Oberlandesgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Begriff ==
== Der Begriff ==
Das '''Oberlandesgericht''' (OLG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gerichtsträger ist das Land. Das OLG steht im Gerichtsaufbau zwischen [[Landgericht]] und [[Bundesgerichtshof]], in Familien- und Kindschaftssachen zwischen [[Amtsgericht]] und [[Bundesgerichtshof]].<ref>{{Wikipedia-Link|Oberlandesgericht|Oberlandesgericht}}</ref>
Das '''Oberlandesgericht''' (OLG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gerichtsträger ist das Land. Das OLG ist ein ''Obergericht'' und steht im Gerichtsaufbau zwischen [[Landgericht]] und [[Oberstes Gericht|Bundesgerichtshof]], in Familien- und Kindschaftssachen zwischen [[Amtsgericht]] und [[Oberstes Gericht|Bundesgerichtshof]].<ref>{{Wikipedia-Link|Oberlandesgericht|Oberlandesgericht}}</ref>
:Siehe auch -->[[Gerichtswesen Deutschland]]


== Einzelne Definitionen ==
== Einzelne Definitionen ==
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==[[GOV]]-Objekttyp==
==[[GOV]]-Objekttyp==
151 - Oberlandesgericht - {deu=Oberlandesgericht}<br />
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siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list


===Quicktext===
===Quicktext===

Aktuelle Version vom 14. Oktober 2022, 09:12 Uhr


Info
Unstrukturierte Kategorie im GOV

Die Kategorie der GOV-Objekte für die Archivorganisation bildet derzeit nicht alle zur Modellierung der Archivorganisation im GOV benötigten Objekttypen ab. Hintergrund ist hier die derzeitige Fokussierung des GOV-Teams auf die Modellierung der staatlichen und kirchlichen Organisation.

Bei Interesse, die Modellierung der Archivorganisation zu gestalten, ist eine Mitarbeit jederzeit willkommen. Um eine Koordination auf der Mailingliste zur GOV Entwicklung wird allerdings gebeten.


Projekt GOV
hier: Oberlandesgericht

GOV-Datenbankabfrage:

Infoseiten zum Projekt:

Datenerfassung:

Kontakt:

Kategorien:

Der Begriff

Das Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gerichtsträger ist das Land. Das OLG ist ein Obergericht und steht im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof, in Familien- und Kindschaftssachen zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof.[1]

Siehe auch -->Gerichtswesen Deutschland

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

151 - Oberlandesgericht - {deu=Oberlandesgericht}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Oberlandesgericht,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Untergeordnetes Objekt/Objekttyp ist das Landgericht. Am Landgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Oberlandesgericht>,
 ist (auf deu) Landgericht,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Es ist hier als übergeordnetes Element das jeweilige Land bzw. Bundesland zu wählen. Am Objekt/Objekttyp Oberlandesgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des übergeordneten Objekts>,
 ist (auf deu) Oberlandesgericht,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Oberlandesgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.