GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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= Vorgehen =
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* Für die [[Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern]] werden erfasst:  
* Für die [[Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern]] werden erfasst:  
** Kirchenkreise,
** Kirchenkreise [[Bild:Symbol OK.svg|15px]]
** Dekanatsbezirke als „Dekanate“,
** Dekanatsbezirke als „Dekanate“ [[Bild:Symbol OK.svg|15px]]
** Kirchengemeinden und
** Pfarreien
** Kirchengemeinden (sofern es mehrere Kirchengemeinden in einer Pfarrei gibt oder wenn sich die Namen von Kirchengemeinde und Pfarrei unterscheiden)
** Kirchen
** Kirchen
* Je Dekanat werden die Kirchengemeinden, je Kirchengemeinde wird die zugehörige Pfarrkirche als „Kirche“ mit Patrozinium, getrennt durch „/“ erfasst.  
* Konnte für eine Kirche ein Name ermittelt werden, folgt dieser dem Ortsnamen nach einem „/“.
* Historische Tochterkirchengemeinden werden als „Sprengel“ erfasst und nur der Kirchengemeinde zugeordnet. Tochterkirchen werden als „Filiale“ erfasst. Zu den Begriffen, siehe HAB, Simon, S. 63<ref name="Simon">{{:Historischer Atlas von Bayern/Evangelische Kirche/Titel}}</ref>.  
* Ist für die Pfarrei oder Kirchengemeinde eine zusätzliche Bezeichnung gebräuchlich (z.B. bei mehreren Kirchen an einem Ort) wird es mit „/“ erfasst.
* Sofern eine Webseite der Kirchengemeinde bekannt ist, wird diese aufgeführt.  
* Sind die Pfarrstellen verschiedener Pfarreien miteinander kombiniert, wird das als Bemerkung (:TEXT ...:TEXT) bei den Pfarreien angegeben.
* Bei Kirchen und wird als Jahr der Entstehung - sofern bekannt - das Jahr oder Datum der Weihe genannt.  
* Werden Pfarrstellen einer Pfarrei dauerhaft durch Pfarrstellen anderer Pfarreien vertreten, wird das als Bemerkung (:TEXT ...:TEXT) bei den Pfarreien angegeben. Die Vertretung wurde früher „Verwesung“ genannt.
* Exponierte Vikariate und Pfarreien werden wie Kirchengemeinden erfasst.  
* Historische Tochterkirchengemeinden (TKG) werden als „Kirchengemeinde“ erfasst und gemeinsam mit der „eigentlichen“ Kirchengemeinde der Pfarrei zugeordnet.  
* Es wird normalerweise nicht zwischen Kirchengemeinde und Pfarrei unterschieden, es sei denn die verwendete Quelle enthält diese Unterscheidung.
* Sofern eine Webseite der Pfarrei/Kirchengemeinde zum Zeitpunkt der Erfassung ermittelt werden konnte, wird diese aufgeführt.  
* Die Zuordnung von Orten zu einer Kirchengemeinde erfolgt, sofern eine passende Quelle das ermöglicht. Die Straßeneinteilung der Sprengel wird nicht berücksichtigt.
* Bei Kirchen wird als Jahr der Entstehung - sofern bekannt - das Jahr oder Datum der Weihe (erste Nutzung zum Gottesdienst) genannt.  
* Verwendete Quellen werden angegeben.
* Exponierte Vikariate, Vikariate (auch Pfarrvikariate, Stadtvikariate) werden vorerst als „Sprengel“ erfasst, Simon verwendet den Begriff Seelsorgesprengel (HAB, Simon, S. 60).
* Orte (Wohnplätze) werden mit Angabe der Quelle einer Kirchengemeinde zugeordnet. Die Straßeneinteilung der Pfarrsprengel in Städten wird nicht erfasst.
* Als Konfessionskürzel wird „lu“ verwendet.
* Als Konfessionskürzel wird „lu“ verwendet.
* Die Entstehung (Jahr) einer Pfarrrei wird HAB, Simon <ref name="Simon"/> mit Seitenzahl übernommen, sofern dort verzeichnet.
* Sofern die Errichtung von Vikariat, Exponiertem Vikariat, Kirchengemeinde und/oder Pfarrei im 20. Jh. im KABl (s.u.) veröffentlicht und dieser Text ausgewertet wurde, ist der ausführliche Text im GenWiki im Ortsartikel veröffentlicht. Anstatt einer Jahreszahl wird jeweils das genaue Datum einer Errichtung angegeben.


= Quellen =
= Quellen =
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= Stand =
= Stand =
Der Bearbeitungsstand der Dekanatsbezirke (Dekanate) wird derzeit zusammengetragen.
Es werden alle Angaben überarbeitet (Juli 2014).


* Dekanat Altdorf  
* Dekanat Altdorf  
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* Dekanat Neu-Ulm  
* Dekanat Neu-Ulm  
* Dekanat Nördlingen  
* Dekanat Nördlingen  
* Dekanat Nürnberg  
* Dekanat Nürnberg - in Arbeit (Nov. 2014)
* Dekanat Oettingen  
* Dekanat Oettingen  
* Dekanat Pappenheim  
* Dekanat Pappenheim  
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* Dekanat Sulzbach-Rosenberg  
* Dekanat Sulzbach-Rosenberg  
* Dekanat Thurnau  
* Dekanat Thurnau  
* Dekanat Traunstein  
* Dekanat Traunstein: [[Bild:Symbol OK.svg|15px]] Pfarreien, Kirchengemeinden, Kirchen (August 2015)
* Dekanat Uffenheim  
* Dekanat Uffenheim  
* Dekanat Wassertrüdingen  
* Dekanat Wassertrüdingen  
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* Dekanat Windsbach  
* Dekanat Windsbach  
* Dekanat Wunsiedel  
* Dekanat Wunsiedel  
* Dekanat Würzburg  
* Dekanat Würzburg


= GenWiki & GOV =
= GenWiki & GOV =
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=Organisation=
=Organisation=
Anhand der „Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“<ref name=VERF>Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. http://www.bayern-evangelisch.de/www/ueber_uns/kirchenverfassung.php</ref> erfolgt die Beschreibung der Organisation der Landeskirche.
Anhand der „Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“<ref name=VERF>Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. https://landeskirche.bayern-evangelisch.de/rechtliche-grundlagen.php</ref> erfolgt die Beschreibung der Organisation der Landeskirche.


* Die '''Kirchengemeinde''' ist eine örtlich bestimmte Gemeinschaft von Kirchenmitgliedern, die sich regelmäßig um Wort und Sakrament versammelt, und in der das Amt der Kirche ausgeübt wird.
* Der '''Dekanatsbezirk''' (Dekanat) dient der Zusammenarbeit der ihm zugehörigen Kirchengemeinden. An dessen Spitze steht ein Dekan oder eine Dekanin.
* Der '''Dekanatsbezirk''' (Dekanat) dient der Zusammenarbeit der ihm zugehörigen Kirchengemeinden. An dessen Spitze steht ein Dekan oder eine Dekanin.
* Dekanatsbezirke werden zu '''Kirchenkreis'''en zusammengefasst. Der Oberkirchenrat bzw. die Oberkirchenrätin im Kirchenkreis ist ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin und führt in seinem bzw. ihrem Kirchenkreis die Amtsbezeichnung Regionalbischof bzw. Regionalbischöfin
* Dekanatsbezirke werden zu '''Kirchenkreis'''en zusammengefasst. Der Oberkirchenrat bzw. die Oberkirchenrätin im Kirchenkreis ist ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin und führt in seinem bzw. ihrem Kirchenkreis die Amtsbezeichnung Regionalbischof bzw. Regionalbischöfin
* Aus benachbarten Kirchengemeinden kann zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben eine '''Gesamtkirchengemeinde''' gebildet werden.   
* Aus benachbarten Kirchengemeinden kann zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben eine '''Gesamtkirchengemeinde''' gebildet werden.   
* Eine Pfarrei (Seelsorgesprengel) kann aus mehreren Kirchengemeinden bestehen. Die Pfarrei kann aus einem oder mehreren Sprengeln bestehen. Einem Sprengel entspricht eine Kirchengemeinde.
* Eine '''Pfarrei''' (Seelsorgesprengel) kann aus mehreren Kirchengemeinden bestehen. Die Pfarrei kann aus einem oder mehreren Sprengeln bestehen. Einem Sprengel entspricht eine Kirchengemeinde.
* Die Begriffe „Tochterkirchengemeinde“ und „Tochterkirche“ (Filiale) werden im derzeit gültigen Kirchenrecht der Landeskirche  nicht mehr verwendet.
* Die '''Kirchengemeinde''' ist eine örtlich bestimmte Gemeinschaft von Kirchenmitgliedern, die sich regelmäßig um Wort und Sakrament versammelt, und in der das Amt der Kirche ausgeübt wird. Der Kirchengemeinde sind Orte bzw. Straßen zugeordnet.  Kirchengemeinden als juristische Personen wurden mit der bayerischen Kirchengemeindeordnung vom 24.9.1912 eingeführt (HAB, Simon, S. 61 ff.<ref name="Simon">{{:Historischer Atlas von Bayern/Evangelische Kirche/Titel}}</ref>) und trat zum 1. Januar 1913 in Kraft<ref>Gesetz und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern 1912, Nr. 56, S. 911-972</ref>. Jede Pfarrei umfasst eine oder auch mehrere Kirchengemeinden.
* Die Begriffe „Tochterkirchengemeinde“ und „Tochterkirche“ (Filiale) werden seit dem 1.12.1964 nicht mehr verwendet.<ref>KABl. 1964, S. 33, Kirchengemeindeordnung §122: „Die bestehenden Kirchengemeinden (Pfarr-, Mutter- und Tochterkirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden) sind Kirchengemeinden (Gesamtkirchengemeinden) im Sinne dieses Gesetzes. Besondere Bezeichnungen wie Pfarr-, Mutter- und Tochterkirchengemeinden werden künftig nicht mehr geführt.“ KABl = Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern. Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Hrsg.) {{ZDB|505991-4}}</ref>
* Eine Pfarrei ist mit einer anderen kombiniert, wenn ein Pfarrer einer anderen Pfarrei diese nun „Nebenpfarrei“ zu betreuen hat. Vorher gab es meist eine Verwesung, d.h. eine zeitweise oder dauerhafte Vertretung, wobei Regeln einer Abgrenzung nicht klar erkennbar sind (HAB, Simon, S. 64<ref name="Simon">{{:Historischer Atlas von Bayern/Evangelische Kirche/Titel}}</ref>).
* „Ständige Vikariate“ wurden durch Ministerialentschließung vom 1. Februar 1912 in Pfarreien umgewandelt (HAB, Simon, S. 64<ref name="Simon">{{:Historischer Atlas von Bayern/Evangelische Kirche/Titel}}</ref>).
* '''Exponiertes Vikariat''': anfangs nur eine Hilfsgeistlichenstelle mit dem Sitz außerhalb des Pfarrorts. 1928 wurde festgelegt, daß sie dem Dekanat unmittelbar unterstellt und verwaltungsmäßig den Pfarreien gleichgestellt sind. Die völlige rechtliche Lösung der Tochterkirchengemeinden, die Sitze exponierter Vikariate waren, von ihren Mutterkirchen erfolgte 1940 (KaBl 1940, S. 62) bzw. 1948 (KABl 1948, S. 31).
* Der Evang.-Luth. Landeskirchenrat begann um 1930 mit einer systematischen Klärung der kirchlichen Zuordnung aller politischen Gemeinden. Sie wurde im Jahre 1948 - in einem Sonderfall erst 1956 - zu Ende geführt. Nun ist das gesamte bayerische Staatsgebiet auf Kirchengemeinden und Pfarreien aufgeteilt (HAB, Simon, S. 72<ref name="Simon">{{:Historischer Atlas von Bayern/Evangelische Kirche/Titel}}</ref>).
<!-- =Historie der Strukturreformen= -->
 
=Patronate=
Beginnend im Jahre 1966 wurden im Amtsblatt (KABl) Verzichte auf Patronate und Präsentationsrechte veröffentlicht<ref> KABl 25/1966 v. 18.11.1966, S. 213 </ref>.
Im „Kirchengesetz zur Einführung der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“<ref>KABl 1971, S. 298 ff.</ref>, wurde in Artikel 15 festgelegt: „'''Privatpatronate''', die nicht mit Lasten verbunden sind, werden aufgehoben. Mit Lasten verbundene Privatpatronate werden aufgehoben, sobald die Beteiligten sich über die Ablösung der Lasten geeinigt haben, oder das Patronat von Lasten freigestellt wird. Bis dahin bleibt es bei dem bisherigen Besetzungsverfahren. Entsprechendes gilt auch für sonstige Mitwirkungsrechte bei der Pfarrstellenbesetzung.“
Artikel 16<ref>dito</ref> besagt: „Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft“.
Somit wurden zum 1.1.1972 die ''restlichen lastenfreien'' Privatpatronate per Kirchengesetz aufgehoben.


<!-- =Historie der Strukturreformen= -->
=Modellierung im GOV=
=Modellierung im GOV=
==Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation==
==Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation==
==Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung ==
==Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung ==
Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc. sein. Für Details siehe
Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Gemeinden, Städte u.a. sein, siehe [[GOV-Daten Bayern]].
* [[GOV-Daten_Bayern|Bayern]]


bei dem GOV-Eintrag eines Ortes (nicht einer Verwaltungseinheit) ist folgende Zeile einzufügen:
Sofern die '''Orte''' einer Verwaltungseinheit vorliegen, ist bei den GOV-Einträgen der Orte ansonsten bei denen der Verwaltungseinheit die folgende Zeile einzufügen:


  <span style="color:#FF4500">gehört zu</span> „Kirchengemeinde“<span style="color:#FF4500">,</span> [GOV-ID der Kirchengemeinde]
  <span style="color:#FF4500">gehört zu</span> „Kirchengemeinde“<span style="color:#FF4500">,</span> [GOV-ID der Kirchengemeinde]
==Beziehungen zu Gebäuden ==
==Beziehungen zu Gebäuden ==
=== Kirche und Filiale ===
=== Kirche und Filiale ===
Als Eintrag [[Kirche (GOV)]] wird die Kirche einer Kirchengemeinde (Pfarrei) erfasst.
Als Eintrag [[Kirche (GOV)]] wird die Kirche einer Kirchengemeinde (Pfarrei) erfasst.


Die Kirche einer Tochterkirchengemeinde wird als [[Filiale]] erfasst. Die Tochterkirchengemeinde wird als Eintrag [[Sprengel (GOV)]] erfasst.
Die Kirche einer Tochterkirchengemeinde wird als [[Filiale]] erfasst. Die Tochterkirchengemeinde wird als [[Kirchengemeinde]] erfasst.


==Beziehung zu Archiven==
==Beziehung zu Archiven==

Aktuelle Version vom 16. August 2023, 12:54 Uhr

GOV-Hauptseite > GOV/Projekt > GOV-Datenerfassungen > GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

Projekt GOV
hier: GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

GOV-Datenbankabfrage:

Infoseiten zum Projekt:

Datenerfassung:

Kontakt:

Kategorien:

Vorgehen

  • Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern werden erfasst:
    • Kirchenkreise Symbol OK.svg
    • Dekanatsbezirke als „Dekanate“ Symbol OK.svg
    • Pfarreien
    • Kirchengemeinden (sofern es mehrere Kirchengemeinden in einer Pfarrei gibt oder wenn sich die Namen von Kirchengemeinde und Pfarrei unterscheiden)
    • Kirchen
  • Konnte für eine Kirche ein Name ermittelt werden, folgt dieser dem Ortsnamen nach einem „/“.
  • Ist für die Pfarrei oder Kirchengemeinde eine zusätzliche Bezeichnung gebräuchlich (z.B. bei mehreren Kirchen an einem Ort) wird es mit „/“ erfasst.
  • Sind die Pfarrstellen verschiedener Pfarreien miteinander kombiniert, wird das als Bemerkung (:TEXT ...:TEXT) bei den Pfarreien angegeben.
  • Werden Pfarrstellen einer Pfarrei dauerhaft durch Pfarrstellen anderer Pfarreien vertreten, wird das als Bemerkung (:TEXT ...:TEXT) bei den Pfarreien angegeben. Die Vertretung wurde früher „Verwesung“ genannt.
  • Historische Tochterkirchengemeinden (TKG) werden als „Kirchengemeinde“ erfasst und gemeinsam mit der „eigentlichen“ Kirchengemeinde der Pfarrei zugeordnet.
  • Sofern eine Webseite der Pfarrei/Kirchengemeinde zum Zeitpunkt der Erfassung ermittelt werden konnte, wird diese aufgeführt.
  • Bei Kirchen wird als Jahr der Entstehung - sofern bekannt - das Jahr oder Datum der Weihe (erste Nutzung zum Gottesdienst) genannt.
  • Exponierte Vikariate, Vikariate (auch Pfarrvikariate, Stadtvikariate) werden vorerst als „Sprengel“ erfasst, Simon verwendet den Begriff Seelsorgesprengel (HAB, Simon, S. 60).
  • Orte (Wohnplätze) werden mit Angabe der Quelle einer Kirchengemeinde zugeordnet. Die Straßeneinteilung der Pfarrsprengel in Städten wird nicht erfasst.
  • Als Konfessionskürzel wird „lu“ verwendet.
  • Die Entstehung (Jahr) einer Pfarrrei wird HAB, Simon [1] mit Seitenzahl übernommen, sofern dort verzeichnet.
  • Sofern die Errichtung von Vikariat, Exponiertem Vikariat, Kirchengemeinde und/oder Pfarrei im 20. Jh. im KABl (s.u.) veröffentlicht und dieser Text ausgewertet wurde, ist der ausführliche Text im GenWiki im Ortsartikel veröffentlicht. Anstatt einer Jahreszahl wird jeweils das genaue Datum einer Errichtung angegeben.

Quellen

Stand

Es werden alle Angaben überarbeitet (Juli 2014).

  • Dekanat Altdorf
  • Dekanat Ansbach
  • Dekanat Aschaffenburg
  • Dekanat Augsburg
  • Dekanat Bad Berneck
  • Dekanat Bad Neustadt an der Saale
  • Dekanat Bad Tölz
  • Dekanat Bad Windsheim
  • Dekanat Bamberg
  • Dekanat Bayreuth
  • Dekanat Castell
  • Dekanat Cham
  • Dekanat Coburg
  • Dekanat Dinkelsbühl
  • Dekanat Donauwörth
  • Dekanat Erlangen
  • Dekanat Feuchtwangen
  • Dekanat Forchheim
  • Dekanat Freising
  • Dekanat Fürstenfeldbruck
  • Dekanat Fürth
  • Dekanat Gräfenberg
  • Dekanat Gunzenhausen
  • Dekanat Heidenheim
  • Dekanat Hersbruck
  • Dekanat Hof
  • Dekanat Ingolstadt
  • Dekanat Kempten
  • Dekanat Kitzingen
  • Dekanat Kronach
  • Dekanat Kulmbach
  • Dekanat Landshut
  • Dekanat Leutershausen
  • Dekanat Lohr
  • Dekanat Ludwigsstadt
  • Dekanat Markt Einersheim
  • Dekanat Memmingen
  • Dekanat Michelau
  • Dekanat Münchberg
  • Dekanat München
  • Dekanat Naila
  • Dekanat Neumarkt in der Oberpfalz
  • Dekanat Neustadt an der Aisch
  • Dekanat Neu-Ulm
  • Dekanat Nördlingen
  • Dekanat Nürnberg - in Arbeit (Nov. 2014)
  • Dekanat Oettingen
  • Dekanat Pappenheim
  • Dekanat Passau - in Arbeit (Juni 2014)
  • Dekanat Pegnitz
  • Dekanat Regensburg - in Arbeit (Juni 2014)
  • Dekanat Rosenheim
  • Dekanat Rothenburg ob der Tauber
  • Dekanat Rügheim
  • Dekanat Schwabach
  • Dekanat Schweinfurt
  • Dekanat Selb
  • Dekanat Sulzbach-Rosenberg
  • Dekanat Thurnau
  • Dekanat Traunstein: Symbol OK.svg Pfarreien, Kirchengemeinden, Kirchen (August 2015)
  • Dekanat Uffenheim
  • Dekanat Wassertrüdingen
  • Dekanat Weiden in der Oberpfalz
  • Dekanat Weilheim in Oberbayern
  • Dekanat Weißenburg
  • Dekanat Windsbach
  • Dekanat Wunsiedel
  • Dekanat Würzburg

GenWiki & GOV

Seite im Genwiki

Seite im GOV

Organisation

Anhand der „Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“[2] erfolgt die Beschreibung der Organisation der Landeskirche.

  • Der Dekanatsbezirk (Dekanat) dient der Zusammenarbeit der ihm zugehörigen Kirchengemeinden. An dessen Spitze steht ein Dekan oder eine Dekanin.
  • Dekanatsbezirke werden zu Kirchenkreisen zusammengefasst. Der Oberkirchenrat bzw. die Oberkirchenrätin im Kirchenkreis ist ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin und führt in seinem bzw. ihrem Kirchenkreis die Amtsbezeichnung Regionalbischof bzw. Regionalbischöfin
  • Aus benachbarten Kirchengemeinden kann zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben eine Gesamtkirchengemeinde gebildet werden.
  • Eine Pfarrei (Seelsorgesprengel) kann aus mehreren Kirchengemeinden bestehen. Die Pfarrei kann aus einem oder mehreren Sprengeln bestehen. Einem Sprengel entspricht eine Kirchengemeinde.
  • Die Kirchengemeinde ist eine örtlich bestimmte Gemeinschaft von Kirchenmitgliedern, die sich regelmäßig um Wort und Sakrament versammelt, und in der das Amt der Kirche ausgeübt wird. Der Kirchengemeinde sind Orte bzw. Straßen zugeordnet. Kirchengemeinden als juristische Personen wurden mit der bayerischen Kirchengemeindeordnung vom 24.9.1912 eingeführt (HAB, Simon, S. 61 ff.[1]) und trat zum 1. Januar 1913 in Kraft[3]. Jede Pfarrei umfasst eine oder auch mehrere Kirchengemeinden.
  • Die Begriffe „Tochterkirchengemeinde“ und „Tochterkirche“ (Filiale) werden seit dem 1.12.1964 nicht mehr verwendet.[4]
  • Eine Pfarrei ist mit einer anderen kombiniert, wenn ein Pfarrer einer anderen Pfarrei diese nun „Nebenpfarrei“ zu betreuen hat. Vorher gab es meist eine Verwesung, d.h. eine zeitweise oder dauerhafte Vertretung, wobei Regeln einer Abgrenzung nicht klar erkennbar sind (HAB, Simon, S. 64[1]).
  • „Ständige Vikariate“ wurden durch Ministerialentschließung vom 1. Februar 1912 in Pfarreien umgewandelt (HAB, Simon, S. 64[1]).
  • Exponiertes Vikariat: anfangs nur eine Hilfsgeistlichenstelle mit dem Sitz außerhalb des Pfarrorts. 1928 wurde festgelegt, daß sie dem Dekanat unmittelbar unterstellt und verwaltungsmäßig den Pfarreien gleichgestellt sind. Die völlige rechtliche Lösung der Tochterkirchengemeinden, die Sitze exponierter Vikariate waren, von ihren Mutterkirchen erfolgte 1940 (KaBl 1940, S. 62) bzw. 1948 (KABl 1948, S. 31).
  • Der Evang.-Luth. Landeskirchenrat begann um 1930 mit einer systematischen Klärung der kirchlichen Zuordnung aller politischen Gemeinden. Sie wurde im Jahre 1948 - in einem Sonderfall erst 1956 - zu Ende geführt. Nun ist das gesamte bayerische Staatsgebiet auf Kirchengemeinden und Pfarreien aufgeteilt (HAB, Simon, S. 72[1]).

Patronate

Beginnend im Jahre 1966 wurden im Amtsblatt (KABl) Verzichte auf Patronate und Präsentationsrechte veröffentlicht[5]. Im „Kirchengesetz zur Einführung der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“[6], wurde in Artikel 15 festgelegt: „Privatpatronate, die nicht mit Lasten verbunden sind, werden aufgehoben. Mit Lasten verbundene Privatpatronate werden aufgehoben, sobald die Beteiligten sich über die Ablösung der Lasten geeinigt haben, oder das Patronat von Lasten freigestellt wird. Bis dahin bleibt es bei dem bisherigen Besetzungsverfahren. Entsprechendes gilt auch für sonstige Mitwirkungsrechte bei der Pfarrstellenbesetzung.“ Artikel 16[7] besagt: „Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft“. Somit wurden zum 1.1.1972 die restlichen lastenfreien Privatpatronate per Kirchengesetz aufgehoben.

Modellierung im GOV

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung

Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Gemeinden, Städte u.a. sein, siehe GOV-Daten Bayern.

Sofern die Orte einer Verwaltungseinheit vorliegen, ist bei den GOV-Einträgen der Orte ansonsten bei denen der Verwaltungseinheit die folgende Zeile einzufügen:

gehört zu „Kirchengemeinde“, [GOV-ID der Kirchengemeinde]

Beziehungen zu Gebäuden

Kirche und Filiale

Als Eintrag Kirche (GOV) wird die Kirche einer Kirchengemeinde (Pfarrei) erfasst.

Die Kirche einer Tochterkirchengemeinde wird als Filiale erfasst. Die Tochterkirchengemeinde wird als Kirchengemeinde erfasst.

Beziehung zu Archiven

Bearbeiter

Peter Lingnau (Ergänzung) und andere.


  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Simon, Matthias: Heft 1: Die evangelische Kirche, Bd. 1; München 1960, aus der Reihe: Kommission für bayerische Landesgeschichte (Hrsg.): Historischer Atlas von Bayern; ISBN 3 7696 9852 5, Nachweis im Bibliotheksverbund Bayern (BVB), Nachweis in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) (Beschreibung)
  2. Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. https://landeskirche.bayern-evangelisch.de/rechtliche-grundlagen.php
  3. Gesetz und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern 1912, Nr. 56, S. 911-972
  4. KABl. 1964, S. 33, Kirchengemeindeordnung §122: „Die bestehenden Kirchengemeinden (Pfarr-, Mutter- und Tochterkirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden) sind Kirchengemeinden (Gesamtkirchengemeinden) im Sinne dieses Gesetzes. Besondere Bezeichnungen wie Pfarr-, Mutter- und Tochterkirchengemeinden werden künftig nicht mehr geführt.“ KABl = Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern. Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Hrsg.) Bestandsabfrage in der Zeitschriftendatenbank (ZDB): [1]
  5. KABl 25/1966 v. 18.11.1966, S. 213
  6. KABl 1971, S. 298 ff.
  7. dito