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Das '''Amtsgericht''' ist in Deutschland neben dem [[Landgericht]] (und selten dem [[Oberlandesgericht]]) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.<ref>{{Wikipedia-Link|Amtsgericht|Amtsgericht}}</ref> | Das '''Amtsgericht''' ist im Gerichtsaufbau in Deutschland (Gerichtsverfassung ab 1879) ein sog. ''Untergericht'' und neben dem [[Landgericht]] (und selten dem [[Oberlandesgericht]]) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit .<ref>{{Wikipedia-Link|Amtsgericht|Amtsgericht}}</ref> | ||
:Siehe auch -->[[Gerichtswesen Deutschland]] | |||
Andere Bezeichnungen für Untergerichte waren/sind z.B. Kreisgerichte, Land-und Stadtgerichte, Stadtgerichte (''z.B. DDR, Preußen vor 1879 etc.'') | |||
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Aktuelle Version vom 21. Oktober 2023, 17:51 Uhr
Die Kategorie der GOV-Objekte für die Archivorganisation bildet derzeit nicht alle zur Modellierung der Archivorganisation im GOV benötigten Objekttypen ab. Hintergrund ist hier die derzeitige Fokussierung des GOV-Teams auf die Modellierung der staatlichen und kirchlichen Organisation.
Bei Interesse, die Modellierung der Archivorganisation zu gestalten, ist eine Mitarbeit jederzeit willkommen. Um eine Koordination auf der Mailingliste zur GOV Entwicklung wird allerdings gebeten.
Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt. |
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Der Begriff
Das Amtsgericht ist im Gerichtsaufbau in Deutschland (Gerichtsverfassung ab 1879) ein sog. Untergericht und neben dem Landgericht (und selten dem Oberlandesgericht) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit .[1]
- Siehe auch -->Gerichtswesen Deutschland
Andere Bezeichnungen für Untergerichte waren/sind z.B. Kreisgerichte, Land-und Stadtgerichte, Stadtgerichte (z.B. DDR, Preußen vor 1879 etc.)
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
3 - Amtsgericht - {eng=Magistrates' Court, deu=Amtsgericht, rus=участковый суд}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Amtsgericht,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Es gibt keine untergeordneten Objekte, außer den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, da das Amtsgericht für diesen zuständig ist.[2]
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Das übergeordnete Objekt in das Landgericht. Am Objekt/Objekttyp Amtsgericht steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung des Landgerichts>, ist (auf deu) Amtsgericht,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Amtsgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Artikel Gerichtsbezirk. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.