Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/297: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884|296|298|298|unvollständig}}</noinclude>
<noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884|296|298|298|korrigiert}}</noinclude>
<br />
<center>'''Großherzoglich Hessisches'''<br />'''Regierungsblatt.'''</center>
<center>'''Nr. 32.'''</center>
<center>Darmstadt, den 29. November 1884.</center>
<br />
{|
|valign="top" |Inhalt:|| Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend.
|}
<br /><br />
<center>{{Sperrschrift | '''Bekanntmachung,}}<br />die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend.'''</center>
{{NE}}Mit Bezug auf die Verordnung vom 9. December 1882, Reg.-Blatt Nr. 25, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend, werden die nachstehenden Aenderungen und Ergänzungen des Verzeichnisses der den Militäranwärtern vorbehaltenen Dienststellen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
<br />
{{NE}}{{Sperrschrift | Darmstadt,}} den 15. November 1884.
<center>Aus Allerhöchstem Auftrage:<br />'''Großherzogliches Staatsministerium.'''<br />Finger.</center>
<div align="right"> Dr. Breidert.</div>

Aktuelle Version vom 30. März 2013, 14:18 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
<<<Vorherige Seite
[296]
Nächste Seite>>>
[298]
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 32.
Darmstadt, den 29. November 1884.


Inhalt: Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend.



Bekanntmachung,
die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend.

      Mit Bezug auf die Verordnung vom 9. December 1882, Reg.-Blatt Nr. 25, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend, werden die nachstehenden Aenderungen und Ergänzungen des Verzeichnisses der den Militäranwärtern vorbehaltenen Dienststellen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
       Darmstadt, den 15. November 1884.

Aus Allerhöchstem Auftrage:
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
Dr. Breidert.