Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B175: Unterschied zwischen den Versionen
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 24.
Darmstadt, den 21. October 1882.
Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Bekanntmachung,
die Annahme der Zinsscheine der Reichsanleihe bei der Berichtigung von Reichssteuern betr.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.<br />Beilage Nr. 24.'''</center> | |||
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<center>Darmstadt, den 21. October 1882.</center> | |||
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}||1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Annahme der Zinsscheine der Reichsanleihe bei der Berichtigung von Reichssteuern betr. - 3) Ordensverleihungen. - 4) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 5) Namensveränderungen. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 8) Charakterverleihungen. - 9) Ruhestandsversetzungen. - 10) Concurrenzeröffnungen. - 11) Sterbfälle. | |||
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<center>'''Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.'''</center> | |||
{{NE}}Am 26. Mai v. J. hat sich der Redacteur {{Sperrschrift |Karl Schnegelberger}} zu Mainz bei der Errettung der in den Rhein gefallenen Theresia {{Sperrschrift |Müller}}, 7 Jahre alt, aus Mainz vom Tode des Ertrinkens durch Muth und Entschlossenheit ausgezeichnet.<br /> | |||
{{NE}}In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} den 22. August 1882. | |||
<center>'''Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.'''<br />v. {{Sperrschrift |Starck.}}</center> | |||
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<center>'''{{Sperrschrift |Bekanntmachung,}}<br />die Annahme der Zinsscheine der Reichsanleihe bei der Berichtigung von Reichssteuern betr.'''</center> | |||
{{NE}}Nachdem den Großherzoglichen Kassen der Verwaltung der indirecten Steuern die Ermächtigung ertheilt worden ist, die {{Sperrschrift |Zinsscheine}} der {{Sperrschrift |Reichsanleihe}} bei der Berichtigung von {{Sperrschrift |Reichssteuern}} fernerhin in Zahlung anzunehmen, wird dies andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} den 4. October 1882. | |||
<center>'''Großherzogliches Ministerium der Finanzen.'''<br />{{Sperrschrift |Schleiermacher.}}</center> | |||
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Beilage Nr. 24.
Inhalt: | 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, die Annahme der Zinsscheine der Reichsanleihe bei der Berichtigung von Reichssteuern betr. - 3) Ordensverleihungen. - 4) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 5) Namensveränderungen. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 8) Charakterverleihungen. - 9) Ruhestandsversetzungen. - 10) Concurrenzeröffnungen. - 11) Sterbfälle. |
Am 26. Mai v. J. hat sich der Redacteur Karl Schnegelberger zu Mainz bei der Errettung der in den Rhein gefallenen Theresia Müller, 7 Jahre alt, aus Mainz vom Tode des Ertrinkens durch Muth und Entschlossenheit ausgezeichnet.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 22. August 1882.
v. Starck.
Schaum.
die Annahme der Zinsscheine der Reichsanleihe bei der Berichtigung von Reichssteuern betr.
Nachdem den Großherzoglichen Kassen der Verwaltung der indirecten Steuern die Ermächtigung ertheilt worden ist, die Zinsscheine der Reichsanleihe bei der Berichtigung von Reichssteuern fernerhin in Zahlung anzunehmen, wird dies andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 4. October 1882.
Schleiermacher.
Kramer.