Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B002: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Dieses wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} den 29. December 1885. | |||
<center>'''Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.'''<br />Finger.</center> | |||
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Vergrößerung des Familien-Fideikommisses der Gräflichen Familie von Walderdorff betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Das unterzeichnete Ministerium des Innern und der Justiz bringt hiermit in Gemäßheit des Artikels 11 des Gesetzes vom 13. September 1858, die Familien-Fideikommisse betreffend, zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf Ansuchen des Herrn Grafen '''Wilderich von Walderdorff''' zu Schloß Molsberg, als Besitzer des Familien-Fideikommisses der Gräflichen Familie von Walderdorff, die Vergrößerung dieses Familien-Fideikommisses durch eine Reihe von in den Gemarkungen Kloppenheim, Okarben, Petterweil und Vilbel belegenen Grundstücken nach Maßgabe der vorgelegten gerichtlich protokollirten Willenserklärung landesherrlich zu bestätigen geruht haben und daß die Fideikommißeigenschaft der fraglichen Grundstücke in die Grundbücher beziehungsweise Mutationsverzeichnisse der genannten Gemarkungen eingetragen worden ist.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} am 5. Januar 1886. | |||
<center>'''Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.'''<br />Finger.</center> | |||
<div align="right"> Prätorius.</div> | |||
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Im Laufe des vierten Quartales 1885 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:<br /> | |||
{{NE}}1) die Schenkung eines '''Ungenannten''' an die katholische Kirche zu Ebersheim, zu Gunsten der Ortsarmen, im Betrage von 1000 [[Bild:Mark_5.svg|14px]]; |
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13) | der Sonntagsschule zu Darmstadt | 200 | |
14) | dem Sonntagsverein zu Darmstadt | 200 | " |
15) | der Gustav-Adolf-Stiftung zu Darmstadt | 200 | " |
Dieses wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 29. December 1885.
Finger.
die Vergrößerung des Familien-Fideikommisses der Gräflichen Familie von Walderdorff betreffend.
Das unterzeichnete Ministerium des Innern und der Justiz bringt hiermit in Gemäßheit des Artikels 11 des Gesetzes vom 13. September 1858, die Familien-Fideikommisse betreffend, zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf Ansuchen des Herrn Grafen Wilderich von Walderdorff zu Schloß Molsberg, als Besitzer des Familien-Fideikommisses der Gräflichen Familie von Walderdorff, die Vergrößerung dieses Familien-Fideikommisses durch eine Reihe von in den Gemarkungen Kloppenheim, Okarben, Petterweil und Vilbel belegenen Grundstücken nach Maßgabe der vorgelegten gerichtlich protokollirten Willenserklärung landesherrlich zu bestätigen geruht haben und daß die Fideikommißeigenschaft der fraglichen Grundstücke in die Grundbücher beziehungsweise Mutationsverzeichnisse der genannten Gemarkungen eingetragen worden ist.
Darmstadt, am 5. Januar 1886.
Finger.
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.
Im Laufe des vierten Quartales 1885 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
1) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Ebersheim, zu Gunsten der Ortsarmen, im Betrage von 1000 ;