zu dessen Hauptort Münster bestimmt wurde, und dessen Organisation das kaiserliche Dekret vom 28. April festsetzte. | ||
===Verwaltungsstruktur=== | ===Verwaltungsstruktur=== | ||
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==Finanzparthie/Finanzwesen== | ==Finanzparthie/Finanzwesen== | ||
Um die verschiedentlichen im Kaiserreich Frankreich| Reiche vorkommenden Ausgaben zu decken, | Mit dem Dekret vom Oktober 1789 wurde in Frankreich ein neues vereinfachtes direktes Steuersystem mit vier großen Steuern auf den Weg gebracht. damit sollten ''"alle Steuern und öffentlichen Lasten, wie immer sie geartet sein mögen, auf alle Bürger und Eigentümer im Verhältnis zu ihren Gütern und ihrer Leistungsfähigkeit"'' umgelegt werden. | ||
Um die verschiedentlichen im [[Kaiserreich Frankreich|Reiche]] vorkommenden Ausgaben zu decken, wurden direkte und indirekte Steuern eingeführt, wodurch auch im Lippedepartement, wie in ganz Frankreich, die alten in den verschiedenen Landestheilen sonst übliche Abgaben ersetzt wurden. | |||
===Steuerwesen=== | ===Steuerwesen=== | ||
Die directen Steuern sind die: | Die directen Steuern sind die: | ||
* Grundsteuer ( | * Grundsteuer (''Contribution fonciére''), auf der Grundlage des Gesetzes vom 01.12.1790, 1807 Neuaufstellung des Grundkatasters | ||
* Personal - und Mobilar - Steuer | * Personal - und Mobilar - Steuer, Gesetzes vom 1791 | ||
* Türen - und Fenster - Taxe | * Türen - und Fenster - Taxe (''Contribution des Portes et fenêtres''), eingeführt 1798 | ||
** Tapetensteuer | ** Tapetensteuer | ||
* Patentsteuer | * Patentsteuer (''Droit des des Patentes''), beschlossen im Gesetz über die Gewerbefreiheit vom 22.03.1791, eingeführt durch Gesetz vom 22.10.1798 <br/> | ||
** Tabaksgeld, extraordinäre Kontributionen und der Gemeindecentimo, aber unter Einbeziehung von Adel und Geistlichkeit. | ** Tabaksgeld, extraordinäre Kontributionen und der Gemeindecentimo, aber unter Einbeziehung von Adel und Geistlichkeit. | ||
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==Quelle== | ==Quelle== | ||
* Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden). | * Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden), [https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/uo/periodical/structure/1907822 Digitalisat in der ULB Münster]. | ||
== Weblinks == | == Weblinks == |
Aktuelle Version vom 16. Mai 2023, 07:31 Uhr
Napoleon: Einleitung grundlegender verfassungsstaatlicher und gesellschaftspolitischer Modernisierungsprozesse mit Schwerpunkten im Rechtswesen und der Judenemanzipation, der Kommunalverfassung und wirtschaftlicher Strukturen.....
Hierarchie:
Regional > Historisches Territorium > Kaiserreich Frankreich > Lippedepartement
Entstehung des Lippedepartements
Das Lippe-Departement wurde aus Landesteilen zusannnengesetzt , welche früher dem Bischof von Münster , dem König von Preussen und einigen Grafen zugehörten; späterhin, durch den, sich auf den am 2. Oktober 1801 geschlossenen Lüneviller Frieden gründenden Reichsdeputationshauptschluß vorn 24. März 1803 dem König von Preussen und verschiedenen mediasierten Herzögen und Grafen zur Entschädigung gegeben, und nachher durch einen, im Tilsiter Frieden vom 9.Juli 1807 sich gründenden Verein, an den Großherzog von Berg abgetreten worden.
Durch das kaiserliche Dekret Napoleons vom 26. Dezember 1810 wurden die Lande zwischen der Lippe, der Ems und den Grenzen der holländischen Departements von dem Grossherzogtum Berg getrennt, und diejenigen, welche zwischen der Lippe, dem Rhein, der Ober-Ijssel, längs dem Brekerflusse und einer bis zur Ems gegen Greven gezogenen Linie, dann längs dieses Flusses, bis zur Mündung der Ijessel, einer über Hiltrup gehenden bis Haltern am See in der Art verlängerten Linie, dass das Amt Lüdinghausen zu ihrer rechten Seite bleibt, liegen, mit dem Departement der oberen Ijssel vereinigt , und daraus zwei Arrondissements , das von Rees und Münster gebildet. Diese Trennung war nach Lage der Akten tatsächlich bereits vor dem 09.11.1810 erfolgt.
Jene Lande, welche zwischen den mit dem Oberijssel - Departement vereinigten Landesteilen, dem Wege von Nordhorn nach Lingen und dem Emsfluss aufwärts oberhalb Greven liegen mit dem Departement der Ijssel -Mündungen , (wurden) unter dem Namen des Arrondissements Steinfurt;
und endlich jene, welche zwischen der Ems, den Grenzen des Westems - Departemens, längs der Vechte bis Nordhorn und dem Wege von Nordhorn nach Lingen liegen, unter dem Namen des Arrondissements Neuenhaus mit dem Departement der Westems vereinigt.
Durch das am 28. April 1811 vom Kaiser Napoleon genehmigte Senatus - Consult vom 27. desselben Monats wurden diese vier Arrondissements wieder von Holland getrennt und daraus ein eignes Departement der Lippe gebildet, zu dessen Hauptort Münster bestimmt wurde, und dessen Organisation das kaiserliche Dekret vom 28. April festsetzte.
Verwaltungsstruktur
Das Departement Lippe wurde wiederum in 4 Arrondissements und diese in 22 Kantons abgeteilt.
Für das Verwaltungsfach wurden ein Präfekt, ein General - Sekretär , drei Prefektur-Räte, drei Unter - Präfekte, mit Ausschluß des Staatsrat – Anditeurs im Hauptort, ernannt, und bestimmt, dass der General - Departments - Rat aus 16, der Arrondissements-Rat eines jeden Bezirks aus 11, das Departements - Wahlkollegium approximativ aus 200, die Wahl-Kollegien der Arrondissements Rees und Steinfurt aus 150, jene der Arrondissements Münster und Neuenhaus aus 110 Mitgliedern bestehen sollten.
Zufolge desselben Dekrets soll das Lippe-Departement zum General –Polizei - Kommissariat von Hardenberg gehören, und der General – Polizei - Kommissar nach dem Decerete vom 25. März 1811 zu Münster residiren.
Das Lippe- Departement gehört zur 15. Militair - Division.
In Betreff des Artillerie -Dienstes steht es unter der Direktion von Mastricht.
In Betreff des Geniewesens unter der Direktion von Kölln.
Die Kompanie der im Lippe - Departement stationierten Gendarmerie macht einen Teil der Lüttiger Legion aus und besteht jetzt, seitdem auch die Brigade von Wesel hinzugnomnen ist, aus 12 Brigaden zu Pferde, und 4 Brigaden zu Fuß.
Die Reserve - Kompanie ist von der 6. Klasse.
In Betreff der Forstverwaltung sollte das Departement nach dem Organtsations - Dekret zu jener von Lüttig oder der 23. Conservation gehören , indessen ressortirt es nach der nachher erfolgten Bestimmung jetzt von jener im Haag, macht folglich einen Theil der 31. Conservation aus;
Es gehört zur 5. Serie und wählt 2 Deputirte zum gesetzgebenden Korps.
Es bildet einen Theil der 4. Kohorte der Ehrenlegion.
In gerichtlicher Hinsicht ressortirt das Departement vom kaiserlichen Gerichtshof zu Lüttig, in jedem Arrondissement ist ein Tribunal erster Instanz, und in Münster noch ausserdem ein Handels - Tribunal .
Grenzen des Departement
Das Dekret vom 26. December 1810 hatte die Grenzen der 4 Arrondissements bestimmt, durch eine aus dem Grafen Hedouville kaiserl. französischer, und dem Grafen Beugnot Gross-herzogl. Bergischer Seits bestehenden Spezialkommission wurden indessen am 22. Februar 1811 die Grenzen gegen das Großherzogtum Berg berichtiget , wodurch unter andern die Stadt und das Kirchspiel Wolbek, so wie das Dorf Angelmodde davon getrennt, durch das Dekret vom 6. August 1811 aber dem Lippe-Departement wieder beigelegt wurden.
Das Departement, wie es nun besteht, grenzt gegen Norden an das Departement der Westems, gegen Osten an das Departement der Oberems, gegen Süden an das Großherzogthum Berg, und gegen Westen an die Departements der Roer und Oberijssel.
Sein Flächenraum beträgt ungefähr 584,100 Hektar und umfaßt eine Volksmenge von 240.712 Menschen.
Departements-Verwaltung 1813
Präfekt
- 1813 Herr Ijohann Carl Amand Victoria, von Lastcry, Graf Dusaillant, Kammerherr Sr. Majestät des Kaisers. Ernennung durch kaiserl. Dekret vom 13.06.1811, bis dahin hatte der bisherige Großherzogl. Präfekt Mylius das Amt provisorisch verwaltet.
Generalsekretär
- 1813 Herr Johann Gerhard von Druffel
Generalpolizeikommissar
- 1813 Herr Stephan Joseph Garnier
Generaldepartementsräte
- 1813 Alexis von Bentheim
- 1813 Anton Dieckhoff
- 1813 Anton Diepenbrock
- 1813 Adolph von Droste Vischering
- 1813 B.D. Elfers
- 1813 Friedrich Homoet
- 1813 Louis von Martels
- 1813 Theodor von Merode
- 1813 Clemens August von Merfeld
- 1813 Friedrich Salm, Rheingraf von Salm
- 1813 Mauritz Fürst von Salm-Kyrburg
- 1813 Clemens August von Twickel
- 1813 Alexander von Wylich
- 1813 Heinrich von Zur-Mühlen
- 1813 (Zwei Stellen sind unbesetzt.)
Präfekturräte
- Clemens August von Korff gt. Schmising
- Maximilian von Forkenbeck
- Ignaz von Hamm
Bevölkerung
Diese besteht in administrativer Hinsicht
- An Junggesellen 71.840
- Mädchen 70.623
- verheirateten Männern 40.629
- verheirateten Frauen 40.755
- Wittwern 5.271
- Wittwen 9.479
- Soldaten im Dienst 2.115
Ueberhaupt 240.712
Religion
- Katholiken 205.900
- Reformierte 29.043
- Lutheraner 4.046
- Mennoniten 30
- Juden 1.593
Ueberhaupt 240,712 Menschen.
In Hinsicht des bewohnten Zustandes
Arrondissement Münster
130.9000 ha, 23 Quadratmeilen, 131 Quadratmyriameter, 57.641 Einwohner (EW), 2.506 EW/qmeile, 442 EW/Quadratmyriameter
Arrondissement Rees
136.950 ha, 24 Quadratmeilen, 137 Quadratmyriameter, 69.685 Einwohner (EW), 2.904 EW/qmeile, 509 EW/Quadratmyriameter
Arrondissement Steinfurt
147,400 ha, 26 Quadratmeilen, 147 Quadratmyriameter, 75.003 Einwohner (EW), 2.885 EW/qmeile, 510 EW/Quadratmyriameter
Arrondissement Neuenhaus
168,850 ha, 30 Quadratmeilen, 169 Quadratmyriameter, 38.383 Einwohner (EW), 1.280 EW/qmeile, 227 EW/Quadratmyriameter
Insgesamt
534,100 ha, 103 Quadratmeilen, 584 Quadratmyriameter, 240,712 Einwohner (EW), 2.337 EW/qmeile, 412 EW/Quadratmyriameter
Finanzparthie/Finanzwesen
Mit dem Dekret vom Oktober 1789 wurde in Frankreich ein neues vereinfachtes direktes Steuersystem mit vier großen Steuern auf den Weg gebracht. damit sollten "alle Steuern und öffentlichen Lasten, wie immer sie geartet sein mögen, auf alle Bürger und Eigentümer im Verhältnis zu ihren Gütern und ihrer Leistungsfähigkeit" umgelegt werden.
Um die verschiedentlichen im Reiche vorkommenden Ausgaben zu decken, wurden direkte und indirekte Steuern eingeführt, wodurch auch im Lippedepartement, wie in ganz Frankreich, die alten in den verschiedenen Landestheilen sonst übliche Abgaben ersetzt wurden.
Steuerwesen
Die directen Steuern sind die:
- Grundsteuer (Contribution fonciére), auf der Grundlage des Gesetzes vom 01.12.1790, 1807 Neuaufstellung des Grundkatasters
- Personal - und Mobilar - Steuer, Gesetzes vom 1791
- Türen - und Fenster - Taxe (Contribution des Portes et fenêtres), eingeführt 1798
- Tapetensteuer
- Patentsteuer (Droit des des Patentes), beschlossen im Gesetz über die Gewerbefreiheit vom 22.03.1791, eingeführt durch Gesetz vom 22.10.1798
- Tabaksgeld, extraordinäre Kontributionen und der Gemeindecentimo, aber unter Einbeziehung von Adel und Geistlichkeit.
Siehe auch Steuern in vorhergehenden Teilbereichen:
Steuerverwaltung
Die richtige Erhebung der Steuern wird von verschiedentlichen Beamten, die jeder in ihrem Geschäftskreise dazu wirken, geleitet, nämlich dem:
Indirekte Steuern
Die indirecten Steuern werden von verschiedenen Verwaltungszweigen erhoben. Dahin gehören bey der Enregistrements - und Domainen –Verwaltung die
- Enregistrements - Gebühren
- Kosten für Stempelpapier
- Kanzley-Gebühren
- Hypotheken-Gebühren
Die ganze Domainen- und Enregistrements - Verwaltung wird von einem Domainen- Director geleitet, welcher mehrere Inspectoren, Berichtigungs - Beamte, Enregistrements- Empfänger und Domainen-Rentineister unter sich hat.
Vereinigte Abgaben
Alle anderen unterschiedlichen Steuern und Abgaben wurden unter dem Begriff "Vereinigte Abgaben" verwaltet.
Zollverwaltung (Lippedepartement)
Die Zollverwaltung (Lippedepartement) hat zur Aufgabe die Erhebung der Abgaben für die Ein - und Ausfuhr.
Domänendirektion (Lippedepartement)
- 1813 Domänendirektor: Hotte-Barrois.
- 1813 Inspecteur: Vallet
- 1813 Inspecteur: Faisant
- 1813 Verificateur: Le Clerc
- 1813 Verificateur: Vatrigant
- Controlleur und Stempel-Magazinverwalter: Franz Scheffer
Renteien
Zum Geschäftsbereich der Renteien gehörte die Verwaltung der Domänen, Enregistrierung, Nachlassenschafts-Erklärungen, Strafen und Stempel.
Forstverwaltung (Lippedepartement)
Administration des Eaux et Forets (= Verwaltung der Forsten und Gewässer): In Betreff der Forstverwaltungen ist das französische Kaiserreich in mehrere Conservations - Bezirke eingetheilt.
Brücken- und Wegebau (Lippedepartement)
Zufolge der Decrete vom 7. Fructidor Jahrs XII und 14. November 1810 ist das französische Reich in mehrere Divisionen der Brücken- und Wegebauverwaltung abgetheilt, eine Division begreift mehrere Departements in sich, wovon in jedem ein Ober-Ingenieur angestellt ist, der die nöthige Anzahl Ingenieurs, Controlleurs und Geographen unter sich hat.
General - Casse
Alle Einnahmen der directen und indirecten Steuern werden an die Bezirks - Empfänger und von diesen an den Haupt-Empfänger im Departement, der zugleich im Arrondissement Münster die Bezirksempfänger-Stelle versieht, abgetragen.
Alle Zahlungen geschehen durch den Zahlmeister des kayserlichen Schatzes.
Liquidations- und Amortisationsbehörden
Liquidationskommission (Lippedepartement)
Die Kommission befaßte sich mit den Schulden der ehemaligen Staaten auf dem Gebiet des Lippedepartements.
Amortisationskasse (Lippedepartement)
Die Amortisationskasse befaßte sich mit dem Verkauf der sogenannten Nationalgüter (Dabei 1.820 Kaufverträge)
Rechtspflege (Lippedepartement)
Die Gerichtsverfassung ist einer ähnlichen Hyrarchie wie die Verwaltung unterworfen, die Justiz im Lippe- Departement resortirt vom kayserlichen Gerichtshofe zu Lüttig.
Kaiserlicher Kriminalprokurator
Die Justiz im Lippedepartement ressortierte vom Kaiserlichen Gerichtshof zu Lüttich, der vierteljährlich eines seiner Mitglieder zur Abhaltung des Assisen- und Spezialgerichts deputierte. Ein Kaiserlicher Kriminalprokurator weilte ständig im Departementshauptort (Münster), er versah die Stelle des heutigen Staatsanwalts.
- 1813 Kaiserlicher Kriminalprokurator des Lippedepartements war Vossen
- Prokurator: Karl Busch
Friedensgericht (Kanton)
In Civilsachen wird keine Hauptklage bey den Tribunalen angenommen, wenn nicht vorher der Beklagte zum Versuche der Güte bey dem Friedensrichter vorgeladen ist.
Polizeygericht (Kanton)
Nebendem sind die Friedensrichter auch in Polizey - Uebertretungsfällen, welche entweder eine Geldbuße von höchstem 15 Frances oder eine Gefängnißstrafe von höchstens 5 Tagen nach sich ziehen können, als Polizeyrichter zu betrachten, und haben darin mit den Mairen gleiche Gerichtsbarkeit.
Handelstribunal (Arrondissement)
Das Handelstribunal für das Arrondissement Münster hat denselben Gerichtsbezirk, wie das Tribunal der ersten Instanz.
Douanen - Gerichte
Die im Lippe - Departement stehende Linie, welche von der Direction zu Wesel ressortirt, hat ihr gewöhnliches Douanen-Gericht in Wesel, jene, welche von der Direction in Emden abhängt, aber in Gröningen. Der obere Gerichtshof für beyde ist in Valenciennes.
Kayserliche Gendarmerie
Die wesentlichen und gewöhnlichen Verrichtungen der Gendarmerie.
Archiv
Quelle
- Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden), Digitalisat in der ULB Münster.
Weblinks
- Artikel Département Lippe. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Daten aus dem GOV
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