Die Kirchenbücher der bayerischen Pfalz (1925)/IX: Unterschied zwischen den Versionen
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auch zu berichten, „wann solche anfangen“ | auch zu berichten, „wann solche anfangen“<ref>GStAM, K.bl. 389/8d, fol. 126.</ref>. | ||
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Religion wieder gestattet war. Trotzdem muß als feststehend anerkannt werden, | Religion wieder gestattet war. Trotzdem muß als feststehend anerkannt werden, | ||
daß in den Ländern der Herzoge von Zweibrücken weit eher wie in der Kurpfalz, nämlich | daß in den Ländern der Herzoge von Zweibrücken weit eher wie in der Kurpfalz, nämlich | ||
schon anfangs der | schon anfangs der 80er Jahre des 16. Jahrhunderts, KB allgemein in Gebrauch waren. | ||
Von den aus diesen Gebieten stammenden auf uns gekommenen KB beginnen im 16. Jahrhundert | Von den aus diesen Gebieten stammenden auf uns gekommenen KB beginnen im 16. Jahrhundert | ||
2 lutherische und 8 reformierte; im 17. Jahrhundert 7 katholische, 4 lutherische | 2 lutherische und 8 reformierte; im 17. Jahrhundert 7 katholische, 4 lutherische | ||
und 19 reformierte; im 18. Jahrhundert 15 katholische, 15 lutherische und 17 reformierte. | und 19 reformierte; im 18. Jahrhundert 15 katholische, 15 lutherische und 17 reformierte. | ||
Nicht mehr erhalten sind die KB von 2 katholischen, 3 lutherischen und 16 reformierten | Nicht mehr erhalten sind die KB von 2 katholischen, 3 lutherischen und 16 reformierten | ||
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Die zahlreichen kleinen Herrschaftsgebiete – es gab deren nicht weniger als 37 – | Die zahlreichen kleinen Herrschaftsgebiete – es gab deren nicht weniger als 37 – | ||
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war die Reformation – hier, wie fast durchweg in den kleineren Territorien, in der | war die Reformation – hier, wie fast durchweg in den kleineren Territorien, in der | ||
Form der lutherischen Lehre – im Anfang der | Form der lutherischen Lehre – im Anfang der 70er Jahre des 16. Jahrhunderts durchgeführt. | ||
In ihnen galt die aus der mecklenburgischen (1552) und der württembergischen | In ihnen galt die aus der mecklenburgischen (1552) und der württembergischen | ||
(1553) Kirchenordnung entstandene Leiningen'sche Kirchenordnung von 1566 | (1553) Kirchenordnung entstandene Leiningen'sche Kirchenordnung von 1566<ref>Richter 2, 288.</ref>, | ||
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ausdrückliche Bestimmungen über die KB nicht enthält. Vielleicht fanden sie auch, | ausdrückliche Bestimmungen über die KB nicht enthält. Vielleicht fanden sie auch, | ||
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Pfarreien eingeführt. | Pfarreien eingeführt. | ||
Auch in den Herrschaften Kirchheim und Stauf, die den Grafen von Nassau | Auch in den Herrschaften Kirchheim und Stauf, die den Grafen von {{Sperrschrift|Nassau}} | ||
gehörten, hatten die Pfarreien (die Grafschaft war 1559 lutherisch geworden) frühzeitig | gehörten, hatten die Pfarreien (die Grafschaft war 1559 lutherisch geworden) frühzeitig | ||
KB im Gebrauch. Erlasse, durch die ihre Einführung befohlen worden wäre, sind mir | KB im Gebrauch. Erlasse, durch die ihre Einführung befohlen worden wäre, sind mir | ||
zwar nicht bekannt geworden. Auch sind aus dieser frühen Zeit KB nicht erhalten. | zwar nicht bekannt geworden. Auch sind aus dieser frühen Zeit KB nicht erhalten. | ||
Vielmehr beginnen die ältesten KB nassauischer Pfarreien erst nach dem 30jährigen | Vielmehr beginnen die ältesten KB nassauischer Pfarreien erst nach dem 30jährigen | ||
Krieg: die von Göllheim 1654 und die von Albisheim 1668. Aus den Visitationsakten | Krieg: die von Göllheim 1654 und die von Albisheim 1668. Aus den Visitationsakten<ref>StA Wiesbaden, Herrsch. Kirchheim u. Stauf, Generalia <tt>X a</tt>, zu Nr. 4, Heft 1, 3 u. 4.</ref> | ||
<ref>StA Wiesbaden, Herrsch. Kirchheim u. Stauf, Generalia X a, zu Nr. 4, Heft 1, 3 u. 4.</ref> | ist jedoch ersichtlich, daß die Bücher bereits um 1600 „nach der Ordnung gehalten“ wurden. | ||
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jedoch ersichtlich, daß die Bücher bereits um 1600 „nach der Ordnung gehalten“ wurden. | |||
In das 16. Jahrhundert hinein reichen ferner noch die lutherischen KB der {{Sperrschrift|Reichsstädte}} | In das 16. Jahrhundert hinein reichen ferner noch die lutherischen KB der {{Sperrschrift|Reichsstädte}} | ||
Speier und Landau und der zur letzteren gehörenden Landpfarreien Dammheim | Speier und Landau und der zur letzteren gehörenden Landpfarreien Dammheim | ||
und Nußdorf. In Speier hatte der Rat mit Erlaß vom 25. Juni 1593 (a. St.) den evangelischen | und Nußdorf. In Speier hatte der Rat mit Erlaß vom 25. Juni 1593 (a. St.) den evangelischen | ||
Kirchen die Führung von Taufbüchern anbefohlen | Kirchen die Führung von Taufbüchern anbefohlen.<ref>Mayerhofer 9 f.</ref> | ||
<ref>Mayerhofer 9 f.</ref> | |||
Erhalten sind die der | Erhalten sind die der | ||
St. Georgs- und der Predigerkirche, während die der Augustinerkirche, die ebenfalls | St. Georgs- und der Predigerkirche, während die der Augustinerkirche, die ebenfalls | ||
1593 von dem damaligen Pfarrer M. Christoph Algeier begonnen worden waren | 1593 von dem damaligen Pfarrer M. Christoph Algeier begonnen worden waren,<ref>König, J. M., Reformations-Gesch. d. Stadt Speier (Speier 1834) 84.</ref> verloren gingen. Diese KB wurden – und zwar nur als Taufbücher – zunächst bis | ||
<ref>König, J. M., Reformations-Gesch. d. Stadt Speier (Speier 1834) 84.</ref> | |||
verloren gingen. Diese KB wurden – und zwar nur als Taufbücher – zunächst bis | |||
zum Jahre der Zerstörung der Stadt durch die Franzosen (1689) geführt, um erst wieder | zum Jahre der Zerstörung der Stadt durch die Franzosen (1689) geführt, um erst wieder | ||
– und jetzt auch als Ehe- und Totenbücher – nach der Wiedererbauung der Stadt | – und jetzt auch als Ehe- und Totenbücher – nach der Wiedererbauung der Stadt | ||
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In den der Reformation beigetretenen Gebieten der heutigen Rheinpfalz gab es | In den der Reformation beigetretenen Gebieten der heutigen Rheinpfalz gab es | ||
jedenfalls – das darf zusammenfassend als Ergebnis festgestellt werden – vor dem | jedenfalls – das darf zusammenfassend als Ergebnis festgestellt werden – vor dem | ||
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Aktuelle Version vom 4. Juni 2013, 05:31 Uhr
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Die Kirchenbücher der bayerischen Pfalz (1925) | |
Inhalt | |
Vorwort | Abkürzungen | Einleitung Nachträge | Berichtigungen Personenregister | Ortsregister | |
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auch zu berichten, „wann solche anfangen“[1]. Leider sind die Akten über diese Visitation, welche die hier geforderten Angaben enthalten müßten, nicht mehr erhalten.
Im wesentlichen handelt es sich bei den bisher besprochenen Verhältnissen im Herzogtum Zweibrücken um die KB der Reformierten. Schon frühzeitig waren die Herzöge von dem lutherischen zu dem reformierten Bekenntnis übergegangen (1588). Das ganze Land mußte sich natürlich dem Landesherrn anschließen. Nur ein Teil der in der vorderen Pfalz gelegenen Besitzungen – der Ort Kandel und die Herrschaft Guttenberg – waren lutherisch geblieben. Es kann daher nicht wundern, wenn lutherische KB nur in geringer Zahl vorhanden sind. Erst am Ende des 17. und im 18. Jahrhundert mehren sich mit der Neu- oder Wiedererrichtung lutherischer Pfarreien auch die KB.
Ähnlich ist es mit den katholischen KB im Herzogtum. Sie erscheinen ebenfalls erst am Ende des 17. und im 18. Jahrhundert, zu einer Zeit also, wo die Ausübung der katholischen Religion wieder gestattet war. Trotzdem muß als feststehend anerkannt werden, daß in den Ländern der Herzoge von Zweibrücken weit eher wie in der Kurpfalz, nämlich schon anfangs der 80er Jahre des 16. Jahrhunderts, KB allgemein in Gebrauch waren. Von den aus diesen Gebieten stammenden auf uns gekommenen KB beginnen im 16. Jahrhundert 2 lutherische und 8 reformierte; im 17. Jahrhundert 7 katholische, 4 lutherische und 19 reformierte; im 18. Jahrhundert 15 katholische, 15 lutherische und 17 reformierte. Nicht mehr erhalten sind die KB von 2 katholischen, 3 lutherischen und 16 reformierten Pfarreien, die allerdings meist nur kurze Zeit bestanden.
Die zahlreichen kleinen Herrschaftsgebiete – es gab deren nicht weniger als 37 – folgten dem Beispiele ihrer großen, richtunggebenden Nachbarn, Kurpfalz und Zweibrücken. Auch bei ihnen fand überall, mit Ausnahme der den katholisch gebliebenen Hochstiften Speier und Worms gehörenden Teile, die Reformation Eingang. Und dem nachbarlichem Vorbilde folgten sie meist auch in der Einführung der KB.
In den Leiningen’schen Landen, in deren Besitz sich mehrere Linien teilten, war die Reformation – hier, wie fast durchweg in den kleineren Territorien, in der Form der lutherischen Lehre – im Anfang der 70er Jahre des 16. Jahrhunderts durchgeführt. In ihnen galt die aus der mecklenburgischen (1552) und der württembergischen (1553) Kirchenordnung entstandene Leiningen'sche Kirchenordnung von 1566[2], die allerdings ausdrückliche Bestimmungen über die KB nicht enthält. Vielleicht fanden sie auch, ohne daß sie durch die Landesregierung eigens befohlen wurden, Eingang, weil sie von den angrenzenden kurpfälzischen und zweibrücken'schen Pfarreien her bekannt waren und von dort aus übernommen wurden. Jedenfalls finden wir sie gegen Ende des 16. Jahrh. auch in den unter der Landeshoheit der Grafen von Leiningen stehenden Pfarreien eingeführt.
Auch in den Herrschaften Kirchheim und Stauf, die den Grafen von Nassau gehörten, hatten die Pfarreien (die Grafschaft war 1559 lutherisch geworden) frühzeitig KB im Gebrauch. Erlasse, durch die ihre Einführung befohlen worden wäre, sind mir zwar nicht bekannt geworden. Auch sind aus dieser frühen Zeit KB nicht erhalten. Vielmehr beginnen die ältesten KB nassauischer Pfarreien erst nach dem 30jährigen Krieg: die von Göllheim 1654 und die von Albisheim 1668. Aus den Visitationsakten[3] ist jedoch ersichtlich, daß die Bücher bereits um 1600 „nach der Ordnung gehalten“ wurden.
In das 16. Jahrhundert hinein reichen ferner noch die lutherischen KB der Reichsstädte Speier und Landau und der zur letzteren gehörenden Landpfarreien Dammheim und Nußdorf. In Speier hatte der Rat mit Erlaß vom 25. Juni 1593 (a. St.) den evangelischen Kirchen die Führung von Taufbüchern anbefohlen.[4] Erhalten sind die der St. Georgs- und der Predigerkirche, während die der Augustinerkirche, die ebenfalls 1593 von dem damaligen Pfarrer M. Christoph Algeier begonnen worden waren,[5] verloren gingen. Diese KB wurden – und zwar nur als Taufbücher – zunächst bis zum Jahre der Zerstörung der Stadt durch die Franzosen (1689) geführt, um erst wieder – und jetzt auch als Ehe- und Totenbücher – nach der Wiedererbauung der Stadt 1698 fortgesetzt zu werden. Wesentlich früher wie in Speier beginnen die KB in Landau. Hier sind Tauf- und Ehebücher bereits seit 1564 im Gebrauch, während Totenregister erst seit 1685 geführt wurden.
Die heute noch erhaltenen KB der übrigen kleineren Herrschaftsgebiete sind mit einziger Ausnahme der KB der Pfarrei Rhodt, die mit dem Jahre 1570 d. i. mit der Einführung der Reformation beginnen, durchweg jüngeren Datums, wenn auch Spuren älterer KB deren Gebrauch auch schon im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts erkennen lassen.
In den der Reformation beigetretenen Gebieten der heutigen Rheinpfalz gab es jedenfalls – das darf zusammenfassend als Ergebnis festgestellt werden – vor dem