Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/474: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>{{Sperrschrift |Beförderung und Emeritirung.}}</center> | |||
{{NE}}Nachträglich zu der Bekanntmachung im letzten Blatt, die provisorische Uebertragung des Landamts Giesen an den Amtsverwalter {{Sperrschrift |von Zangen}}, bisher zu Langgöns, betreffend, wird hier noch bemerkt, daß dem Vorbenannten die seitherige provisorische Versehung des Amts Hüttenberg, neben dem Landamt Giesen, gnädigst belassen worden ist. - Am 19. September d. J. ist der Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergische Forstmeister {{Sperrschrift |Ostner}} von Neustadt als Forstpolizeibeamter über sämtliche in dem Großherzogthum Hessen gelegene, zu dem standesherrlichen Bezirk Sr. Durchlaucht des Herrn Fürsten von Löwenstein-Rosenberg gehörige Gemeinds- und Privatwaldungen bestätigt worden.<br /> | |||
{{NE}}Des Großherzogs Königliche Hoheit haben sich gnädigst bewogen gefunden, den Hoheitsbeamten Hofrath {{Sperrschrift |Kehrer}} zu Erbach, nach Maßgabe des Artikels 13. des Edicts vom 12. April d. Jahrs in Ruhestand zu versehen, und die Hoheitsamtlichen Funktionen dem Hoheits-Rentamtmann {{Sperrschrift |Schleußner}} zu besagtem Erbach einstweilen zu übertragen. | |||
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<center>{{Sperrschrift |Sterbfälle Großherzoglicher Diener und Pensionairs.}}</center> | |||
{{NE}}Am 4. Juli l. J ist der Militair-Pensionair {{Sperrschrift |Franz Christian Koch}} zu Mainz - am 9. desselben der Pfarrer {{Sperrschrift |Größer}} zu Astheim, Amts Rüsselsheim, - am 2. August der Capitular des vormaligen Ritterstifts Wimpfen, {{Sperrschrift |Benedict Freiherr von Freyberg}}, - am 2. Oktober der pensionirte Bürger, {{Sperrschrift |Melchior Müller}} zu Seligenstadt, - am 3. desselben der Freiherrl. von Albinische Patrimonial-Gerichtsbeamte {{Sperrschrift |Colin}} zu Dieburg, - am 9. desselben der pensionirte Gärtner der vormaligen Abtei Seligenstadt, {{Sperrschrift |Peter Stier}} zu Seligenstadt, gestorben. |
Aktuelle Version vom 7. Dezember 2014, 20:50 Uhr
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Nachträglich zu der Bekanntmachung im letzten Blatt, die provisorische Uebertragung des Landamts Giesen an den Amtsverwalter von Zangen, bisher zu Langgöns, betreffend, wird hier noch bemerkt, daß dem Vorbenannten die seitherige provisorische Versehung des Amts Hüttenberg, neben dem Landamt Giesen, gnädigst belassen worden ist. - Am 19. September d. J. ist der Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergische Forstmeister Ostner von Neustadt als Forstpolizeibeamter über sämtliche in dem Großherzogthum Hessen gelegene, zu dem standesherrlichen Bezirk Sr. Durchlaucht des Herrn Fürsten von Löwenstein-Rosenberg gehörige Gemeinds- und Privatwaldungen bestätigt worden.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben sich gnädigst bewogen gefunden, den Hoheitsbeamten Hofrath Kehrer zu Erbach, nach Maßgabe des Artikels 13. des Edicts vom 12. April d. Jahrs in Ruhestand zu versehen, und die Hoheitsamtlichen Funktionen dem Hoheits-Rentamtmann Schleußner zu besagtem Erbach einstweilen zu übertragen.
Am 4. Juli l. J ist der Militair-Pensionair Franz Christian Koch zu Mainz - am 9. desselben der Pfarrer Größer zu Astheim, Amts Rüsselsheim, - am 2. August der Capitular des vormaligen Ritterstifts Wimpfen, Benedict Freiherr von Freyberg, - am 2. Oktober der pensionirte Bürger, Melchior Müller zu Seligenstadt, - am 3. desselben der Freiherrl. von Albinische Patrimonial-Gerichtsbeamte Colin zu Dieburg, - am 9. desselben der pensionirte Gärtner der vormaligen Abtei Seligenstadt, Peter Stier zu Seligenstadt, gestorben.