Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/297: Unterschied zwischen den Versionen
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 32.
Darmstadt, den 29. November 1884.
Bekanntmachung,
die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend.
Aus Allerhöchstem Auftrage:
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
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<center>'''Großherzoglich Hessisches'''<br />'''Regierungsblatt.'''</center> | |||
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<center>Darmstadt, den 29. November 1884.</center> | |||
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|valign="top" |Inhalt:|| Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. | |||
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<center>{{Sperrschrift | '''Bekanntmachung,}}<br />die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Mit Bezug auf die Verordnung vom 9. December 1882, Reg.-Blatt Nr. 25, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend, werden die nachstehenden Aenderungen und Ergänzungen des Verzeichnisses der den Militäranwärtern vorbehaltenen Dienststellen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. | |||
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{{NE}}{{Sperrschrift | Darmstadt,}} den 15. November 1884. | |||
<center>Aus Allerhöchstem Auftrage:<br />'''Großherzogliches Staatsministerium.'''<br />Finger.</center> | |||
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Aktuelle Version vom 30. März 2013, 14:18 Uhr
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Regierungsblatt.
Inhalt: | Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. |
die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend.
Mit Bezug auf die Verordnung vom 9. December 1882, Reg.-Blatt Nr. 25, die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend, werden die nachstehenden Aenderungen und Ergänzungen des Verzeichnisses der den Militäranwärtern vorbehaltenen Dienststellen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 15. November 1884.
Großherzogliches Staatsministerium.
Finger.
Dr. Breidert.