Groß Rauschken: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Landgemeinde]] im [[Amt]] [[Klein rauschken (Amt)|Klein Rauschken] im ehemaligen [[Kreis Ortelsburg]] in [[Ostpreußen]]. Durch die Landgemeindeordnung vom 01. März 1927 wurde Groß Rauschken mit [[Klein Rauschken]], [[Hanau (Kreis Ortelsburg)|Hanau]] und [[Tannenhof (Kreis Ortelsburg)|Tannenhof ]] zu einer Landgemeinde zusammengefasst. Seit 1945 gehört der Ort zu Polen und heißt Rusek Wielki.  
* [[Landgemeinde]] im [[Amt]] [[Klein Rauschken (Amt)|Klein Rauschken]] im ehemaligen [[Kreis Ortelsburg]] in [[Ostpreußen]]. Durch die Landgemeindeordnung vom 01. März 1927 wurde Groß Rauschken mit [[Klein Rauschken]], [[Hanau (Kreis Ortelsburg)|Hanau]] und [[Tannenhof (Kreis Ortelsburg)|Tannenhof ]] zu einer Landgemeinde zusammengefasst. Seit 1945 gehört der Ort zu Polen und heißt Rusek Wielki.  
* Weitere Informationen findet man unter [[Rauschken (Kreis Ortelsburg)]].
* Weitere Informationen findet man unter [[Rauschken (Kreis Ortelsburg)]].
== Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit ==
=== Evangelische Kirchen ===
=== Katholische Kirchen ===
{{:Amtsblatt 1860 No.52 Verord.329}}
* von 1860 bis 1868 [[Groß Purden (Kirchspiel St. Michael)]] im [[Kreis Allenstein]],
* ab 1868: Herz-Jesu-Kirche, [[Passenheim (Kath. Kirchspiel)]].


==Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis==
==Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis==
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[[Kategorie:Ort im Kreis Ortelsburg]]
[[Kategorie:Ort im Landkreis Ortelsburg]]
[[Kategorie:Ort in Ostpreußen]]
[[Kategorie:Ort in Ostpreußen]]
[[Kategorie:Ort im Regierungsbezirk Allenstein]]

Aktuelle Version vom 14. Februar 2015, 23:56 Uhr

Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit

Evangelische Kirchen

Katholische Kirchen

  • 14.12.1860, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1860, No.50, Verordnung No.329
Einpfarrungs-Dekret für mehrere Ortschaften zur katholischen Pfarre zu Groß Purden betreffend.
In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des § 293. Thl. II Tit. 11 des Allg. L.-R., wonach einzelne Einwohner des Staats, welche weder zu einer Parochie gehören,
noch vom Pfarrzwange erimirt sind, eine Kirche ihrer Religionsparthei wählen müssen, zu welcher sie sich halten wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der
betheiligten Interessenten, die katholischen Bewohner folgender Ortschaften:
1. Gay, 2. Gilgenau, 3. Gonschorrowen, 4. Krziwonoggen, 5. Kuckuckswalde, 6. Lehlesken, 7. Michelsdorf 8. Milucken, 9. Stadt Passenheim, 10. Groß Rauschken,
11. Klein Rauschken, 12. Saborrowen, 13. Scheufelsdorf, 14. Scheufelsmühle, 15. Schützendorf, sämmtlich im Kreise Ortelsburg,
zur benachbarten katholischen Pfarre zu Groß Purden, Kreies Allenstein, hiermit als Gäste eingepfarrt und hierüber nachstehende Bestimmungen getroffen:
1. Der katholische Pfarrer zu Groß Purden ......
Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<gov>RAUKENKO03JQ</gov>

  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1860,No.52,Verordnung Nr.329,S.328 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums