Amt Dülmen (historisch)/Marken- und Holzgerichte: Unterschied zwischen den Versionen

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====Weitere Marken in Haltern====
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* [[Hilligendorfer Mark]] (Genossenschaftlich)
* [[Hilligendorfer Mark]] (Genossenschaftlich, Holzgerichte wurden um 1700 aber nicht mehr abgehalten.)
* [[Sythener Mark]] (Genossenschaftlich)
* [[Sythener Mark]] (Genossenschaftlich, Holzgerichte wurden um 1700 aber nicht mehr abgehalten.)
* [[Uphuser Mark]] (Genossenschaftlich)
* [[Uphuser Mark]] (Genossenschaftlich, Holzgerichte wurden um 1700 aber nicht mehr abgehalten.)


===Berufungsinstanz===
In Sachen des Hofes- Holz- und Markenrechts war im [[Fürstbistum Münster]] die Berufungsinstanz das "Hofgericht Münster"
==Archive==
* [[Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen]], A 060 Fürstbistum Münster, Kabinettsregistratur, Amt Dülmen
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Aktuelle Version vom 18. März 2013, 13:54 Uhr

Marken- und Holtdingsprotokolle können als Quelle zur Erstellung von Familienhistorien dienen, welche dann mehr Spannungen als Geschichtsbücher ausstrahlen. Die Gerichtsschreiber zeigen dabei zeitliche Ereignisse mit vielen Höhen und Tiefen aus dem Leben der beteiligten Menschen, Einflüsse durch Krieg, Wetter, Getier, Not, Gunst, Mitleid …….

Historische Hierarchie

Regional > Historische deutsche Staaten > Muenster-port-wap.jpg - Portal:Fürstbistum Münster > Fürstbistum Münster > Amt im Fürstbistum Münster > Amt Dülmen (historisch) > Amt Dülmen (historisch)/Marken- und Holzgerichte

Einleitung

Die Laufzeiten erhaltenen Marken- und Holtdingsprotokolle beginnen im ausgehenden Mittelalter und reichen bis zur Auflösung der lokalen Marken im 19. Jahrhundert. Durch Streuung der Kopien in den Archiven beteiligter Erbexen oder Erbgenamen sind die Vorgänge über die Jahrhunderte hinweg eigentlich recht gut rekonstruierbar und bilden damit eine interessante Quelle für die Heimat und Familienforschung, welche inhaltlich und zeitlich weit über die Kirchenbücher hinausragt. Ihr Reiz erhöht sich durch die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Quellen.

Marken und Holzgerichte

  • 1571 Überblick über die Marken und Holzgerichte des Stiftes Münster, erstellt im Anschluß an die beamtlichen Berichte.
    • Es fehlen dabei die Nachrichten über die Ämter Werne und Horstmar, die der Wolbeck'schen Beamten sind nur teilweise erhalten.

Amt Dülmen (historisch)

Weitere Marken in Haltern

  • Hilligendorfer Mark (Genossenschaftlich, Holzgerichte wurden um 1700 aber nicht mehr abgehalten.)
  • Sythener Mark (Genossenschaftlich, Holzgerichte wurden um 1700 aber nicht mehr abgehalten.)
  • Uphuser Mark (Genossenschaftlich, Holzgerichte wurden um 1700 aber nicht mehr abgehalten.)

Berufungsinstanz

In Sachen des Hofes- Holz- und Markenrechts war im Fürstbistum Münster die Berufungsinstanz das "Hofgericht Münster"

Archive


Historisches Amt.png Historisches Amt im Fürstbistum Münster

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