Verwaltungsverband: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. Juni 2012, 15:10 Uhr
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Der Begriff
Verwaltungsverband ist die Bezeichnung für einen freiwilligen Zusammenschluss mehrerer Gemeinden eines Landkreises, dem sie verschiedene Aufgaben übertragen. Er ist keine Gebietskörperschaft sondern eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Die Mitgliedsgemeinden behalten ihre rechtliche Eigenständigkeit. [1]
Der Verwaltungsverband entspricht damit der Verwaltungsgemeinschaft in anderen Bundesländern.
Einzelne Definitionen
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist nach Gemeindeordnung der Gemeindeverwaltungsverband eine besondere Form der Verwaltungsgemeinschaft.
Sachsen
Im Bundesland Sachsen findet der Begriff Verwaltungsverband Verwendung. [2]
GOV-Objekttyp
127 - Verwaltungsverband - {deu=Verwaltungsverband}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Verwaltungsverband,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Verwaltungsverband. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Artikel Verwaltungsverband. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.