Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/169: Unterschied zwischen den Versionen
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<li>Er bezeichnet seit dem 11. Jh. vornehmlich einen freien Grundbesitzer ritterlicher Lebensart. Diese Hochfreien bilden den Herrenstand oder hohen Adel.</li> | <li>Er bezeichnet seit dem 11. Jh. vornehmlich einen freien Grundbesitzer ritterlicher Lebensart. Diese Hochfreien bilden den Herrenstand oder hohen Adel.</li> | ||
<li>Seit dem 13. Jh. führen auch die unfreien Ritter den Herrentitel.</li> | <li>Seit dem 13. Jh. führen auch die unfreien Ritter den Herrentitel.</li> | ||
<li>Im Lehensverhältnis heißt der Leihende <tt>dominus</tt> seltener <tt>senior</tt>.<ref>''Weitz'' V, 460 f. VI, 57. ''Schmidt'' S. 68 f.</ref></li></ol> | <li>Im Lehensverhältnis heißt der Leihende <tt>dominus</tt> seltener <tt>senior</tt>.<ref>''Weitz'' V, 460 f. VI, 57. ''Schmidt'' S. 68 f.</ref></li> | ||
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Junker, <tt>domicellus</tt> ist der hochadelige Knappe. Seit dem 14. Jh. wird auch der niederen Adeligen.<ref> ''Scheidt'' S. 99 f. ''Grimm W. B.'' IV, 2, S. 2400. </ref> | |||
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:ist das Prädikat der Fürsten, wird aber auch manchmal nichtfürstlichen Magnaten gegeben, seit dem 16. Jh. dem hohen Adel überhaupt.<ref> ''Ficker'' Rf. S. 150 ff. ''Göhrum'' II. S. 101. </ref> | |||
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:ist der hochadelige Knappe. Seit dem 14. Jh. wird auch der einfache Ritterbürtige sogenannt. Seit dem 16. Jh. bezeichnet das Wort vornehmlich den niederen Adeligen.<ref>''Scheidt'' S. 99 f. ''Grimm W. B.'' IV, 2, S. 2400.</ref> | |||
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:ist der ritterbürtige Mann, ehe er den Ritterschlag empfangen hat; mancher bleibt es sein Leben lang.<ref>''Scheidt'' S. 43 ff. ''Fürth'' S. 80 ff.</ref> | |||
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:= Knappe, bezeichnet aber auch oft den freien Lohndiener und dann jeden Dienenden, deshalb werden die Knappen als freie Knechte, Edelknechte hervorgehoben.<ref> ''Fürth a. a. O.'' </ref></p> | |||
;<tt>''Liber''</tt> | |||
:ist der allgemeine Ausdruck für frei, bezeichnet auch den freien Zinsmann. | |||
;''Magd'' | |||
:= Jungfrau, wird ohne Unterschied des Standes gebraucht.<ref>''Scheidt'' S. 110.</ref> | |||
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:sind die Vornehmsten nach den Fürsten, seit 1180 besonders die nichtfürstlichen Herzoge, Markgrafen u. s. w.<ref>''Ficker'' Rf. S. 142</ref> | |||
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Aktuelle Version vom 21. Dezember 2012, 11:05 Uhr
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie | |
Inhalt | |
Vorwort | Einleitung Erster Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Zweiter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 Dritter Theil: Kap. 1 • 2 • 3 • 4 • 5 • 6 | |
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- Er bezeichnet seit dem 11. Jh. vornehmlich einen freien Grundbesitzer ritterlicher Lebensart. Diese Hochfreien bilden den Herrenstand oder hohen Adel.
- Seit dem 13. Jh. führen auch die unfreien Ritter den Herrentitel.
- Im Lehensverhältnis heißt der Leihende dominus seltener senior.[1]
- homo
- = Mann.
- Illustris
- ist das Prädikat der Fürsten, wird aber auch manchmal nichtfürstlichen Magnaten gegeben, seit dem 16. Jh. dem hohen Adel überhaupt.[2]
- ingenuus
- = frei, bezeichnet vornehmlich den Freigeborenen in unabhängiger Stellung.[3]<
- Junker, domicellus
- ist der hochadelige Knappe. Seit dem 14. Jh. wird auch der einfache Ritterbürtige sogenannt. Seit dem 16. Jh. bezeichnet das Wort vornehmlich den niederen Adeligen.[4]
- Knappe, armiger, famulus
- ist der ritterbürtige Mann, ehe er den Ritterschlag empfangen hat; mancher bleibt es sein Leben lang.[5]
- Knecht
- = Knappe, bezeichnet aber auch oft den freien Lohndiener und dann jeden Dienenden, deshalb werden die Knappen als freie Knechte, Edelknechte hervorgehoben.[6]
- Liber
- ist der allgemeine Ausdruck für frei, bezeichnet auch den freien Zinsmann.
- Magd
- = Jungfrau, wird ohne Unterschied des Standes gebraucht.[7]
- magnates
- sind die Vornehmsten nach den Fürsten, seit 1180 besonders die nichtfürstlichen Herzoge, Markgrafen u. s. w.[8]