Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/430: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Muster Num. 2.'''</center>
{{NE}}Der … … … … … zu … … … … …<br />wird hierdurch gemahnt, die rückständige Steuer, im Betrage von … … fl. … … kr. an den unterzeichneten Steuer-Einnehmer, binnen drei Tagen zu bezahlen. Geschiehet dieses nicht, so erfolgt ohne weitere Mahnung die Auspfändung.<br />
{{NE}} N. N. am … ten … … … 18…
<div align="right"> (Name des Steuer-Einnehmers.)</div>
{{NE}}{{NE}}Dieser Mahnzettel kostet 3 Kreuzer.
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<center>'''Muster Num. 3.'''</center>
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|<center>Ober-Einnehmerey-Bezirk<br />(Namen desselben)</center>||width=120px | ||<center>Erhebungs-District<br />(Namen desselben)</center>
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{{NE}}Ich unterschriebener Steuerbote bezeuge hierdurch pflichtmäßig, daß mir heute von dem Herrn Steuer-Einnehmer … … … … … zu … … … ein Verzeichniß über Steuerrückstände aus dem gegenwärtigen Monat, welche zu dem Erhebregister des Districts … … … gehören, und von dem gedachten Herrn Steuer-Einnehmer am Ende des Verzeichnisses zusammen auf … … … fl. … … … kr. … … … pf. berechnet sind, nebst … … Stück Mahnzetteln zugestellt worden ist, mit der Weisung an mich, den darin benannten Personen diese Mahnzettel zuzustellen.<br />
{{NE}}N. N. den … ten … … … 18<br />
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{{NE}}{{Sperrschrift |Berichtigung.}} In No. 44. des Regierungsblatts vom 28. August ist 1) ''pag.'' 420. der Beitrag der Gemeinde Neustadt, Amts Breuberg: von einem Gulden rauh Steuerkapital der Gemeindswaldungen, statt zu 14 kr. 3,44 pf. zu 4 kr. 3,44 pf., so wie von dem Steuerkapital der Privatwaldungen anzunehmen.
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Aktuelle Version vom 4. Dezember 2014, 19:04 Uhr

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Muster Num. 2.

      Der … … … … … zu … … … … …
wird hierdurch gemahnt, die rückständige Steuer, im Betrage von … … fl. … … kr. an den unterzeichneten Steuer-Einnehmer, binnen drei Tagen zu bezahlen. Geschiehet dieses nicht, so erfolgt ohne weitere Mahnung die Auspfändung.
       N. N. am … ten … … … 18…

(Name des Steuer-Einnehmers.)

            Dieser Mahnzettel kostet 3 Kreuzer.


Muster Num. 3.
Ober-Einnehmerey-Bezirk
(Namen desselben)
Erhebungs-District
(Namen desselben)

      Ich unterschriebener Steuerbote bezeuge hierdurch pflichtmäßig, daß mir heute von dem Herrn Steuer-Einnehmer … … … … … zu … … … ein Verzeichniß über Steuerrückstände aus dem gegenwärtigen Monat, welche zu dem Erhebregister des Districts … … … gehören, und von dem gedachten Herrn Steuer-Einnehmer am Ende des Verzeichnisses zusammen auf … … … fl. … … … kr. … … … pf. berechnet sind, nebst … … Stück Mahnzetteln zugestellt worden ist, mit der Weisung an mich, den darin benannten Personen diese Mahnzettel zuzustellen.
      N. N. den … ten … … … 18

(Namensunterschrift des Steuerboten.)



      Berichtigung. In No. 44. des Regierungsblatts vom 28. August ist 1) pag. 420. der Beitrag der Gemeinde Neustadt, Amts Breuberg: von einem Gulden rauh Steuerkapital der Gemeindswaldungen, statt zu 14 kr. 3,44 pf. zu 4 kr. 3,44 pf., so wie von dem Steuerkapital der Privatwaldungen anzunehmen.

       2.) pag. 410 statt: Erlenberg: Erlenbach und statt: Ebersbach: Ebersberg, unter: Amt Erbach: zu lesen, diesem Amt auch noch der Ort Zell zuzusetzen mit demselben Beitrag, wie die übrigen Amtsorte.
3.) pag. 416 ist der Beitrag von Bauschheim auf einen Gulden ord. Landessteuer-Kapital - kr. 2,205 pf.
4.) pag. 417. Ist der Beitrag von Kleinkrotzenburg zu dem Ausschlag zur Deckung älterer Kriegsschulden 5 kr. 3,945 pf., der des Orts Mainflingen zu demselben Ausschlag 5 kr. 3,000 pf. Und der des Orts Weiskirchen 5 kr. 1,223 pf.