Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B189: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.<br />Beilage Nr. 25.'''<br />Darmstadt, den 21. October</center>
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|valign="top" |Inhalt:|| 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, die Ergänzung des Gräflich Görtz`schen Familienfideicommisses betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Namensveränderung. - 8) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle. - 18) Berichtigung.
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|colspan=2 |<center>{{Sperrschrift |'''Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.'''}}</center>
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2013, 20:26 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 25.

Darmstadt, den 21. October


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, die Ergänzung des Gräflich Görtz`schen Familienfideicommisses betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Namensveränderung. - 8) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle. - 18) Berichtigung.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schiffer Friedrich Ebling zu Nierstein in Anerkennung der von ihm am 13. Juli l. J. mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des 6 Jahre alten Kindes des Peter Lerch daselbst vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie zu verleihen geruht.

      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 30. September 1884.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Knorr.
Fuhr.