Nachlass: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Mai 2011, 10:39 Uhr

Nachlass

Der Nachlass (die Erbschaft) ist das Vermögen des Erblassers, das mit dessen Tod auf die Erben übergeht. Die Erbschaft umfasst sämtliche vermögensrechtliche Positionen mit Aktiva und Passiva.

Synonyme

Der Nachlass wird auch als Erbschaft oder Verlassenschaft (österr.) bezeichnet.

Weblinks