GOV/Schulzenamt: Unterschied zwischen den Versionen

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;Württemberg: Das Schulzenamt wird dort als Schultheißerei bezeichnet.
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Im Verwaltungsedikt von 1822 <ref>abgedruckt in: ''Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt'', Nro. 17 vom Donnerstag den 14. März 1822, S. 131 [http://books.google.de/books?id=IT9GAAAAcAAJ&pg=PAPA135#v=onepage&q&f=false]</ref> wird der Vorsteher einer Stadt oder Gemeinde Stadt-Schultheiß bzw. Schultheiß genannt. Es werden von den Stimmberechtigten 3 Vorschläge gemacht. Unter diesen ernennt bei Städten 1. Klasse der König auf Vortrag des Innenministerium den Stadt-Schultheiß, bei Orten 2. und 3. Klasse die Kreis-Regierung den Schultheiß auf Lebenszeit. Erhält ein Kandidat unter den Vorschlägen mindestens die Zweidrittelmehrheit, so wird dieser auf jeden Fall ernannt.
Im I. Edikt vom 31.12.1818 <ref>abgedruckt in: ''Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt'', Nro. 4 vom Samstag den 23. Januar 1819, S. 17 [http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10510507-1]. Neufassung 1822 abgedruckt in: ''Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt'', Nro. 17 vom Donnerstag den 14. März 1822, S. 131 [http://books.google.de/books?id=IT9GAAAAcAAJ&pg=PAPA135#v=onepage&q&f=false]</ref> wird der Vorsteher einer Stadt oder Gemeinde Stadt-Schultheiß bzw. Schultheiß genannt. Es werden von den Stimmberechtigten 3 Vorschläge gemacht. Unter diesen ernennt bei Städten 1. Klasse der König auf Vortrag des Innenministerium den Stadt-Schultheiß, bei Orten 2. und 3. Klasse die Kreis-Regierung den Schultheiß auf Lebenszeit. Erhält ein Kandidat unter den Vorschlägen mindestens die Zweidrittelmehrheit, so wird dieser auf jeden Fall ernannt.
 


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== Anmerkungen und Quellenangaben ==
== Anmerkungen und Quellenangaben ==
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[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff|Schulzenamt]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp|Schulzenamt]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp Staatliche Verwaltung]]
[[Kategorie:GOV-Objekttyp Staatliche Verwaltung|Schulzenamt]]

Aktuelle Version vom 23. März 2019, 13:29 Uhr

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Projekt GOV
hier: GOV/Schulzenamt

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Der Begriff

Schulzenamt ist ein das Amt, welches ein Schultheiß innehat. Es ist in Polen eine Verwaltungseinheit die in etwa mit einer Gemeindeteil zu vergleichen ist.

Einzelne Definitionen

Polen

Ein Sołectwo ist eine der Gmina untergeordnete Verwaltungseinheit in Polen[1].

Deutschland

Württemberg
Das Schulzenamt wird dort als Schultheißerei bezeichnet.

Im I. Edikt vom 31.12.1818 [2] wird der Vorsteher einer Stadt oder Gemeinde Stadt-Schultheiß bzw. Schultheiß genannt. Es werden von den Stimmberechtigten 3 Vorschläge gemacht. Unter diesen ernennt bei Städten 1. Klasse der König auf Vortrag des Innenministerium den Stadt-Schultheiß, bei Orten 2. und 3. Klasse die Kreis-Regierung den Schultheiß auf Lebenszeit. Erhält ein Kandidat unter den Vorschlägen mindestens die Zweidrittelmehrheit, so wird dieser auf jeden Fall ernannt.

GOV-Objekttyp

248 - Schulzenamt - {deu=Schulzenamt, pol=Sołectwo}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Schulzenamt,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Sołectwo. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  2. abgedruckt in: Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt, Nro. 4 vom Samstag den 23. Januar 1819, S. 17 [1]. Neufassung 1822 abgedruckt in: Königlich-Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt, Nro. 17 vom Donnerstag den 14. März 1822, S. 131 [2]