Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B057: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. August 2013, 09:41 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 8.
Darmstadt, den 20. April 1886.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2] Bekanntmachung, die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Bier und Branntwein und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Bier und Branntwein betreffend. - 3) Zusammenstellung der Ergebnisse der Rechnung über die Staatsschuldenverwaltung für das Etatsjahr 11882/83. - 4) Namensveränderungen. - 5) Dienstnachrichten. - 6) Konkurrenzeröffnungen.


Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine königliche Hoheit der Großherzog haben dem Gymnasiasten Wilhelm Köhl in Mainz, 15jährigem Sohn des Architekten Wilhelm Köhl daselbst, in Anerkennung der von demselben am 13. Dezember v. J. mit Muth und Entschlossenheit und unter eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des Unteroffiziers vom 2. Nassauischen Infanterie-Regiment Nr. 88 Wilhelm Weitkus in Mainz vom Tode des Ertrinkens die Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 2. April 1886.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Dr. Linß.



Bekanntmachung,
die Erhebung und Controlirung der Uebergangsabgabe von Bier und Branntwein und die Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Bier und Branntwein betreffend.

      Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 12. Dezember 1873 (Reg.-Bl. Nr. 49) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ortseinnehmerei Heppenheim a. d. B. neben