Nachlass: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Nachlass wird auch als Erbschaft oder Verlassenschaft bezeichnet. | Der Nachlass wird auch als Erbschaft oder Verlassenschaft (österr.) bezeichnet. | ||
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Version vom 19. Mai 2011, 08:56 Uhr
Nachlass
Der Nachlass (die Erbschaft) ist das Vermögen des Erblassers, das mit dessen Tod auf die Erben übergeht. Die Erbschaft umfasst sämtliche vermögensrechtliche Positionen mit Aktiva und Passiva.
Synonyme
Der Nachlass wird auch als Erbschaft oder Verlassenschaft (österr.) bezeichnet.
Weblinks
- Artikel Nachlass. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Nachlassdatenbank des Bundesarchivs