Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/436: Unterschied zwischen den Versionen
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|width=45px valign="top" |Note 1.||colspan=2 | Zur näheren Erläuterung dieses starken Cassebestands findet die unterzeichnete Behörde sich veranlaßt, folgender zu bemerken:<br />{{NE}}Bei der ersten Entstehung der Brandversicherungs-Anstalt waren keine vorräthige Gelder in der Casse, indem erst in dem Herbst des nachfolgenden Jahres die Bedürfnisse des verflossenen verordnungsmäßig ausgeschrieben und erhoben wurden, welche mithin vor dem Ablauf desselben Jahres nicht eingehen konnten. Es mußten daher zur Vergütung der in den beiden ersten Jahren entstandenen Brandschäden Kapitalien aufgenommen worden. Durch den bei dem Abschluß jeder Rechnung bleibenden Cassebestand nebst der Liquidation ist das Bedürfnis zur Abtragung sämmtlicher Passiv-Capitalien gedeckt, wie die nachfolgende Note 2. zeigt, und es könnten{{Druckfehler |könntem}} sonach jene zurück bezahlt werden, wenn es nicht zweckmäßiger wäre, diesen Cassebestand, zur Vermeidung neuer Capital-Aufnahmen, sogleich wieder zur Vergütung entstandener und noch entstehender Brandschäden zu verwenden, wodurch der eigentliche Cassevorrath bis zum Eingang der für das folgende Jahr erforderlichen Brand-Entschädigungs-Gelder auf eine geringe Summe heruntersinkt, öfters auch ganz absorbirt wird; und vorerwähnte Einrichtung bestehet verordnungsmäßig noch jetzt. Aus dem übrigens am Ende jeder Rechnung beigefügten Manual-Extract wird die{{Druckfehler |die die}} wirkliche Verwendung des bleibenden Cassebestands jedesmal dargethan und das vorangeführte bestätigt werden. | |||
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|valign="top" |Note 2.|| Nach Nr. 26. ''pag.'' 230. des Großherzoglichen Regierungsblatts vom 5. May 1820. besteht<br /> | |||
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| || der Ueberschuß nach dem Exigenz-Etat in|| 7383 fl. 21{{Bruch |3|4}} kr. | |||
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| ||{{NE}}Den Ueberschuß nach dem Rechnungsschluß findet man folgendermaßen:<br />Der Rezeß der Rechnung mit Liquidation besteht in||valign="bottom" | 91251 fl. 5{{Bruch |3|4}} kr. | |||
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| ||Die Passiv-Capitalien der Brandversicherungs-Casse betrugen Ende 1817|| 83560 fl. - kr. | |||
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| ||<div align="right"> also Ueberschuß</div>||7691 fl. 5{{Bruch |3|4}} kr. | |||
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| ||colspan=2 |mithin als Folge der Subrepartition 307 fl. 44 kr. mehr nach der Rechnung, als nach dem Exigenz-Etat. | |||
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| ||colspan=6 |<center>{{Sperrschrift |Liquidation.}}|| ||<center>fl.</center> ||<center>kr.</center> | |||
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| ||colspan=6 |<center>A. {{Sperrschrift |Aus der Provinz Starkenburg.}}</center>|| || || | |||
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|valign="top" |1||colspan=6 |Auf das Königlich Baierische Rentamt Miltenberg auf die an die Krone Baiern abgetretenen Aemter und Ortschaften:|| || || | |||
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| || ||a) von dem Jahr 1816.||520||fl.||6||kr.|| || || | |||
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| || ||b) die Beiträge der ersten 9 Monate von dem Jahr 1817.||520||"||1{{Bruch |1|2}}||"|| || || | |||
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| ||colspan=6 | || ||1040||7{{Bruch |1|2}} | |||
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|valign="top" |2||colspan=6 |Auf das Amt Reinheim, und zwar auf den Rezeß des Schultheißen Heim zu Spachbrücken|| ||valign="bottom" |156||valign="bottom" |37{{Bruch |1|4}} | |||
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| ||colspan=6 |B. {{Sperrschrift |In der Provinz Hessen.}}|| || || | |||
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|1||colspan=6 | Aus der Erhebung des vormaligen ritterschaftlichen Obereinnehmers|| || 76|| 24 | |||
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|2||colspan=6 | Aus dem Amt Königsberg von den Jahren 1815 u. 1816|| ||28||44{{Bruch |3|4}} | |||
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|3||colspan=6 |Aus dem Amt Ortenberg|| ||1|| 34 | |||
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| ||colspan=6 |<div align="right"> Betrag der Liquidation</div>|| ||1303||27{{Bruch |1|2}} | |||
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| ||colspan=6 |<center>{{Sperrschrift |Beilage.}}</center>|| || || | |||
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| ||colspan=6 |Auszug sind dem Brandversicherungs-Casse-Manual zur Rechnung für das J. 1817.|| || || | |||
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| ||colspan=6 |<center>{{Sperrschrift |Einnahme<br />1818.}}</center>|| || || | |||
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{{ReferencesGWR}} |
Aktuelle Version vom 5. Dezember 2014, 21:32 Uhr
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Note 1. | Zur näheren Erläuterung dieses starken Cassebestands findet die unterzeichnete Behörde sich veranlaßt, folgender zu bemerken: Bei der ersten Entstehung der Brandversicherungs-Anstalt waren keine vorräthige Gelder in der Casse, indem erst in dem Herbst des nachfolgenden Jahres die Bedürfnisse des verflossenen verordnungsmäßig ausgeschrieben und erhoben wurden, welche mithin vor dem Ablauf desselben Jahres nicht eingehen konnten. Es mußten daher zur Vergütung der in den beiden ersten Jahren entstandenen Brandschäden Kapitalien aufgenommen worden. Durch den bei dem Abschluß jeder Rechnung bleibenden Cassebestand nebst der Liquidation ist das Bedürfnis zur Abtragung sämmtlicher Passiv-Capitalien gedeckt, wie die nachfolgende Note 2. zeigt, und es könnten[GWR 1] sonach jene zurück bezahlt werden, wenn es nicht zweckmäßiger wäre, diesen Cassebestand, zur Vermeidung neuer Capital-Aufnahmen, sogleich wieder zur Vergütung entstandener und noch entstehender Brandschäden zu verwenden, wodurch der eigentliche Cassevorrath bis zum Eingang der für das folgende Jahr erforderlichen Brand-Entschädigungs-Gelder auf eine geringe Summe heruntersinkt, öfters auch ganz absorbirt wird; und vorerwähnte Einrichtung bestehet verordnungsmäßig noch jetzt. Aus dem übrigens am Ende jeder Rechnung beigefügten Manual-Extract wird die[GWR 2] wirkliche Verwendung des bleibenden Cassebestands jedesmal dargethan und das vorangeführte bestätigt werden. | |
Note 2. | Nach Nr. 26. pag. 230. des Großherzoglichen Regierungsblatts vom 5. May 1820. besteht | |
der Ueberschuß nach dem Exigenz-Etat in | 7383 fl. 213/4 kr. | |
Den Ueberschuß nach dem Rechnungsschluß findet man folgendermaßen: Der Rezeß der Rechnung mit Liquidation besteht in |
91251 fl. 53/4 kr. | |
Die Passiv-Capitalien der Brandversicherungs-Casse betrugen Ende 1817 | 83560 fl. - kr. | |
also Ueberschuß |
7691 fl. 53/4 kr. | |
mithin als Folge der Subrepartition 307 fl. 44 kr. mehr nach der Rechnung, als nach dem Exigenz-Etat. |
1 | Auf das Königlich Baierische Rentamt Miltenberg auf die an die Krone Baiern abgetretenen Aemter und Ortschaften: | ||||||||
a) von dem Jahr 1816. | 520 | fl. | 6 | kr. | |||||
b) die Beiträge der ersten 9 Monate von dem Jahr 1817. | 520 | " | 11/2 | " | |||||
1040 | 71/2 | ||||||||
2 | Auf das Amt Reinheim, und zwar auf den Rezeß des Schultheißen Heim zu Spachbrücken | 156 | 371/4 | ||||||
B. In der Provinz Hessen. | |||||||||
1 | Aus der Erhebung des vormaligen ritterschaftlichen Obereinnehmers | 76 | 24 | ||||||
2 | Aus dem Amt Königsberg von den Jahren 1815 u. 1816 | 28 | 443/4 | ||||||
3 | Aus dem Amt Ortenberg | 1 | 34 | ||||||
Betrag der Liquidation |
1303 | 271/2 | |||||||
Auszug sind dem Brandversicherungs-Casse-Manual zur Rechnung für das J. 1817. | |||||||||
1818. |
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)