Mairie: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Begriff '''Mairie''' bezeichnete während der napeoleonischen Herrschaft im linksrheinischen Deutschland und im [[Großherzogtum Berg]] eine Verwaltungseinheit, an deren Spitze ein Bürgermeister (Maire) stand. Der französische Begriff ''Mairie'' wurde auch in Gebieten mit deutscher Amtssprache ([[Großherzogtum Berg]], [[Königreich Westphalen]]) verwendet. Eine Mairie konnte mehrere Gemeinden (communes) umfassen. Also Synonym wird auch ''[[Munizipalität]]'' verwendet, wobei aber Munizipalitäten regional und zeitlich unterschiedlich nicht immer von einem Mairie, sondern auch von einem Direktor geleitet wurden (so in der Frühphase des Großherzogtums Berg). | |||
===Umbenennung in Bürgermeistereien ab 1813=== | |||
Der Umfang der Mairien wurde 1813/15 weitgehend beibehalten. Sie wurden in ''Bürgermeistereien'' umbenannt und bildeten in der nun entstandenen preußischen [[Rheinprovinz]] und Teilen der [[Provinz Westfalen]] eine Zwischeninstanz zwischen Kreisen und Gemeinden, ''ein aus mehreren Landgemeinden zusammengesetzter Verband (in Westfalen und der Rheinprovinz, dann in Bayern). Die Bürgermeisterei steht unter einem gemeinsamen Bürgermeister, dem die Bürgermeistereiversammlung oder die vereinigten Gemeindevertretungen als Organe des Verbandes zur Seite stehen.''<ref>Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 627. Permalink: | |||
http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/B%C3%BCrgermeisterei .</ref><ref>{{Haberkern/Wallach}}</ref> | |||
Im Großherzogtum Berg wurden durch Dekrete des provisorischen Generalgouverneurs vom 3. Dez. 1813 die ''Maires'' in ''Bürgermeister'' (bzw. in Düsseldorf in ''Oberbürgermeister'') umbenannt<ref>Scotti, J[ohann] J[osef] (Bearb.) | |||
TITEL Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in den ehemaligen Herzogthümern Jülich, Cleve und Berg und in dem vormaligen Großherzogthum Berg über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind [http://www.westfaelische-geschichte.de/tex400 Digitalisat] (02.09.2017), S. 1525 Nr. 3458</ref>, in den linksrheinischen, bisher zum Französischen Kaiserreich gehörenden Departements durch Erlass vom 25. Feb. 1814<ref>Verordnung wegen Einführung deutscher Amtstitel, in: Sammlung der unter d. Gouvernement des Mittelrheins zu Kreuznach erschienenen Verordnungen [https://books.google.de/books?id=7klBAAAAcAAJ Digitalisat auf Google Books] (abgerufen 02.09.2017), No. 13 S. 22-23. So auch [[Nachweise genealogischer Quellen im Gebiet der ehemaligen Preußischen Rheinprovinz (Thorey und Geis)]], Einleitung zum 1. Band, S. 11 (2. Aufl.): ''Somit gab es ab diesem Zeitpunkt offiziell nur noch Bürgermeistereien und nicht mehr Mairien''.</ref> Auch in Westfalen, nunmehr unter preußischer Herrschaft, wurde der Begriff ersetzt. So ist in einem Dekret des königlich preußischen Civil-Gouverneurs zwischen Weser und Rhein mit Sitz in Münster vom 14. Sept. 1814 von ''Mairie-Eintheilungen in den letzten Jahren'' und für den jetzigen Zustand von ''Bürgermeistereien'' die Rede, in einem weiteren Dekret vom 31. Dez. 1814 heißt es: ''... eine Bürgermeisterei (vorherige Mairie) ...''.<ref>Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Herzogthum Cleve und in der Grafschaft Mark über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind, vom Jahre 1418 bis zum Eintritt der königlich-preußischen Regierungen im Jahre 1816, Band 5 [https://books.google.de/books?id=Z5RDAAAAcAAJ Digitalisat auf Google Books] (02.09.2017) S. 2816 Nr. 3044 und S. 2840 Nr. 3080.</ref> | |||
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264 - Mairie - {deu=Mairie, fre=mairie}<br /> | |||
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Im GOV wird die Mairie als Flächenverwaltungseinheit betrachtet, nicht als Gebäude. Der Mairie sollten nur in Ausnahmefällen Koordinaten zugeordnet sein. | |||
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===Ähnliche Objekttypen=== | |||
* [[Landbürgermeisterei]] | |||
* [[Bürgermeisterei]] | |||
== Anmerkungen und Quellenangaben == | |||
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[[Kategorie:GOV-Objekttyp Staatliche Verwaltung]] | |||
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]] | |||
[[Kategorie:GOV-Objekttyp]] | |||
[[Kategorie:Kaiserreich Frankreich]] | [[Kategorie:Kaiserreich Frankreich]] | ||
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]] | [[Kategorie:Verwaltungsbegriff]] | ||
[[Kategorie: Französischer Begriff]] | [[Kategorie: Französischer Begriff]] |
Aktuelle Version vom 31. Dezember 2023, 20:12 Uhr
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Der Begriff
Der Begriff Mairie bezeichnete während der napeoleonischen Herrschaft im linksrheinischen Deutschland und im Großherzogtum Berg eine Verwaltungseinheit, an deren Spitze ein Bürgermeister (Maire) stand. Der französische Begriff Mairie wurde auch in Gebieten mit deutscher Amtssprache (Großherzogtum Berg, Königreich Westphalen) verwendet. Eine Mairie konnte mehrere Gemeinden (communes) umfassen. Also Synonym wird auch Munizipalität verwendet, wobei aber Munizipalitäten regional und zeitlich unterschiedlich nicht immer von einem Mairie, sondern auch von einem Direktor geleitet wurden (so in der Frühphase des Großherzogtums Berg).
Umbenennung in Bürgermeistereien ab 1813
Der Umfang der Mairien wurde 1813/15 weitgehend beibehalten. Sie wurden in Bürgermeistereien umbenannt und bildeten in der nun entstandenen preußischen Rheinprovinz und Teilen der Provinz Westfalen eine Zwischeninstanz zwischen Kreisen und Gemeinden, ein aus mehreren Landgemeinden zusammengesetzter Verband (in Westfalen und der Rheinprovinz, dann in Bayern). Die Bürgermeisterei steht unter einem gemeinsamen Bürgermeister, dem die Bürgermeistereiversammlung oder die vereinigten Gemeindevertretungen als Organe des Verbandes zur Seite stehen.[1][2]
Im Großherzogtum Berg wurden durch Dekrete des provisorischen Generalgouverneurs vom 3. Dez. 1813 die Maires in Bürgermeister (bzw. in Düsseldorf in Oberbürgermeister) umbenannt[3], in den linksrheinischen, bisher zum Französischen Kaiserreich gehörenden Departements durch Erlass vom 25. Feb. 1814[4] Auch in Westfalen, nunmehr unter preußischer Herrschaft, wurde der Begriff ersetzt. So ist in einem Dekret des königlich preußischen Civil-Gouverneurs zwischen Weser und Rhein mit Sitz in Münster vom 14. Sept. 1814 von Mairie-Eintheilungen in den letzten Jahren und für den jetzigen Zustand von Bürgermeistereien die Rede, in einem weiteren Dekret vom 31. Dez. 1814 heißt es: ... eine Bürgermeisterei (vorherige Mairie) ....[5]
GOV-Objekttyp
264 - Mairie - {deu=Mairie, fre=mairie}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Im GOV wird die Mairie als Flächenverwaltungseinheit betrachtet, nicht als Gebäude. Der Mairie sollten nur in Ausnahmefällen Koordinaten zugeordnet sein.
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Mairie,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 627. Permalink: http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/B%C3%BCrgermeisterei .
- ↑ HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
- ↑ Scotti, J[ohann] J[osef] (Bearb.) TITEL Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in den ehemaligen Herzogthümern Jülich, Cleve und Berg und in dem vormaligen Großherzogthum Berg über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind Digitalisat (02.09.2017), S. 1525 Nr. 3458
- ↑ Verordnung wegen Einführung deutscher Amtstitel, in: Sammlung der unter d. Gouvernement des Mittelrheins zu Kreuznach erschienenen Verordnungen Digitalisat auf Google Books (abgerufen 02.09.2017), No. 13 S. 22-23. So auch Nachweise genealogischer Quellen im Gebiet der ehemaligen Preußischen Rheinprovinz (Thorey und Geis), Einleitung zum 1. Band, S. 11 (2. Aufl.): Somit gab es ab diesem Zeitpunkt offiziell nur noch Bürgermeistereien und nicht mehr Mairien.
- ↑ Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Herzogthum Cleve und in der Grafschaft Mark über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind, vom Jahre 1418 bis zum Eintritt der königlich-preußischen Regierungen im Jahre 1816, Band 5 Digitalisat auf Google Books (02.09.2017) S. 2816 Nr. 3044 und S. 2840 Nr. 3080.