GOV-Daten Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 24. Juni 2012, 09:32 Uhr

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Organisation

Die kleinste Organisationseinheit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist die Kirchengemeinde als Orts- oder Personalgemeinde. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 9 und 10

Kirchengemeinden können Gesamt- oder Zweckverbände bildem. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 12

Jede Kirchengemeinde hat mindestens eine Pfarrstelle. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 13

Hat eine Kirchengemeinde mehrere Pfarrer werden Pfarrbezirke eingerichtet. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 60

Eine Vikariatsgemeinde ist eine Kirchengeeinde mit aufgehobener Pfarrstelle und Pfarreivermögen. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 33

Betreut ein Pfarramt mehrere Kirchengemeinden bilden diese ein Kirchspiel. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 33

Mehrere Kirchengemeinden bilden den Kirchenkreis. Mehrere Kirchenkreise können einen Gesamt- oder Zweckverband bilden. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 64

Das Dekanat ist der seelsorgerische Bereich des Kirchenkreises und mit diesem deckungsgleich. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 84

Die Kirchenkreise bilden die Sprengel. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 121

Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 120

Historie der Strukturreformen

1934/1935 Zusammenschluss der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel und der Evangelischen Landeskirche von Waldeck und Pyrmont zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Modellierung im GOV

Religion

In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gelten in den Gemeinden gemäß der Liste der Konfessionen folgende Bekenntnisse:

  • evangelisch-lutherisch: lu
  • evangelisch-reformiert: rf
  • evangelisch-uniert: un

Die Kirchengemeinden tragen grundsätzlich die Bezeichnung Evangelisch. Lediglich für Kirchengemeinden, die historisch noch die obigen Bezeichnungen führen können diese beibehalten. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 11

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10 Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967, zuletzt geändert am 25. November 1998 (GOEKKW). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

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  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!