Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B109: Unterschied zwischen den Versionen
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 15.
Darmstadt, den 7. Juli 1885
Bekanntmachung,
die für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend.
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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .<br />Beilage Nr. 15.'''<br />Darmstadt, den 7. Juli 1885</center> | |||
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend. - 2) Uebersicht der von den Gemeinden des Kreises Groß-Gerau pro 1. April 1885/86 mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz zu erhebenden Umlagen. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Heppenheim. - 4) Dienstnachrichten. — 5) Concurrenzeröffnung. | |||
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1885/86 in der Gemeinde Bingen folgende Umlagen in 6 Zielen erhoben werden: | |||
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|valign="top" |100000||valign="top" |[[Bild:Mark_5.svg|14px]]||mit einem Ausschlags-Coefficienten von 21,110 [[Bild:Pfennig.svg|10px]] auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen; | |||
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|valign="top" |2016||valign="top" |[[Bild:Mark_5.svg|14px]]||mit einem Ausschlags-Coefficienten von 3,418 [[Bild:Pfennig.svg|10px]] auf das gesammte Communalsteuerkapital der evangelischen Einwohner; | |||
|- | |||
|valign="top" |4829||valign="top" |[[Bild:Mark_5.svg|14px]] ||mit einem Ausschlags-Coefficienten von 1,643 [[Bild:Pfennig.svg|10px]] auf dasselbe der katholischen Einwohner; | |||
|- | |||
|valign="top" |600||valign="top" |[[Bild:Mark_5.svg|14px]]|| mit einem Ausschlags-Coefficienten von 0,480 [[Bild:Pfennig.svg|10px]] auf das Grundsteuerkapital der Parzellenbesitzer. | |||
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|colspan=3 |{{NE}}Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele auf die Monate April, Juni, August, October und December 1885 und Februar 1886 festgesetzt worden sind. | |||
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|colspan=3 |{{NE}}{{Sperrschrift |Bingen,}} den 25. Juni 1885. | |||
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|colspan=3 |<center>'''Großherzogliches Kreisamt Bingen.'''<br />Spamer.</center> | |||
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Aktuelle Version vom 5. Juli 2013, 19:02 Uhr
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Beilage Nr. 15.
Darmstadt, den 7. Juli 1885
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend. - 2) Uebersicht der von den Gemeinden des Kreises Groß-Gerau pro 1. April 1885/86 mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz zu erhebenden Umlagen. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Heppenheim. - 4) Dienstnachrichten. — 5) Concurrenzeröffnung. |
die für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1885/86 in der Gemeinde Bingen folgende Umlagen in 6 Zielen erhoben werden: