Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B189: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 25.
Darmstadt, den 21. October
(automatisch angelegt) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884|B188|515|B190| | <noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884|B188|515|B190|korrigiert}}</noinclude> | ||
<br /><br /> | |||
<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.<br />Beilage Nr. 25.'''<br />Darmstadt, den 21. October</center> | |||
<br /> | |||
{| | |||
|valign="top" |Inhalt:|| 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, die Ergänzung des Gräflich Görtz`schen Familienfideicommisses betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Namensveränderung. - 8) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle. - 18) Berichtigung. | |||
|} | |||
<br /><br /> | |||
{| | |||
|colspan=2 |<center>{{Sperrschrift |'''Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.'''}}</center> | |||
|- | |||
|colspan=2 |{{NE}}Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schiffer '''Friedrich Ebling''' zu Nierstein in Anerkennung der von ihm am 13. Juli l. J. mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des 6 Jahre alten Kindes des '''Peter Lerch''' daselbst vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie zu verleihen geruht.<br /> | |||
{{NE}}In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} am 30. September 1884. | |||
|- | |||
|colspan=2 |<center>'''Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.'''<br />In Vertretung:<br />Knorr.</center> | |||
|- | |||
|colspan=2 |<div align="right"> Fuhr.</div> | |||
|} |
Aktuelle Version vom 7. Mai 2013, 20:26 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
<<<Vorherige Seite [B188] |
Nächste Seite>>> [B190] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Beilage Nr. 25.
Darmstadt, den 21. October
Inhalt: | 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, die Ergänzung des Gräflich Görtz`schen Familienfideicommisses betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Namensveränderung. - 8) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle. - 18) Berichtigung. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schiffer Friedrich Ebling zu Nierstein in Anerkennung der von ihm am 13. Juli l. J. mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des 6 Jahre alten Kindes des Peter Lerch daselbst vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie zu verleihen geruht. In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. | |
In Vertretung: Knorr. | |
Fuhr.
|