Bahnmeister: Unterschied zwischen den Versionen
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* 1895: Der Beruf des Bahnmeisters gehört zu den unteren Bahnaufsichtsbeamten, welcher unter Leitung des Bahningenieurs (Eisenbahn-Bauinspektors) steht und den Zustand der Bahn durch tägliche Begehungen zu prüfen, die [[Bahnwärter]] und die Erhaltungsarbeiten zu beaufsichtigen hat. | |||
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* Bedeutung: Eisenbahnbediensteter, der innerhalb eines Bezirkes, einer Bahnmeisterei für den einwandfreien Zustand der Bahnanlagen und der Streckensicherung verantwortlich ist. | |||
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Aktuelle Version vom 2. Oktober 2013, 08:31 Uhr
Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Wirtschaft > Verkehr > Eisenbahn > Bahnmeister
Bahnmeister
- 1895: Der Beruf des Bahnmeisters gehört zu den unteren Bahnaufsichtsbeamten, welcher unter Leitung des Bahningenieurs (Eisenbahn-Bauinspektors) steht und den Zustand der Bahn durch tägliche Begehungen zu prüfen, die Bahnwärter und die Erhaltungsarbeiten zu beaufsichtigen hat.
- Quelle Hic Leones
Bahnmeisterbezirk
- !895: Ein Bahnmeisterbezirk umfaßt etwa 7 - 10 km. Zur Bereisung und Betreuung des Bezirks werden Bahnmeisterwagen eingesetzt.
- Quelle Hic Leones
Berufsbezeichnung
- Bedeutung: Eisenbahnbediensteter, der innerhalb eines Bezirkes, einer Bahnmeisterei für den einwandfreien Zustand der Bahnanlagen und der Streckensicherung verantwortlich ist.
- Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005