Auffahrt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bedeutung==
=== Heirat ===
Es existieren mehrere Bedeutungen des gleichen Begriffs:
* [[Auffahrt (Heirat)]] = feierliche [[Einheirat]] und [[Auffahrt]] in und auf ein Erbgut.
* [[Bestattung (Münsterland und Westfalen)]] = [[Auffahrt (Heirat)]]


===Heirat===
=== Abgabe (Steuer) ===
* Auffahrt = feierliche [[Einheirat]] und [[Auffahrt]] in und auf ein Erbgut.
* Gebühr bei Übernahme eines Anwesens
* Bestattung = feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten.
*: Gegenteil:Abfahrt


===Verweis===
* Siehe auch:[[Bestattung (Münsterland und Westfalen)]]


====Beispiel eines Regelkreises====
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
1734 wurde ein Auffahrtsbrief der Grundherren Johann Franz v. Schorlemer [[Haus Hellinghausen|zu Oberhellinghausen]] und des Maximilian Friedrich Alexander v. Schorlemer [[Haus Hellinghausen|zu Niederhellinghausen]] für ihren Eigenbehörigen Johan Schulte aus [[Ostinghausen]] zur Verheiratung mit der Tochter des Adolph Ulentrup zu Nordorf (Nartorpe) erstellt.
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
 
Nach der schriftlichen Genehmigung und der Gebührfestsetzung zur Einheirat in den Hof wurde 1735 der [[Gewinnbrief]] mit der Gebührfestsetzung für nunmehrigen Johann Uhlentrop zum Erbgwinn erteilt.
 
Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein [[Sterbfall|Sterbfallinventar]] des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.
 
{{Begriffserklärung}}
 
[[Kategorie: Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 17. Oktober 2023, 06:19 Uhr

Heirat

Abgabe (Steuer)

  • Gebühr bei Übernahme eines Anwesens
    Gegenteil:Abfahrt