Geschichte der adligen Familie von Stommel/08: Unterschied zwischen den Versionen

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nicht sofort vollzogen, die Rücksicht für seine ehrwürdigen Ahnen scheint mildernd eingewirkt zu haben. Als aber der Senat zur Verhütung künftiger Gefahren eine Verordnung der anderen folgen ließ, worin unter immer härteren Strafen bis zu 1000 Goldgulden und Verbannung der Besuch der Predigten in Mülheim untersagt wurde, und Johann sich dadurch nicht abschrecken ließ, da traf auch ihn das endliche Loos. Zuerst wurde er zu 1000 Goldgulden verurtheilt, und als er diese nicht gutwillig erlegte, wurde die Summe auf sein Eigenthum im Schrein eingetragen, und demnächst der Subhastationsprozeß<ref group="GWR">''öffentliche Versteigerung eines Gegenstandes''; siehe Eintrag [http://www.zeno.org/nid/20007542798 Subhastation]. In: ''Meyers Großes Konservations-Lexikon'', Bd. 19. Leipzig 1909, S. 160. Digitalisat auf [http://www.zeno.org Zeno.org] (17.08.2011)</ref> eingeleitet. – In Folge dessen wurde das Haus an der Marspforte nach der Familie »Haus Stommel« genannt und mehrere Renten und Grundstücke veräußert. Das Haus kam an die Familie v. Monheim 1626. Köln. Schrein <tt>Brig. Cap. Michaelis.</tt> Als Johann dennoch seinen Kirchenbesuch nicht einstellte, sich sogar an dem, Köln so verhaßten, Bau Mülheims betheiligte, wurde das Verbannungsdecret an seinem Sohne Adam – Johann starb vorher – vollzogen.
nicht sofort vollzogen, die Rücksicht für seine ehrwürdigen Ahnen scheint mildernd eingewirkt zu haben. Als aber der Senat zur Verhütung künftiger Gefahren eine Verordnung der anderen folgen ließ, worin unter immer härteren Strafen bis zu 1000 Goldgulden und Verbannung der Besuch der Predigten in Mülheim untersagt wurde, und Johann sich dadurch nicht abschrecken ließ, da traf auch ihn das endliche Loos. Zuerst wurde er zu 1000 Goldgulden verurtheilt, und als er diese nicht gutwillig erlegte, wurde die Summe auf sein Eigenthum im Schrein eingetragen, und demnächst der Subhastationsprozeß{{GWR|öffentliche Versteigerung eines Gegenstandes''; siehe Eintrag [http://www.zeno.org/nid/20007542798 Subhastation]. In: ''Meyers Großes Konservations-Lexikon'', Bd. 19. Leipzig 1909, S. 160. Digitalisat auf [http://www.zeno.org Zeno.org] (17.08.2011)}} eingeleitet. – In Folge dessen wurde das Haus an der Marspforte nach der Familie »Haus Stommel« genannt und mehrere Renten und Grundstücke veräußert. Das Haus kam an die Familie v. Monheim 1626. Köln. Schrein <tt>Brig. Cap. Michaelis.</tt> Als Johann dennoch seinen Kirchenbesuch nicht einstellte, sich sogar an dem, Köln so verhaßten, Bau Mülheims betheiligte, wurde das Verbannungsdecret an seinem Sohne Adam – Johann starb vorher – vollzogen.


{{NE}}<span id="fussnote_42">[[<noinclude>Geschichte der adligen Familie von Stommel/Kölner Linie A</noinclude>#ref_42|42.]]</span> Adam erwarb am 9. Juni 1626 zu Mühlheim am Rhein das Bürgerrecht, wie das Rathsprotocollbuch bezeugt, und heirathete bald darauf die Tochter des, ebenfalls der Religion wegen von Köln ausgewanderten, M. H. von Roning. Die Feier und die Schicksale der Familie wurden in einem weitläufigen Epithalamium besungen, das sich noch zum Theil mit dem in Holz geschnittenen Wappen Adams in der Alfterschen Sammlung findet.
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seines Großoheims J. von Walraue, nahm die von diesem hinterlassenen Handelsverbindungen wieder auf und vererbte sie in solchem Flor auf Söhne und Enkel, daß die daraus hervorgegangenen Unternehmungen mit überseeischem Verkehr selbst für ihre Wohnsitze Mülheim und Düsseldorf von Bedeutung geworden sind.
seines Großoheims J. von Walraue, nahm die von diesem hinterlassenen Handelsverbindungen wieder auf und vererbte sie in solchem Flor auf Söhne und Enkel, daß die daraus hervorgegangenen Unternehmungen mit überseeischem Verkehr selbst für ihre Wohnsitze Mülheim und Düsseldorf von Bedeutung geworden sind.


{{NE}}<span id="fussnote_43">[[<noinclude>Geschichte der adligen Familie von Stommel/Kölner Linie A</noinclude>#ref_43|43.]]</span> Melchior's Heirath wurde auf dem Rittersitze Dombach bei Gladbach, welcher dem Vater der Braut gehörte, vollzogen. Siehe die Tauf-, Copulations- und Sterbe-Register der franz.-reformirten Gemeinde Mülheim beim Landgericht zu Köln, und die Familienurkunden.
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{{NE}}<span id="fussnote_46">[[<noinclude>Geschichte der adligen Familie von Stommel/Kölner Linie A</noinclude>#ref_46|46.]]</span> Gerhard Aurelius durch seine Tante seit dem 2. Juni 1753 Besitzer des Rittergutes und mörsischen Lehns »Hohen Aap«, war seiner strengen Pünktlichkeit und Rechtschaffenheit wegen rühmlichst  
{{NE}}<span id="fussnote_46">[[<noinclude>Geschichte der adligen Familie von Stommel/Kölner Linie A</noinclude>#ref_46|46.]]</span> Gerhard Aurelius durch seine Tante seit dem 2. Juni 1753 Besitzer des Rittergutes und mörsischen Lehns »Hohen Aap«, war seiner strengen Pünktlichkeit und Rechtschaffenheit wegen rühmlichst  
bekannt. Seine erste Frau Maria Johanna, geb. den 3. Mai 1734 war die Tochter des Stadtschultheis Otto von Besse zu Hornbach bei Zweibrück. Die Heirath wurde am 21. April 1759 zu Homburg im Westrich vollzogen. Diese Frau starb kinderlos den 2. März 1761{{#tag:ref|''Korrigiert aus'' »1711« ''gemäß [[<noinclude>Geschichte der adligen Familie von Stommel/27</noinclude>|S. 27 (Zusätze und Verbesserungen)]]|group="GWR"}}. Gerhard heirathete demnächst am 6. April 1762 in Elberfeld die Tochter des Fabriksherrn Rüttger Koch zu Langenberg Namens Helena Christina, geb. den 13. Nov. 1738. Mit dieser Frau erhielt Gerhard die adligen Güter Schmüres und Mirken bei Elberfeld, doch mußte er vorher ihrentwegen mit seiner Schwiegerin einen weitläufigen Prozeß bestehen. Die gedruckten Prozeßacten enthalten Gutachten der Universitäten Göttingen und Löwen, sowie fast aller damals berühmten Rechtsgelehrten. Rütger Koch hatte zu Gunsten seiner Descendenz ein Fideicommiß gestiftet, dessen Rechtsbeständigkeit die Schwiegerin bestritt. Gerhard gewann den Prozeß, stand aber dennoch einen Theil seiner erzielten Rechte freiwillig ab.
bekannt. Seine erste Frau Maria Johanna, geb. den 3. Mai 1734 war die Tochter des Stadtschultheis Otto von Besse zu Hornbach bei Zweibrück. Die Heirath wurde am 21. April 1759 zu Homburg im Westrich vollzogen. Diese Frau starb kinderlos den 2. März 1761{{GWR|Korrigiert aus'' »1711« ''gemäß [[<noinclude>Geschichte der adligen Familie von Stommel/27</noinclude>|S. 27 (Zusätze und Verbesserungen)]]}}. Gerhard heirathete demnächst am 6. April 1762 in Elberfeld die Tochter des Fabriksherrn Rüttger Koch zu Langenberg Namens Helena Christina, geb. den 13. Nov. 1738. Mit dieser Frau erhielt Gerhard die adligen Güter Schmüres und Mirken bei Elberfeld, doch mußte er vorher ihrentwegen mit seiner Schwiegerin einen weitläufigen Prozeß bestehen. Die gedruckten Prozeßacten enthalten Gutachten der Universitäten Göttingen und Löwen, sowie fast aller damals berühmten Rechtsgelehrten. Rütger Koch hatte zu Gunsten seiner Descendenz ein Fideicommiß gestiftet, dessen Rechtsbeständigkeit die Schwiegerin bestritt. Gerhard gewann den Prozeß, stand aber dennoch einen Theil seiner erzielten Rechte freiwillig ab.


{{NE}}Die dritte Heirath mit Isabella Sybel, geb. den 23. Febr. 1739, &dagger; 1803 zu Düsseldorf, wurde am 13. Dezbr. 1775 zu Elberfeld vollzogen. Sie war eine geistreiche, fein gebildete Frau, ihr Leben am dänischen Hofe mag dabei seinen Einfluß geübt haben. Sie liegt neben ihrem Manne in der Familiengruft auf dem evangel. Kirchhofe zu Düsseldorf begraben.
{{NE}}Die dritte Heirath mit Isabella Sybel, geb. den 23. Febr. 1739, &dagger; 1803 zu Düsseldorf, wurde am 13. Dezbr. 1775 zu Elberfeld vollzogen. Sie war eine geistreiche, fein gebildete Frau, ihr Leben am dänischen Hofe mag dabei seinen Einfluß geübt haben. Sie liegt neben ihrem Manne in der Familiengruft auf dem evangel. Kirchhofe zu Düsseldorf begraben.

Aktuelle Version vom 18. Januar 2012, 23:29 Uhr

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nicht sofort vollzogen, die Rücksicht für seine ehrwürdigen Ahnen scheint mildernd eingewirkt zu haben. Als aber der Senat zur Verhütung künftiger Gefahren eine Verordnung der anderen folgen ließ, worin unter immer härteren Strafen bis zu 1000 Goldgulden und Verbannung der Besuch der Predigten in Mülheim untersagt wurde, und Johann sich dadurch nicht abschrecken ließ, da traf auch ihn das endliche Loos. Zuerst wurde er zu 1000 Goldgulden verurtheilt, und als er diese nicht gutwillig erlegte, wurde die Summe auf sein Eigenthum im Schrein eingetragen, und demnächst der Subhastationsprozeß[GWR 1] eingeleitet. – In Folge dessen wurde das Haus an der Marspforte nach der Familie »Haus Stommel« genannt und mehrere Renten und Grundstücke veräußert. Das Haus kam an die Familie v. Monheim 1626. Köln. Schrein Brig. Cap. Michaelis. Als Johann dennoch seinen Kirchenbesuch nicht einstellte, sich sogar an dem, Köln so verhaßten, Bau Mülheims betheiligte, wurde das Verbannungsdecret an seinem Sohne Adam – Johann starb vorher – vollzogen.

      42. Adam erwarb am 9. Juni 1626 zu Mühlheim am Rhein das Bürgerrecht, wie das Rathsprotocollbuch bezeugt, und heirathete bald darauf die Tochter des, ebenfalls der Religion wegen von Köln ausgewanderten, M. H. von Roning. Die Feier und die Schicksale der Familie wurden in einem weitläufigen Epithalamium besungen, das sich noch zum Theil mit dem in Holz geschnittenen Wappen Adams in der Alfterschen Sammlung findet.

      Auf Adam war von dem großen Vermögen seines Vaters nicht weiter gekommen, als einige Besitzungen bei Bergheim, bei Polheim und ein Haus in Mülheim; eine schwere Aufgabe hiermit den Flor der Familie zu erhalten. Und diese Aufgabe wurde noch schwieriger, als bei dem einfalle Spinolas die Besitzungen verwüstet, Mülheim geplündert und gebranntschatzt wurde, und als endlich auch Berg sogar an der Protestanten-Verfolgung Theil nahm. Adam lößte dieselbe. Er erinnerte sich der Verhältnisse seines Großoheims J. von Walraue, nahm die von diesem hinterlassenen Handelsverbindungen wieder auf und vererbte sie in solchem Flor auf Söhne und Enkel, daß die daraus hervorgegangenen Unternehmungen mit überseeischem Verkehr selbst für ihre Wohnsitze Mülheim und Düsseldorf von Bedeutung geworden sind.

      43.[GWR 2] Melchior's Heirath wurde auf dem Rittersitze Dombach bei Gladbach, welcher dem Vater der Braut gehörte, vollzogen. Siehe die Tauf-, Copulations- und Sterbe-Register der franz.-reformirten Gemeinde Mülheim beim Landgericht zu Köln, und die Familienurkunden.

      45.[GWR 3] Siehe die vorigen Register und jene von Elberfeld.

      46. Gerhard Aurelius durch seine Tante seit dem 2. Juni 1753 Besitzer des Rittergutes und mörsischen Lehns »Hohen Aap«, war seiner strengen Pünktlichkeit und Rechtschaffenheit wegen rühmlichst bekannt. Seine erste Frau Maria Johanna, geb. den 3. Mai 1734 war die Tochter des Stadtschultheis Otto von Besse zu Hornbach bei Zweibrück. Die Heirath wurde am 21. April 1759 zu Homburg im Westrich vollzogen. Diese Frau starb kinderlos den 2. März 1761[GWR 4]. Gerhard heirathete demnächst am 6. April 1762 in Elberfeld die Tochter des Fabriksherrn Rüttger Koch zu Langenberg Namens Helena Christina, geb. den 13. Nov. 1738. Mit dieser Frau erhielt Gerhard die adligen Güter Schmüres und Mirken bei Elberfeld, doch mußte er vorher ihrentwegen mit seiner Schwiegerin einen weitläufigen Prozeß bestehen. Die gedruckten Prozeßacten enthalten Gutachten der Universitäten Göttingen und Löwen, sowie fast aller damals berühmten Rechtsgelehrten. Rütger Koch hatte zu Gunsten seiner Descendenz ein Fideicommiß gestiftet, dessen Rechtsbeständigkeit die Schwiegerin bestritt. Gerhard gewann den Prozeß, stand aber dennoch einen Theil seiner erzielten Rechte freiwillig ab.

      Die dritte Heirath mit Isabella Sybel, geb. den 23. Febr. 1739, † 1803 zu Düsseldorf, wurde am 13. Dezbr. 1775 zu Elberfeld vollzogen. Sie war eine geistreiche, fein gebildete Frau, ihr Leben am dänischen Hofe mag dabei seinen Einfluß geübt haben. Sie liegt neben ihrem Manne in der Familiengruft auf dem evangel. Kirchhofe zu Düsseldorf begraben.

      47. Joh. Peter erhielt in der Erbtheilung das Rittergut Aap, wurde demnächst Besitzer des Gutes Fieth, des Rittersitzes Roland mit den Gütern Lemmenhaus und Thevenberg (Mathiasberg) Act vor Notar Coninx zu Düsseldorf vom 3. Dezbr. 1833, des Tonnisaap, Act vor N. Hagdorn daselbst vom 22. März 1841 u. s. w. Er hatte manche harte Schläge des Schicksals zu dulden. Namentlich mußte er 1797 für sein Vaterland eine achtzehnmonatliche Gefangenschaft bestehen. Die Franzosen schleppten ihn in Vertretung seines Vaters, um sich Düsseldorf und das bergische Land treu zu halten, als Geißel nach Frankreich. Die Festung Charlemont wurde sein Aufenthalt.

      48. Christine war eine äußerst geistreiche Frau. Ihr lieblicher Sommersitz in der Pfalz, die Burg Winzingen, jetzt auch Haardter Schloß genannt, die vormalige Sommerresidenz der Pfalzgrafen und die Wiege der bairischen Könige, war oft der Aufenthalt namhafter Gelehrten.







Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. öffentliche Versteigerung eines Gegenstandes; siehe Eintrag Subhastation. In: Meyers Großes Konservations-Lexikon, Bd. 19. Leipzig 1909, S. 160. Digitalisat auf Zeno.org (17.08.2011)
  2. Fußnotenzeichen 43 fehlt in der Tafeldarstellung. Vgl. Anm. 44.
  3. Anm. 44 fehlt in der Vorlage, als Fußnotenzeichen in der Tafeldarstellung jedoch vorhanden. Vgl. Anm. 43.
  4. Korrigiert aus »1711« gemäß S. 27 (Zusätze und Verbesserungen)