Regerteln/Kirche(ev)-G: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. August 2014, 08:34 Uhr
Evangelische Kirche
Evangelisches Kirchspiel Guttstadt
- gehörte zum evangelischen Kirchspiel Guttstadt.
- Zum evangelischen Kirchspiel Guttstadt gehörten folgende Orte : Guttstadt, und mehr
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchspiels siehe: evangelische Kirchbuchbestände Guttstadt
Kirchspielgeschichte
- 24.6.1826, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1826, No.32, Verordnung No.189
- Wegen Einpfarrung der Evangelischen zur Kirche in Guttstadt
- Einpfarrungs-Urkunde der evangelische Kirche zu Guttstadt
für die in der Gegend um Guttstadt wohnenden evangelischen Glaubensgenossen,
die bisher noch zu keinem Kirchenverbande. - Da nach den gestzlichen Vorschriften des allgemeinen Landrechts Theil 2. Tit. XI. §293 Gemeinden, welche keinem Pfarrzwange unterworfen sind,
der Ordnung wegen angewiesen werden können, sich zu einer gewissen Kirche zu halten, die evangelischen Glaubensgenossen in und um Guttstadt,
und zwar nachbenannten Ortschaften, in der am 10ten Oktober d.J. statt gefundenen Konvokation gerichtlich erklärt haben, sich von nun an zu der
evangelischen Kirche in Guttstadt zu halten, und ihre gesetzliche Verbindlichkeiten gegen diese Kirche und deren Geistliche erfüllen zuwollen, so wird
von der unterzeichneten Regierung auf Grund der von dem Königlichen hohen Ministerium des Innern unterm 16ten Januar 1817 erlassenen Verfügung
hiermit festgeseßt :- § 1.
- Zur evangelischen Parochialkirche in Guttstadt sind eingepfarrt:
- a) die evangelischen Glaubensgenossen der Stadt Guttstadt un deren Vorstädte;
- b) folgende Ortschaften aus den Amtsbezirken Wormditt, Seeburg, Wartenburg und Heilsberg, als:
- Altkirch, Schmolainen, Wichertshoff, Hausberg, Lindenbrun, Ludwigsmühle, Zweiteichen, Gronau, Peterswalde, Mavern, Rosenbeck, Beiswalde,
Regerteln, Lingenau, Neuendorf, Glottau, Waldhaus Knopsbrück, Queetz, Neu Garschen, Deppen, Worlack, Wolfsdorf, Düsterwaldhaus, Petersdorf,
Schwuben, Wölken, Rosengarth, Schlitt, Blankenberg, Steinberg, Lauterswalde, Heiligenthal, Waltersmühle, Aukendorf, Sternberg, Stolzhagen nebst
Mühle, Althof, Eschenau, Klingerswalde, Knopen, Rosberg, Schönwiese, Battatron, Unter Kapkeim, Ober Kapkeim, Klutkesche Mühle, Münsterberg,
Plutken, Süßenthal, Vierzighufen;
- Altkirch, Schmolainen, Wichertshoff, Hausberg, Lindenbrun, Ludwigsmühle, Zweiteichen, Gronau, Peterswalde, Mavern, Rosenbeck, Beiswalde,
- c) die adelichen Güter Comalmen, Alt Garschen , Scharnick, Queetz, Schwengen, Gradtken, Kossen;
- § 2. ......
- Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
- Mit der Gründung des evangelischen Kirchspiel Regerteln 1894 wurde nach Regerteln umgepfarrt.
- gehörte ab 1894 zum evangelischen Kirchspiel Regerteln.
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchspiels siehe: evangelisches Kirchbuchbestände Regerteln
- Das Kirchspiel Regerteln wurde 1932 stillgelegt. [2]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1826, Nr.32, Verordnung Nr.189,S.212 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ http://kab.scopearchiv.ch//detail.aspx?ID=216803