Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/022: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''No. 5.'''</center>
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{{NE}}Es hat Uns zur Befriedigung gereicht, daß diese Proposition die Zustimmung Unserer getreuen Stände gefunden hat. - Wegen Verwendung der bewilligten Mittel ist das Geeignete veranlaßt worden.
<center>§ 13.</center>
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{{NE}}Wir haben mit Befriedigung von den desfallsigen Beschlüssen Unserer getreuen Stände Kenntniß genommen.<br />
{{NE}}Wegen alsbaldiger Inangriffnahme der Vorarbeiten zur Ausführung der Brücke bei Mainz ist das Erforderliche eingeleitet worden.
<center>§ 14.</center>
{{NE}}Die Berichtigung der Grundbücher über die Domänen des Großherzoglichen Familienfideicommisses und des Landeseigenthums betreffend.<br />
{{NE}}Wir werden dem Ersuchen Unserer getreuen Stände entsprechende Anordnung treffen und die Mittel zur Bestreitung der durch die gewünschte Prüfung bei Unserer Ober-Rechnungskammer entstehenden Kosten Unseren getreuen Ständen anfordern lassen.<br />
{{NE}}Was die durch den Vollzug der Berichtigungen in den Grundbüchern entstandenen und noch entstehenden Kosten anbelangt, so ertheilen Wir Unsere Zustimmung dazu, daß diese sämmtlichen Kosten, einerlei ob solche durch das Großherzogliche Familien-Eigenthum, oder durch das Landes-Eigenthum veranlaßt sind, zu gleichen Theilen auf den Domänen-Acquisitionsfond und auf den allgemeinen Landesfond übernommen werden.
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<center>'''B.<br />Wünsche und Anträge der Kammern.'''<br />§ 15.</center>
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Aktuelle Version vom 24. Dezember 2014, 20:22 Uhr

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No. 5.


      Es hat Uns zur Befriedigung gereicht, daß diese Proposition die Zustimmung Unserer getreuen Stände gefunden hat. - Wegen Verwendung der bewilligten Mittel ist das Geeignete veranlaßt worden.

§ 13.

      Propositionen über:

1) Erbauung einer stehenden Brücke über den Rhein bei Mainz,
2) Erbauung einer stehenden Brücke über den Main bei Offenbach.

      Wir haben mit Befriedigung von den desfallsigen Beschlüssen Unserer getreuen Stände Kenntniß genommen.
      Wegen alsbaldiger Inangriffnahme der Vorarbeiten zur Ausführung der Brücke bei Mainz ist das Erforderliche eingeleitet worden.

§ 14.

      Die Berichtigung der Grundbücher über die Domänen des Großherzoglichen Familienfideicommisses und des Landeseigenthums betreffend.
      Wir werden dem Ersuchen Unserer getreuen Stände entsprechende Anordnung treffen und die Mittel zur Bestreitung der durch die gewünschte Prüfung bei Unserer Ober-Rechnungskammer entstehenden Kosten Unseren getreuen Ständen anfordern lassen.
      Was die durch den Vollzug der Berichtigungen in den Grundbüchern entstandenen und noch entstehenden Kosten anbelangt, so ertheilen Wir Unsere Zustimmung dazu, daß diese sämmtlichen Kosten, einerlei ob solche durch das Großherzogliche Familien-Eigenthum, oder durch das Landes-Eigenthum veranlaßt sind, zu gleichen Theilen auf den Domänen-Acquisitionsfond und auf den allgemeinen Landesfond übernommen werden.

B.
Wünsche und Anträge der Kammern.

§ 15.

      Aus Veranlassung der ständischen Berathungen über den Hauptvoranschlag der Staats-Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 1879/80-1881/82 vorgetragene Wünsche betreffend.

1) Das Ersuchen Unserer getreuen Stände, an dieselben eine Gesetzesvorlage wegen Ablösung der Grundzinsen, Baulasten, Forst- und Weidegerechtigkeiten gelangen zu lassen, wird in Erwägung gezogen, inzwischen aber der beabsichtigte Zweck in einzelnen Fällen, soweit thunlich, auf dem Wege der Vereinbarung mit den Berechtigten angestrebt werden.