Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B098: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Beilage Nr. 13.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
<center>'''Großherzogliches Ministerium der Finanzen.'''<br />Weber.</center> | <center>'''Großherzogliches Ministerium der Finanzen.'''<br />Weber.</center> | ||
<div align="right"> Bornscheuer.</div> | <div align="right"> Bornscheuer.</div> | ||
<br clear="all" /> | <br clear="all" /> |
Aktuelle Version vom 20. August 2013, 04:05 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886 | |
<<<Vorherige Seite [B097] |
Nächste Seite>>> [B099] |
Datei:Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
2) | in Unter-Abtsteinach als diesseitige Uebergangsstelle für den obigen Verkehr eine Ortseinnehmerei errichtet und derselben die Befugniß zur Eingangsabfertigung von Bier und Branntwein und zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein und Obstwein ertheilt worden ist. |
Darmstadt, am 28. April 1886.
Weber.
Bornscheuer.