Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/051: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Ebenso ist mit den Königlich Preußischen Behörden verabredet worden, daß Hochwasserstandsnachrichten des Mains von | |||
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zwischen 8 und 9 Uhr Vormittags und um 2 Uhr Nachmittags an das '''Kaiserliche Telegraphenamt Darmstadt''' gelangen. | |||
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{{NE}}Nach der mit der Kaiserlichen Ober-Postdirection Darmstadt getroffenen Uebereinkunft ist dem '''Postamt Worms''' und dem '''Telegraphenamt Darmstadt''' die telegraphische Weiterbeförderung der an diese Aemter gelangenden Hochwasserstandsnachrichten übertragen worden. | |||
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{{NE}}Nach einer mit der Königlich Preußischen Regierung in Coblenz getroffenen Verabredung gehen alle von der Großherzoglich Badischen Rheinbau-Inspection Mannheim für die Diesseite aufgegebenen Wasserstands-Nachrichten, sowie die von den Großherzoglich Hessischen Kreisbauämtern Worms und Mainz aufgegebenen Nachrichten bis Bingerbrück, und werden von dort aus an die interessirten Gemeinden und Behörden des Regierungsbezirks Coblenz weiter befördert.<br /> | |||
{{NE}}Nach einer ähnlichen Verabredung mit der Königlich Preußischen Regierung zu Wiesbaden werden die für die Diesseite bestimmten Wasserstands-Nachrichten aus Mannheim, Worms und Mainz, sowie die Nachrichten von dem oberen Neckar und Main, durch das Telegraphenamt Darmstadt dem Telegraphenamt Frankfurt a. M. übermittelt, und letzterem ist die Weiterbeförderung dieser Nachrichten in die interessirten Gemeinden des Regierungsbezirks Wiesbaden übertragen. | |||
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<center>'''Hochwasser-Nachrichtendienst innerhalb der Grenzen des Großherzogthums Hessen.'''<br />§ 8.<br />'''Postamt Worms.'''</center> | |||
{{NE}}Das Kaiserliche Postamt Worms empfängt die Wasserstands-Nachrichten des oberen Rheins (Waldshut, Kehl, Maxau und Mannheim), des oberen Neckars (Heilbronn und Wimpfen), sowie die Pegelbeobachtungen des Großherzoglichen Kreisbauamts Worms am Wormser Brückenpegel.<br /> | |||
{{NE}}Die von dem oberen Rhein und Neckar einlaufenden Depeschen werden von dem Postamt Worms sofort dreifach ausgestellt und übermittelt an: | |||
:::::::::::a. '''Großherzogliches Kreisamt Worms''',<br />b. '''Großherzogliches Kreisbauamt Worms''',<br />c. '''Großherzogliche Bürgermeisterei Worms'''. |
Aktuelle Version vom 5. November 2012, 21:41 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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Ebenso ist mit den Königlich Preußischen Behörden verabredet worden, daß Hochwasserstandsnachrichten des Mains von
zwischen 8 und 9 Uhr Vormittags und um 2 Uhr Nachmittags an das Kaiserliche Telegraphenamt Darmstadt gelangen.
Nach der mit der Kaiserlichen Ober-Postdirection Darmstadt getroffenen Uebereinkunft ist dem Postamt Worms und dem Telegraphenamt Darmstadt die telegraphische Weiterbeförderung der an diese Aemter gelangenden Hochwasserstandsnachrichten übertragen worden.
Nach einer mit der Königlich Preußischen Regierung in Coblenz getroffenen Verabredung gehen alle von der Großherzoglich Badischen Rheinbau-Inspection Mannheim für die Diesseite aufgegebenen Wasserstands-Nachrichten, sowie die von den Großherzoglich Hessischen Kreisbauämtern Worms und Mainz aufgegebenen Nachrichten bis Bingerbrück, und werden von dort aus an die interessirten Gemeinden und Behörden des Regierungsbezirks Coblenz weiter befördert.
Nach einer ähnlichen Verabredung mit der Königlich Preußischen Regierung zu Wiesbaden werden die für die Diesseite bestimmten Wasserstands-Nachrichten aus Mannheim, Worms und Mainz, sowie die Nachrichten von dem oberen Neckar und Main, durch das Telegraphenamt Darmstadt dem Telegraphenamt Frankfurt a. M. übermittelt, und letzterem ist die Weiterbeförderung dieser Nachrichten in die interessirten Gemeinden des Regierungsbezirks Wiesbaden übertragen.
§ 8.
Postamt Worms.
Das Kaiserliche Postamt Worms empfängt die Wasserstands-Nachrichten des oberen Rheins (Waldshut, Kehl, Maxau und Mannheim), des oberen Neckars (Heilbronn und Wimpfen), sowie die Pegelbeobachtungen des Großherzoglichen Kreisbauamts Worms am Wormser Brückenpegel.
Die von dem oberen Rhein und Neckar einlaufenden Depeschen werden von dem Postamt Worms sofort dreifach ausgestellt und übermittelt an:
- a. Großherzogliches Kreisamt Worms,
b. Großherzogliches Kreisbauamt Worms,
c. Großherzogliche Bürgermeisterei Worms.
- a. Großherzogliches Kreisamt Worms,