Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/506: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Muster Num. 7.'''</center>
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|<center>Ober-Einnehmerei-Bezirk<br />(Namen desselben)</center>||width=125px | ||<center>Erhebungs-District<br />(Namen desselben)</center>
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<center>{{Sperrschrift |Protocoll über Zahlungs-Unfähigkeit.}}<br />Geschehen zu N den ….. ten ….. 1820.</center>
<div align="right"> Die Zahlungs- Unfähigkeit des N allda betr.</div>
 
<br />Ich unterzeichneter Obersteuerbote habe mich, auf den Befehl des Herrn Obereinnehmers N zu N vom ….. ten  ….. 1820, heute in die Wohnung des N zu N begeben, und ihm (in seiner Abwesenheit dessen Ehefrau) erklärt, daß, da der Steuerrückstand, welcher in dem oben bemerkten Befehl, den ich vorzeigte und zu lesen gestattete, auf ….. fl. ….. kr. ….. pf. angegeben ist, noch nicht berichtigt sey, ich sein bewegliches Vermögen oder seine Feldfrüchte, bis zum Belauf der schuldigen Summe, und zur Deckung der Kosten, angreifen und in Beschlag nehmen würde. Nachdem ich nun eine genaue Nachsuchung in allen Theilen seiner Wohnung und deren Zubehör angestellt hatte, fand ich nichts vor, als die unten verzeichneten Sachen.<br />
{{NE}}Da die Pfändung dieser Sachen durch die Vorschrift im §. 33. der Verordnung vom 2ten März 1820 verboten, mir auch nicht bekannt ist, daß der N zu N ausserhalb seiner Wohnung noch Gegenstände besitzt , oder an andere abgegeben hat, welche gepfändet werden könnten; so ergiebt sich die wirkliche Zahlungs-Unfähigkeit desselben, welche sowohl durch mich, als auch durch die unterschriebenen beiden Zeugen, in deren Gegenwart alles dieses geschehen ist, nämlich des von dem Ortsvorstand zum Zeugen bestellten Herrn N und des Steuerboten N zu N hierdurch bescheiniget wird.<br />
{{NE}}Verzeichnis der vorgefundenen Sachen:<br />
{{NE}}{{NE}}1.) etc.<br />
{{NE}}{{NE}}2.) etc.<br />
{{NE}}{{NE}}3.) etc.
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|<br /> (Unterschrift der Zeugen)||width=200px | ||Der Ober-Steuerbote,<br />(Namens- Unterschrift.)
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|colspan=3 |<center>{{Sperrschrift |Kosten-Verzeichniß:}}</center>
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|1.) für mich den Ober-Steuerboten|| …..|| kr.
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|2.) für den ersten Zeugen|| …..||"
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|3.} für den zweiten Zeugen|| …..||"
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|<div align="right"> Summe wie oben</div>|| …..||"
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<center>'''Muster Num. 8.'''</center>
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|<center>Ober-Einnehmerei-Bezirk<br />(Namen desselben)</center>||width=425px | ||<center>Erhebungs-District<br />(Namen desselben)</center>
|}
{{NE}}Ich unterschriebener Ortsvorstand des Steuer-Erhebungs-Districts N bescheinige hierdurch, daß mir der Ober-Steuerbote N zu N heute folgende Protocolle über Zahlungs-Unfähigkeit, in Betreff rückständiger Steuern, zugestellt hat, nämlich:<br />
{{NE}}1.) Protocoll vom ….. ten ….. 18 . Rückstand des N zu N im Betrag von ….. fl. ….. kr. ….. pf. betr.<br />
{{NE}}2.) etc.<br />
{{NE}}{{NE}}N am ….. ten ….. 1820.
<div align="right"> (Namens- Unterschrift des Ortsvorstandes.)</div>

Aktuelle Version vom 13. Dezember 2014, 18:54 Uhr

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Muster Num. 7.
Ober-Einnehmerei-Bezirk
(Namen desselben)
Erhebungs-District
(Namen desselben)
Protocoll über Zahlungs-Unfähigkeit.
Geschehen zu N den ….. ten ….. 1820.
Die Zahlungs- Unfähigkeit des N allda betr.


Ich unterzeichneter Obersteuerbote habe mich, auf den Befehl des Herrn Obereinnehmers N zu N vom ….. ten ….. 1820, heute in die Wohnung des N zu N begeben, und ihm (in seiner Abwesenheit dessen Ehefrau) erklärt, daß, da der Steuerrückstand, welcher in dem oben bemerkten Befehl, den ich vorzeigte und zu lesen gestattete, auf ….. fl. ….. kr. ….. pf. angegeben ist, noch nicht berichtigt sey, ich sein bewegliches Vermögen oder seine Feldfrüchte, bis zum Belauf der schuldigen Summe, und zur Deckung der Kosten, angreifen und in Beschlag nehmen würde. Nachdem ich nun eine genaue Nachsuchung in allen Theilen seiner Wohnung und deren Zubehör angestellt hatte, fand ich nichts vor, als die unten verzeichneten Sachen.
      Da die Pfändung dieser Sachen durch die Vorschrift im §. 33. der Verordnung vom 2ten März 1820 verboten, mir auch nicht bekannt ist, daß der N zu N ausserhalb seiner Wohnung noch Gegenstände besitzt , oder an andere abgegeben hat, welche gepfändet werden könnten; so ergiebt sich die wirkliche Zahlungs-Unfähigkeit desselben, welche sowohl durch mich, als auch durch die unterschriebenen beiden Zeugen, in deren Gegenwart alles dieses geschehen ist, nämlich des von dem Ortsvorstand zum Zeugen bestellten Herrn N und des Steuerboten N zu N hierdurch bescheiniget wird.
      Verzeichnis der vorgefundenen Sachen:
            1.) etc.
            2.) etc.
            3.) etc.


(Unterschrift der Zeugen)
Der Ober-Steuerbote,
(Namens- Unterschrift.)
Kosten-Verzeichniß:
1.) für mich den Ober-Steuerboten ….. kr.
2.) für den ersten Zeugen ….. "
3.} für den zweiten Zeugen ….. "
Summe wie oben
….. "



Muster Num. 8.
Ober-Einnehmerei-Bezirk
(Namen desselben)
Erhebungs-District
(Namen desselben)

      Ich unterschriebener Ortsvorstand des Steuer-Erhebungs-Districts N bescheinige hierdurch, daß mir der Ober-Steuerbote N zu N heute folgende Protocolle über Zahlungs-Unfähigkeit, in Betreff rückständiger Steuern, zugestellt hat, nämlich:
      1.) Protocoll vom ….. ten ….. 18 . Rückstand des N zu N im Betrag von ….. fl. ….. kr. ….. pf. betr.
      2.) etc.
            N am ….. ten ….. 1820.

(Namens- Unterschrift des Ortsvorstandes.)