Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/052: Unterschied zwischen den Versionen

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:2 fl. an die Gustav-Adolphs-Stiftung zu Darmstadt und der Rest an die Ortsarmen zu Dittelsheim bezahlt werden soll;<br />9) die Schenkung des Friedrich '''Becker''' III. zu Zwingenberg im Betrag von 100 fl. zum Behufe der Bildung eines milden Fonds für die Armen unter dem Namen "Friedrich Becker’sche Stiftung."
:Es wird dieses hiermit in Gemäßheit allerhöchsten Auftrags dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
:Darmstadt den 8. Januar 1849.
<center>Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.<br />Jaup. Wernher.</center>
<div align="right">Reuling.</div>
 
 
<center>Bekanntmachung, die Wahl der Geschwornen für das Jahr 1849 in der Provinz Starkenburg betreffend.</center>
Nach Vorschrift des Art. 31 des Gesetzes, die Einführung des mündlichen und öffentlichen Strafverfahrens mit Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend, vom 28. October 1848 und des §. 2 der Verordnung vom 6. Januar laufenden Jahres, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Seelenzahl
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|des Regierungsbezirks Darmstadt||<div align="right">105,957</div>
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beträgt, und daß daher von den '''sechshundert''' Höchstbesteuerten, nach Verhältniß der Seelenzahl eines jeden Regierungsbezirks, die Zahl
::::von 200 auf den Regierungsbezirk Darmstadt,<br />von 127 auf den Regierungsbezirk Dieburg,<br />von 114 auf den Regierungsbezirk Erbach,<br />von 159 auf den Regierungsbezirk Heppenheim
kommt.
:Darmstadt am 19. Januar 1849.
<center>Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Darmstadt.<br />v. Starck.</center>
<div align="right">vdt. Gräff.</div>

Aktuelle Version vom 13. April 2012, 12:24 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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2 fl. an die Gustav-Adolphs-Stiftung zu Darmstadt und der Rest an die Ortsarmen zu Dittelsheim bezahlt werden soll;
9) die Schenkung des Friedrich Becker III. zu Zwingenberg im Betrag von 100 fl. zum Behufe der Bildung eines milden Fonds für die Armen unter dem Namen "Friedrich Becker’sche Stiftung."
Es wird dieses hiermit in Gemäßheit allerhöchsten Auftrags dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt den 8. Januar 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern.
Jaup. Wernher.
Reuling.


Bekanntmachung, die Wahl der Geschwornen für das Jahr 1849 in der Provinz Starkenburg betreffend.

Nach Vorschrift des Art. 31 des Gesetzes, die Einführung des mündlichen und öffentlichen Strafverfahrens mit Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend, vom 28. October 1848 und des §. 2 der Verordnung vom 6. Januar laufenden Jahres, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Seelenzahl

des Regierungsbezirks Darmstadt
105,957
jene des Regierungsbezirks Dieburg
67,513
jene des Regierungsbezirks Erbach
59,390
und jene des Regierungsbezirks Heppenheim
84,233

beträgt, und daß daher von den sechshundert Höchstbesteuerten, nach Verhältniß der Seelenzahl eines jeden Regierungsbezirks, die Zahl

von 200 auf den Regierungsbezirk Darmstadt,
von 127 auf den Regierungsbezirk Dieburg,
von 114 auf den Regierungsbezirk Erbach,
von 159 auf den Regierungsbezirk Heppenheim

kommt.

Darmstadt am 19. Januar 1849.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Darmstadt.
v. Starck.
vdt. Gräff.