GOV-Daten Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck: Unterschied zwischen den Versionen

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=Organisation=
=Organisation=
Die kleinste Organisationseinheit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist die Kirchengemeinde als Orts- oder Personalgemeinde. Gem [1] Artikel 9 und 10
Die kleinste Organisationseinheit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist die Kirchengemeinde als Orts- oder Personalgemeinde. Gem. ''GOEKKW''<ref group="RQ" name="RQ1">Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967, zuletzt geändert am 25. November 1998 (''GOEKKW''). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘</ref> Artikel 9 und 10


Kirchengemeinden können Gesamt- oder Zweckverbände bildem. Gem. [1] Artikel 12
Kirchengemeinden können Gesamt- oder Zweckverbände bildem. Gem. ''GOEKKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 12


Jede Kirchengemeinde hat mindestens eine Pfarrstelle. Gem [1] Artikel 13
Jede Kirchengemeinde hat mindestens eine Pfarrstelle. Gem. ''GOEKKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 13


Hat eine Kirchengemeinde mehrere Pfarrer werden Pfarrbezirke eingerichtet. Gem. [1] Artikel 60
Hat eine Kirchengemeinde mehrere Pfarrer werden Pfarrbezirke eingerichtet. Gem. ''GOEKKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 60


Eine Vikariatsgemeinde ist eine Kirchengeeinde mit aufgehobener Pfarrstelle und Pfarreivermögen. Gem. [1] Artikel 33
Eine Vikariatsgemeinde ist eine Kirchengeeinde mit aufgehobener Pfarrstelle und Pfarreivermögen. Gem. ''GOEKKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 33


Betreut ein Pfarramt mehrere Kirchengemeinden bilden diese ein Kirchspiel. Gem [1] Artikel 33
Betreut ein Pfarramt mehrere Kirchengemeinden bilden diese ein Kirchspiel. Gem. ''GOEKKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 33


Mehrere Kirchengemeinden bilden den Kirchenkreis. Mehrere Kirchenkreise können einen Gesamt- oder Zweckverband bilden. Gem [1] Artikel 64
Mehrere Kirchengemeinden bilden den Kirchenkreis. Mehrere Kirchenkreise können einen Gesamt- oder Zweckverband bilden. Gem. ''GOEKKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 64


Das Dekanat ist der seelsorgerische Bereich des Kirchenkreises und mit diesem deckungsgleich. Gem. [1] Artikel 84
Das Dekanat ist der seelsorgerische Bereich des Kirchenkreises und mit diesem deckungsgleich. Gem. ''GOEKKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 84


Die Kirchenkreise bilden die Sprengel. Gem [1] Artikel 121
Die Kirchenkreise bilden die Sprengel. Gem. ''GOEKKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 121


Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. [1] Artikel 120
Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. ''GOEKKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 120


=Historie der Strukturreformen=
=Historie der Strukturreformen=
'''1934/1935''' Zusammenschluss der [[GOV-Daten Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel|Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel]] und der [[GOV-Daten Evangelische Landeskirche von Waldeck und Pyrmont|Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel]] zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
'''1934/1935''' Zusammenschluss der [[GOV-Daten Evangelische Landeskirche in Hessen-Kassel|Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel]] und der [[GOV-Daten Evangelische Landeskirche von Waldeck und Pyrmont|Evangelischen Landeskirche von Waldeck und Pyrmont]] zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
 


=Modellierung im GOV=
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* evangelisch-uniert: un
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Die Kirchengemeinden tragen grundsätzlich die Bezeichnung Evangelisch. Lediglich für Kirchengemeinden, die historisch noch die obigen Bezeichnungen führen können diese beibehalten. Gem [1] Artikel 11
Die Kirchengemeinden tragen grundsätzlich die Bezeichnung Evangelisch. Lediglich für Kirchengemeinden, die historisch noch die obigen Bezeichnungen führen können diese beibehalten. Gem. ''GOEKKW''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 11


== Modellierung der kirchlichen Organisation ==
== Modellierung der kirchlichen Organisation ==
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==Beziehung zu Archiven==
==Beziehung zu Archiven==


= Gesetze=
= Rechtsquellen <ref>Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern '''''ausschliesslich''''' innerhalb dieses Artikels gültig!</ref> =
[1] Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967, zuletzt geändert am 25. November 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
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[[Kategorie:GOV-Datenerfassung]]

Aktuelle Version vom 24. Juni 2012, 09:32 Uhr

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Organisation

Die kleinste Organisationseinheit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist die Kirchengemeinde als Orts- oder Personalgemeinde. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 9 und 10

Kirchengemeinden können Gesamt- oder Zweckverbände bildem. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 12

Jede Kirchengemeinde hat mindestens eine Pfarrstelle. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 13

Hat eine Kirchengemeinde mehrere Pfarrer werden Pfarrbezirke eingerichtet. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 60

Eine Vikariatsgemeinde ist eine Kirchengeeinde mit aufgehobener Pfarrstelle und Pfarreivermögen. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 33

Betreut ein Pfarramt mehrere Kirchengemeinden bilden diese ein Kirchspiel. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 33

Mehrere Kirchengemeinden bilden den Kirchenkreis. Mehrere Kirchenkreise können einen Gesamt- oder Zweckverband bilden. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 64

Das Dekanat ist der seelsorgerische Bereich des Kirchenkreises und mit diesem deckungsgleich. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 84

Die Kirchenkreise bilden die Sprengel. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 121

Die Sprengel bilden die Landeskirche. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 120

Historie der Strukturreformen

1934/1935 Zusammenschluss der Evangelischen Landeskirche in Hessen-Kassel und der Evangelischen Landeskirche von Waldeck und Pyrmont zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Modellierung im GOV

Religion

In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gelten in den Gemeinden gemäß der Liste der Konfessionen folgende Bekenntnisse:

  • evangelisch-lutherisch: lu
  • evangelisch-reformiert: rf
  • evangelisch-uniert: un

Die Kirchengemeinden tragen grundsätzlich die Bezeichnung Evangelisch. Lediglich für Kirchengemeinden, die historisch noch die obigen Bezeichnungen führen können diese beibehalten. Gem. GOEKKW[RQ 1] Artikel 11

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10 Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967, zuletzt geändert am 25. November 1998 (GOEKKW). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

Bearbeiter


  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!