GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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[http://gov.genealogy.net/item/show/object_398036 Seite im GOV]


= Organisation =
= Organisation =
''Beschreibung der Organisationseinheiten des Objekts''
Die kleinste Organisationseinheit ist die Kirchengemeinde. Gem. Art. 3 ''VELKN''<ref group="RQ" name="RQ2">[http://www.kirchenrecht-nek.de/kabl/24161.pdf Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland] (Nordkirche) (''VELKN'') vom 7. Januar 2012</ref>.
 
Die Kirchengemeinde ist eine Ortskirchengemeinde. Die Bildung von Personal- und Anstaltskirchengemeinden ist zulässig. Gem. Art. 21 ''VELKN''<ref group="RQ" name="RQ2" />.
 
Einer Kirchengemeinde werden eine oder mehrere Pfarrstellen zugeordnet. Gem. Art. 23 ''VELKN''<ref group="RQ" name="RQ2" />.
 
Sind einer Pfarrstelle mehrere Kirchengemeinden zugeordnet, bilden sie einen Pfarrsprengel. Gem. Art. 23 ''VELKN''<ref group="RQ" name="RQ2" />.
 
Kirchengemeinden bilden Kirchenkreise. Gem. Art. 3 ''VELKN''<ref group="RQ" name="RQ2" />.
 
Kirchengemeinden eines Kirchenkreises können zu Kirchengemeindeverbänden zusammengeschlossen werden. Die Kirchengemeinden bleiben jedoch selbständig. Gem. Art. 38 ''VELKN''<ref group="RQ" name="RQ2" />.
 
Als geistliche Aufsichtbezirke werden innerhalb der Kirchenkreise eine oder mehrere Propstei(en) gebildet. Gem. Art. 65 ''VELKN''<ref group="RQ" name="RQ2" />.
 
Innerhalb von Kirchenkreisen können Kirchengemeinden - möglichst einer Propstei - zu Kirchenregionen zusammengeschlossen werden. Gem. Art. 39 ''VELKN''<ref group="RQ" name="RQ2" />.
 
Kirchenkreise können zu Kirchenkreisverbänden zusammengeschlossen werden. Die Kirchenkreise bleiben jedoch selbständig. Gem. Art. 73 ''VELKN''<ref group="RQ" name="RQ2" />.
 
Mehrere Kirchenkreise werden zu einem Sprengel zusammengefasst. Gem. Art. 101 ''VELKN''<ref group="RQ" name="RQ2" />.
 
Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. Art. 101 ''VELKN''.<ref group="RQ" name="RQ2" /><ref> Gem. Art. 3 ''VELKN'' besteht die Landeskirche aus Kirchenkreisen. Diese repräsentieren die rechtliche Organisation der Kirche. Die Sprengel haben eine rein geistliche Funktion.</ref>
 
= Historie der Strukturreformen =
= Historie der Strukturreformen =
''Rahmendaten der Geschichte des übergeordneten Objekts von Bedeutung für die Organisationsstruktur,


'''1. Januar 1900 bis 31. Juni 1950''' als Beispiel für die Formatierung
'''27. Mai 2012''' Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) als Zusammenschluß der [[GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs|Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs]], der [[GOV-Daten Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche|Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche]] und der [[GOV-Daten Pommersche Evangelische Kirche|Pommerschen Evangelischen Kirche]]. Gem. § 1 ''EGVELKN''<ref name="RQ1" group="RQ">[http://www.kirchenrecht-nek.de/kabl/24161.pdf Einführungsgesetz zur Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland] (''EGVELKN'') vom 7. Januar 2012.</ref>
*Gründung (inkl. Verweis auf Vorgängerobjekte)
 
*größere Strukturreformen
'''27. Mai 2012''' Gleichzeitig wird die Pommerschen Evangelischen Kirche zum Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Gem. § 2 ''VorKKOPEKK''<ref name=RQ3" group="RQ">[http://www.kirchenrecht-nek.de/kabl/24375.pdf Vorläufige Kirchenkreisordnung für den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland] (''VorKKOPEKK'') vom 13. November 2011</ref>
*Aufhebung/Beendigung (inkl. Verweis auf Nachfolgeobjekte)''


= Modellierung im GOV =
= Modellierung im GOV =
Bei Durchsicht der polnischen Orte fällt auf, das einige Orte Postleitzahlen haben, ohne das Länderkennzeichen.So ist eine Verwechselung speziell für Ausländer mit dem Kölner Raum gegeben.Die fünfstellige PLZ sollte ohne Leertaste geschrieben werden.Es ist zu überlegen, ob nicht alle PLZ [also auch die deutschen] ein Länderkennzeichen bekommen sollten, um diese PLZ ohne Nachbearbeitung in .ged Systeme übernehmen zu können.Ein wesentlicher Vorteil bei GOV ist das Sortieren der Orte nach der PLZ, denn wer z.B. nach Neuhof sucht, weiss das zu schätzen. Nur ist diese Möglichkeit meist nicht bekannt und es müßte auffällig darauf hingewiesen werden.
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  Beispiel 52:
  Beispiel 52:
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   <span style="color:#FF4500">hat</span> <span style="color:#060">ab</span> 1993 <span style="color:#FF4500">PLZ</span> 97268<span style="color:#FF4500">,</span>
   <span style="color:#FF4500">hat</span> <span style="color:#060">ab</span> 1993 <span style="color:#FF4500">PLZ</span> 97268<span style="color:#FF4500">,</span>
-->
-->
Hier sind ebenfalls ein paar vorbereitete Zeilen zum Schriftbild hinterlegt:
  <nowiki><span style="color:#FF4500">ist</span> </nowiki> -- für Schlüsselwörter der Zeilen
== Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation ==
  <nowiki><span style="color:#FF4500">[[GOV/Objekttyp_XX|OBJEKTTYP]]</span> </nowiki> -- Für Objekttypen#
 
  <nowiki><span style="color:#FF4500">PLZ</span></nowiki> -- Eigenschaften
=== Kirchengemeinde ===
<nowiki><span style="color:#060">ab</span></nowiki> -- Schlüsselwörter für Optionen (ab, bis, sagt)
  <span style="color:#FF4500">ist</span> [[GOV/Objekttyp_92|Kirchengemeinde]]<span style="color:#FF4500">,</span>
  <nowiki><span style="color:#FF4500">,</span></nowiki> -- Zeilenende
  <span style="color:#FF4500">gehört zu </span>Objekt-ID des „Kirchenkreises“ <span style="color:#FF4500">,</span>
== Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen/staatlichen Organisation ==
  <span style="color:#FF4500">gehört zu </span>Objekt-ID des „Kirchengemeindeverbandes“<span style="color:#FF4500">,</span>
''Hier sollten die Beziehungen zwischen den Objekten '''innerhalb''' der Organisation beschrieben werden. Insbesondere soll hierdurch sichergestellt werden, dass untergeordnete Organisationseinheiten einheitlich beschrieben werden. Das gilt insbesondere hinsichtlich Beziehungen zu übergeordneten Objekttypen und Abweichungen, wie zB bei kreisfreien Städten. Ebenfalls sollte hier auf Namenskonventionen (z.B. "Evangelische Kirchengemeinde Ort xy" und Ausnahmen hingewiesen werden.''
  <span style="color:#FF4500">hat Konfession</span> lu<span style="color:#FF4500">,</span>


Kirchengemeindeverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dienen lediglich der Wahrnehmung einer gemeinsamen Aufgabe<ref>Siehe für Details Art. 38 VELKN</ref>; daher sollten sie - sofern existent - parallel zu Kirchenkreise modelliert werden.
=== Sonderfall Angeschlossene Kirchengemeinden ===
Angeschlossene Kirchengemeinden bezeichnen Kirchengemeinden im Ausland die der Nordkirche angegliedert sind. Es handelt sich derzeit nur um die
* Nordschleswigsche Gemeinde
<span style="color:#FF4500">ist</span> [[GOV/Objekttyp_92|Kirchengemeinde]]<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">gehört zu </span>Objekt-ID des „Kirchenkreises“ <span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">gehört zu </span>Objekt-ID des „Kirchengemeindeverbandes“<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">hat Konfession</span> lu<span style="color:#FF4500">,</span>
=== Kirchengemeindeverband===
<span style="color:#FF4500">ist</span> [[GOV/Objekttyp_29|Kirchspiel]]<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">gehört zu </span>Objekt-ID der „Propstei“<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">heißt</span> Kirchengemeindeverband "xy"<span style="color:#FF4500">,</span>
Kirchengemeindeverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dient lediglich der Wahrnehmung einer gemeinsamen Aufgabe; eine Zuordnung zu einem Kirchenkreis erfolgt nur zur Visualisierung einer Einordnung.
=== Propstei ===
<span style="color:#FF4500">ist</span> [[GOV/Objekttyp_243|Propstei]]<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">gehört zu </span>Objekt-ID des „Kirchenkreises“<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">heißt</span> Propstei "xy"<span style="color:#FF4500">,</span>
=== Kirchenkreis ===
<span style="color:#FF4500">ist</span> [[GOV/Objekttyp_27|Kirchenkreis]]<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">gehört zu </span> Objekt-ID des „Kirchenkreisverbands“<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">gehört zu </span>Objekt-ID des "Sprengels"<span style="color:#FF4500">,</span>
Kirchenkreisverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebenen'. Sie dienen lediglich der Wahrnehmung von gemeinsamen Aufgaben<ref>Siehe für Details Art. 73 VELKN</ref>; daher sollten sie - sofern existent - parallel zu Sprengeln modelliert werden.
=== Kirchenkreisverband ===
<span style="color:#FF4500">ist</span> [[GOV/Objekttyp_29|Kirchspiel]]<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">gehört zu </span>Objekt-ID des "Sprengels"<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">heißt</span> Kirchenkreisverband "xy"<span style="color:#FF4500">,</span>
Kirchenkreisverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dient lediglich der Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben; eine Zuordnung zu einem Sprengel erfolgt nur zur Visualisierung einer Einordnung.
=== Sprengel ===
<span style="color:#FF4500">ist</span> [[GOV/Objekttyp_49|Sprengel]]<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">heißt</span> Sprengel "xy"<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">gehört zu </span>object_398036<span style="color:#FF4500">,</span> (GOV-Objekt ID der Nordkirche)
=== Pfarrstelle ===
<span style="color:#FF4500">ist</span> [[GOV/Objekttyp_42|Pfarrei]]<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">heißt</span> "Pfarrstelle"<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">gehört zu </span> Objekt-ID der "Kirchengemeinde"<span style="color:#FF4500">,</span>
=== Pfarrspengel ===
Wie kann/soll dieser modelliert werden?
== Beziehungen zu Gebäuden ==
=== Kirche ===
<span style="color:#FF4500">ist</span> Kirche<span style="color:#FF4500">,</span>
<span style="color:#FF4500">steht in</span> Objekt-ID der „staatlicher Verwaltungseinheit“<span style="color:#FF4500">,</span> (Ort, Dorf, Gemeinde…)
<span style="color:#FF4500">repräsentiert</span> Objekt-ID der „Kirchengemeinde“<span style="color:#FF4500">,</span>
== Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung ==
== Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung ==
== Beziehungen zu Gebäuden ==
Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc. sein. Gem. Art. 8 & Art. 76 ''VELKN''<ref group="RQ" name="RQ2" /> ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland auf folgenden staatlichen Territorien tätig.
== Beziehungen zu Objekten der kirchlichen Verwaltung ==
* [[GOV-Daten Brandenburg|Brandenburg]]
* [[GOV-Daten Hamburg|Hansestadt Hamburg]]
* [[GOV-Daten Mecklenburg-Vorpommern|Mecklenburg-Vorpommern]]
* [[GOV-Daten Niedersachsen|Niedersachsen]]
* [[GOV-Daten Schleswig-Holstein|Schleswig-Holstein]]
* [[GOV-Daten Dänemark|Dänemark]]
bei dem GOV-Objekt der staatlichen Verwaltungseinheit ist folgende Zeile einzufügen:
 
<span style="color:#FF4500">gehört zu</span> „Kirchengemeinde“<span style="color:#FF4500">,</span> [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]
 
== Beziehungen zu Archiven ==
== Beziehungen zu Archiven ==
''GOV bietet unterschiedliche "Hierarchien": Politische, kirchliche und Archive. Die drei vorhergehenden Abschnitte '' Beziehungen zu . . . ''sollen die Beziehungen zu den jeweils anderen Objekthierarchien beschreiben und die Modellierung definieren. Dieses umfasst
# ''die inhaltliche Verknüpfung (Verbindung der separaten Hierarchien)''
# ''Hinweise auf räumliche Verbindungen zu bestimmten übergeordneten Objekten''
## ''die Grenzen zwischen evangelischen Landeskirchen und Bundesländern sind nicht immer identisch''
## ''Archive könnten Archivgut ausserhalb ihres heute definierten Bereiches haben''''


= Rechtsquellen <ref>Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern '''''ausschliesslich''''' innerhalb dieses Artikels gültig!</ref> =
= Rechtsquellen <ref>Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern '''''ausschliesslich''''' innerhalb dieses Artikels gültig!</ref> =
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= Stand der Bearbeitung =
= Stand der Bearbeitung =
 
== Amtsblatt ==
Das Kirchliche Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland<ref>[http://www.kirchenrecht-nek.de/welcome/structuretype/kabl_jahr/sort/DESC Kirchliches Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland]</ref> enthält Informationen zu Strukturveränderungen (Gemeindeneugliederungen oder Pfarrstellenauflösung bzw. -neubildung) der '''Nordkirche'''. Hier wird der Abarbeitungsstand der Amtsblätter dokumentiert:
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Jahr Nr Organisation Pfarrei Jahr Nr Stand Organisation Pfarrei
2012 1 {{OK}} teilweise -
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<references />
<references />


[[Kategorie:Vorlage:GOV|Datenerfassung]]
[[Kategorie:Vorlage:GOV|Datenerfassung]]
[[Kategorie:GOV-Datenerfassung|Nordkirche]]
[[Kategorie:GOV-Datenerfassung|Nordkirche]]

Aktuelle Version vom 16. Juni 2012, 09:45 Uhr

GOV-Hauptseite > GOV/Projekt > GOV-Datenerfassungen >GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland

Projekt GOV
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Organisation

Die kleinste Organisationseinheit ist die Kirchengemeinde. Gem. Art. 3 VELKN[RQ 1].

Die Kirchengemeinde ist eine Ortskirchengemeinde. Die Bildung von Personal- und Anstaltskirchengemeinden ist zulässig. Gem. Art. 21 VELKN[RQ 1].

Einer Kirchengemeinde werden eine oder mehrere Pfarrstellen zugeordnet. Gem. Art. 23 VELKN[RQ 1].

Sind einer Pfarrstelle mehrere Kirchengemeinden zugeordnet, bilden sie einen Pfarrsprengel. Gem. Art. 23 VELKN[RQ 1].

Kirchengemeinden bilden Kirchenkreise. Gem. Art. 3 VELKN[RQ 1].

Kirchengemeinden eines Kirchenkreises können zu Kirchengemeindeverbänden zusammengeschlossen werden. Die Kirchengemeinden bleiben jedoch selbständig. Gem. Art. 38 VELKN[RQ 1].

Als geistliche Aufsichtbezirke werden innerhalb der Kirchenkreise eine oder mehrere Propstei(en) gebildet. Gem. Art. 65 VELKN[RQ 1].

Innerhalb von Kirchenkreisen können Kirchengemeinden - möglichst einer Propstei - zu Kirchenregionen zusammengeschlossen werden. Gem. Art. 39 VELKN[RQ 1].

Kirchenkreise können zu Kirchenkreisverbänden zusammengeschlossen werden. Die Kirchenkreise bleiben jedoch selbständig. Gem. Art. 73 VELKN[RQ 1].

Mehrere Kirchenkreise werden zu einem Sprengel zusammengefasst. Gem. Art. 101 VELKN[RQ 1].

Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. Art. 101 VELKN.[RQ 1][1]

Historie der Strukturreformen

27. Mai 2012 Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) als Zusammenschluß der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche. Gem. § 1 EGVELKN[RQ 2]

27. Mai 2012 Gleichzeitig wird die Pommerschen Evangelischen Kirche zum Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis. Gem. § 2 VorKKOPEKK[RQ 3]

Modellierung im GOV

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Kirchengemeinde

ist Kirchengemeinde,
gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“ ,
gehört zu Objekt-ID des „Kirchengemeindeverbandes“,
hat Konfession lu,

Kirchengemeindeverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dienen lediglich der Wahrnehmung einer gemeinsamen Aufgabe[2]; daher sollten sie - sofern existent - parallel zu Kirchenkreise modelliert werden.

Sonderfall Angeschlossene Kirchengemeinden

Angeschlossene Kirchengemeinden bezeichnen Kirchengemeinden im Ausland die der Nordkirche angegliedert sind. Es handelt sich derzeit nur um die

  • Nordschleswigsche Gemeinde
ist Kirchengemeinde,
gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“ ,
gehört zu Objekt-ID des „Kirchengemeindeverbandes“,
hat Konfession lu,

Kirchengemeindeverband

ist Kirchspiel,
gehört zu Objekt-ID der „Propstei“,
heißt Kirchengemeindeverband "xy",

Kirchengemeindeverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dient lediglich der Wahrnehmung einer gemeinsamen Aufgabe; eine Zuordnung zu einem Kirchenkreis erfolgt nur zur Visualisierung einer Einordnung.

Propstei

ist Propstei,
gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“,
heißt Propstei "xy",

Kirchenkreis

ist Kirchenkreis,
gehört zu  Objekt-ID des „Kirchenkreisverbands“,
gehört zu Objekt-ID des "Sprengels", 

Kirchenkreisverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebenen'. Sie dienen lediglich der Wahrnehmung von gemeinsamen Aufgaben[3]; daher sollten sie - sofern existent - parallel zu Sprengeln modelliert werden.

Kirchenkreisverband

ist Kirchspiel,
gehört zu Objekt-ID des "Sprengels",
heißt Kirchenkreisverband "xy",

Kirchenkreisverbände sind keine eigenständige 'Hierarchieebene'. Sie dient lediglich der Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben; eine Zuordnung zu einem Sprengel erfolgt nur zur Visualisierung einer Einordnung.

Sprengel

ist Sprengel,
heißt Sprengel "xy",
gehört zu object_398036, (GOV-Objekt ID der Nordkirche)

Pfarrstelle

ist Pfarrei,
heißt "Pfarrstelle",
gehört zu  Objekt-ID der "Kirchengemeinde",

Pfarrspengel

Wie kann/soll dieser modelliert werden?

Beziehungen zu Gebäuden

Kirche

ist Kirche,
steht in Objekt-ID der „staatlicher Verwaltungseinheit“, (Ort, Dorf, Gemeinde…)
repräsentiert Objekt-ID der „Kirchengemeinde“,

Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung

Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc. sein. Gem. Art. 8 & Art. 76 VELKN[RQ 1] ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland auf folgenden staatlichen Territorien tätig.

bei dem GOV-Objekt der staatlichen Verwaltungseinheit ist folgende Zeile einzufügen:

gehört zu „Kirchengemeinde“, [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]

Beziehungen zu Archiven

Rechtsquellen [4]

Stand der Bearbeitung

Amtsblatt

Das Kirchliche Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland[5] enthält Informationen zu Strukturveränderungen (Gemeindeneugliederungen oder Pfarrstellenauflösung bzw. -neubildung) der Nordkirche. Hier wird der Abarbeitungsstand der Amtsblätter dokumentiert: <tab head="top" class="wikitable"> Jahr Nr Organisation Pfarrei Jahr Nr Stand Organisation Pfarrei 2012 1 Symbol OK.svg teilweise - </tab>


  1. Gem. Art. 3 VELKN besteht die Landeskirche aus Kirchenkreisen. Diese repräsentieren die rechtliche Organisation der Kirche. Die Sprengel haben eine rein geistliche Funktion.
  2. Siehe für Details Art. 38 VELKN
  3. Siehe für Details Art. 73 VELKN
  4. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!
  5. Kirchliches Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland